Klima

1,5-Grad-Grenze rückt für Deutschland in die Ferne

+
Kein Auto weit und breit, dennoch reichlich CO2: die Kühltürme des Kraftwerks Lippendorf in Sachsen unter Volldampf.
  • schließen

Deutschlands Klimaziele liegen unter den Pariser Vorgaben, stellt das Umweltbundesamt in einem Hintergrundpapier fest.

Die Aufgabe des Umweltbundesamtes ist es, jede Bundesregierung darin zu unterstützen, ihre Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, und zu prüfen, ob die jeweiligen Ziele und Schritte ausreichen. So umriss Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), kürzlich im Interview mit der Frankfurter Rundschau den Auftrag der Behörde. Sein Haus stehe daher mit jeder Regierung in einem gewissen Spannungsverhältnis, fuhr er fort.

Spannend ist deswegen ein aktuelles UBA-Hintergrundpapier zu „Grundlagen von CO2-Budgets“. Dass sich die Behörde der Budgets annimmt, begrüßt Wolfgang Lucht vom Sachverständigenrat für Umweltfragen, der die Bundesregierung berät.

Zwar rühmten sich die meisten Staaten ambitionierter Klimapläne, die Summe aller dieser Absichten führe aber bei Weitem noch nicht in die Nähe der Pariser Klimaziele, sagt Lucht.

Budget möglicherweise schon vor 2030 erschöpft

Das Paris-Abkommen baut darauf, dass die Staaten eine ausreichend ehrgeizige Klimapolitik von unten („bottom-up“) verfolgen, um das 1,5-Grad-Limit für die Erderwärmung nicht zu überschreiten. Dieser Bottom-up-Ansatz verlange regelmäßige Steigerungen bei den nationalen Klimaplänen, konstatieren die UBA-Fachleute in ihrem Papier. Derzeit überzögen die Staaten absehbar das 1,5-Grad-kompatible globale Restbudget, schreiben sie.

Weltweit dürfen nur noch 250 Milliarden Tonnen CO2 emittiert werden, um das 1,5-Grad-Limit mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit einzuhalten, heißt es weiter. Das UBA-Papier geht aber einen Schritt weiter. Angesichts der 2023 erreichten globalen Durchschnittstemperatur und der für 2024 erwarteten Temperaturen sei es möglich, dass das globale Restbudget für 1,5 Grad „deutlich kleiner“ als die 250 Milliarden Tonnen ist, warnt es. Bei weltweiten CO2-Emissionen von weiterhin fast 40 Milliarden Tonnen jährlich sei das 1,5-Grad-Budget der Menschheit möglicherweise schon vor 2030 erschöpft.

Das verschärft die Frage nach einer gerechten Verteilung des CO2-Restbudgets unter den Staaten. Wird ein Pro-Kopf-Ansatz gewählt, der jedem Menschen auf der Welt ein gleiches Emissionsrecht einräumt, werden die Industrieländer selbst bei größten Bemühungen ihre „fairen“ Restbudgets nicht einhalten können, betonen die UBA-Fachleute. Infolgedessen, schreiben sie, müssten die Länder des globalen Südens mehr CO2-Einsparungen übernehmen, als von ihnen gerechterweise verlangt werden könne.

Mehr Transparenz gefordert

Der Erdsystemwissenschaftler Wolfgang Lucht sieht keine Alternative dazu, sich mit dem Pro-Kopf-Ansatz auseinanderzusetzen. Derzeit entwickelten die Länder des industrialisierten Nordens vor allem Argumente zum eigenen Vorteil, findet er. Wenn es heiße, eine „ökonomisch nachteilige“ oder „unrealistische“ Klimapolitik bringe nichts, dann werde es zu oft wirtschaftlichen Akteuren überlassen, zu definieren, was „realistisch“ ist, kritisiert er.

Auf dem Budgetkonzept beruht auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz aus dem März 2021. Es erklärte in seinem Urteil, dass die im Paris-Vertrag verankerte und verfassungsrechtlich maßgebliche Temperaturschwelle von „deutlich unter zwei Grad und möglichst unter 1,5 Grad“ prinzipiell in ein globales CO2-Restbudget umgerechnet werden könne. Dieses lasse sich dann auf die Staaten verteilen.

Die Bundesregierung, stellen die UBA-Fachleute fest, verwendet das Konzept des globalen CO2-Budgets und dessen nationaler Anwendung bislang nicht. Für das CO2-Budget, über das Deutschland noch verfügen kann, machte das Karlsruher Gericht 2021 keine Vorgaben. Wolfgang Lucht fordert die Bundesregierung auf, dem Auftrag des Gerichts zu folgen, sich auf die Logik eines CO2-Budgets einzulassen und die Größe des Budgets transparent zu begründen.

Wo stehen wir im Kampf gegen den Klimawandel? Ein zentrale Frage für die Frankfurter Rundschau auf allen Kanälen.


Unser exklusiver FR|Klima-Newsletter bietet dazu einen umfassenden, wöchentlichen Überblick - jeden Freitag. Jetzt anmelden!

Das UBA-Papier befasst sich auch damit, inwieweit das deutsche Klimaschutzgesetz zum 1,5-Grad-Ziel passt. Auch wenn die Regierung das Gesetz nicht aus einem CO2-Budget abgeleitet hat, lasse sich umgekehrt aus dem Minderungspfad des Klimagesetzes ein CO2-Budget ableiten, stellen die UBA-Fachleute klar.

Dabei schließen sie sich Angaben des Sachverständigenrates an. Danach entsprechen die deutschen Klimaziele, ab 2022 gerechnet, in etwa einem CO2-Budget für ein 1,75-Grad-Ziel, nicht aber einem 1,5-Grad-Budget.

Dass die 1,5-Grad-Temperaturgrenze, zu der sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag bekennt, nicht eingehalten wird, stellt auch das UBA-Papier heraus. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen sieht das deutsche 1,5-Grad-Budget übrigens inzwischen als ausgeschöpft an – zumindest, wenn man vergleichbare künftige Emissionsrechte für alle Menschen der Erde als Maßstab anlegt. Daher müsse künftig die Überschreitung dieses Budgets verfolgt und eine Diskussion über die Mitverantwortung Deutschlands an entstandenen Schäden eröffnet werden, sagt Wolfgang Lucht.

Kommentare