Flucht

Grenzkontrollen: Trotz Asylgesuchs abgewiesen?

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In München sollen bis zu 2000 Geflüchtete in dieser Zeltstadt auf einem Messegelände untergebracht werden.
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Im November gab es offenbar weniger Einreisen ohne Papiere. Ob das an den Grenzkontrollen liegt? Von Menschenrechtsorganisationen gibt es an diesen Kritik. Wir erklären, warum.

Die Zahl unerlaubter Einreisen ist im November im Vergleich zum Vormonat stark zurückgegangen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, stellte die Bundespolizei vom 1. bis zum 23. November an den Landgrenzen 4353 unerlaubte Einreisen fest. In 2299 Fällen wurden sogenannte Zurückweisungen angeordnet. Als unerlaubte oder illegale Einreise bezeichnet man es, wenn jemand ohne Pass, gültiges Visum oder Aufenthaltserlaubnis deutschen Boden betritt.

Im Oktober waren an den deutschen Landesgrenzen noch 18 384 unerlaubte Einreisen gezählt worden. Einen erheblichen Rückgang gab es in den ersten Novemberwochen den Angaben zufolge an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz, wo es seit 16. Oktober feste Grenzkontrollen gibt, sowie an der Grenze zu Österreich. Dort waren solche stationären Kontrollen bereits im Herbst 2015 angeordnet und seither immer wieder verlängert worden. Die wichtigsten Herkunftsländer der Menschen, die im Oktober an Deutschlands Grenzen zurückgewiesen wurden, waren die Türkei, Syrien, Afghanistan und Marokko.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vermutet, dass der starke Rückgang in den vergangenen Wochen aber nur zu einem geringen Teil auf die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Mitte Oktober angeordneten Grenzkontrollen zurückzuführen ist. Andreas Roßkopf, bei der GdP zuständig für Bundespolizei und Zoll, führt den Rückgang der festgestellten unerlaubten Einreisen unter anderem auf einen Sondereffekt zurück. Er sagt: „Unseren Erkenntnissen nach haben sich rivalisierende Schleuserorganisationen eine heftige Auseinandersetzung geliefert und somit sind auch hier viele Migranten zunächst nicht weitergeschleust worden.“

Allerdings haben von Beginn des Herbstes an auch weniger Menschen überhaupt via Mittelmeer oder andere Fluchtrouten europäischen Boden erreicht – es konnten also auch weniger weiter nach Deutschland ziehen.

Von Menschenrechtsorganisationen, Engagierten sowie aus dem juristischen Bereich kommt Kritik an der Vorgehensweise der Bundespolizei an den deutschen Grenzen. So berichtet die auf Ausländerrecht spezialisierte Münchner Rechtsanwältin Anna Frölich, dass das Vorgehen der Beamt:innen oft kaum nachvollziehbar oder rekonstruierbar sei. Sie betont, dass eine schutzsuchende Person, die auf deutschem Boden ein irgendwie geartetes Asylgesuch bekundet, nicht zurückgewiesen oder zurückgeschoben werden darf. Eigentlich. In der Realität komme es jedoch immer wieder vor, dass Schutzsuchende trotz Asylgesuchs wieder außer Landes gebracht würden. Davon berichten Frölich zufolge zumindest immer wieder Betroffene, die erneut versucht haben, nach Deutschland zu gelangen, wenn sie wegen vermeintlich illegaler Einreise vor Gericht stehen. Die zuständigen Bundespolizist:innen gäben dann in der Regel zu Protokoll, dass sie kein Asylgesuch wahrgenommen hätten.

In einem anderen konkreten Fall sollen Bundespolizist:innen an der deutsch-tschechischen Grenze Schutzsuchende mit einer Art Fragenkatalog konfrontiert haben, um festzustellen, ob eine Person in Deutschland potenziell Chancen auf Asyl hat oder nicht. Eine solche Prüfung nimmt aber dem Gesetz nach erst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in einem ordentlichen Asylverfahren vor – und nicht die Polizei an der Grenze.

So kann man helfen

Eine Sprecherin der Bundespolizei erklärte auf Anfrage hierzu, dass eine „Dienstanweisung“, wonach Einsatzkräfte gegenüber Schutzsuchenden gezielt derlei Fragen formulierten, „nicht bekannt“ sei. Zu der Frage, wie man damit umgehe, wenn jemand bei einer Kontrolle um Asyl ersuche, heißt es: „Im Zweifelsfall haben die Einsatzkräfte von einem Asylgesuch auszugehen.“

Die Frankfurter Rundschau hatte bereits im Sommer von ähnlichen Vorgängen berichtet. In einem Fall, den die österreichische NGO Pushback Alarm Austria dokumentiert hatte, soll ein Syrer nach mehreren Tagen in Deutschland sogar von München aus von der Bundespolizei wieder zurück ins österreichische Salzburg gebracht worden sein.

Die NGO aus Wien empfiehlt Menschen, die Zeugin oder Zeuge von Polizeikontrollen von Geflüchteten in Grenznähe werden, den Betroffenen eine Telefonnummer zur späteren Kontaktaufnahme zu geben, um im Zweifelsfall später Zeugenschaft für ein Asylgesuch ablegen zu können – wenn es ein solches gegeben hat. mit dpa

Zur Sache

Eine Zurückweisung liegt vor, wenn Einreisewilligen direkt an der Grenze die Weiterreise ins deutsche Staatsgebiet verweigert wird.

Eine Zurückschiebung hingegen nennt man es, wenn Menschen, die bereits nach Deutschland eingereist sind, wieder in das vorige Aufenthaltsland, zum Beispiel nach Österreich, zurückgebracht werden.

Eine Abschiebung findet statt, wenn als ausreisepflichtig geltende Menschen, die sich länger in Deutschland aufgehalten haben, ins Herkunfts- oder ein anderes Land gebracht werden – teils mit Anwendung von Zwang. fab

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