Verfassungsgericht

Hängepartie in Karlsruhe

+
Das Bundesverfassungsgericht.
  • schließen

Eine Nachfolge auf dem Posten von Bundesverfassungsrichter Josef Christ braucht nun Stimmen der Linken oder der AfD im Bundestag. Pikanterie des Parlamentarismus.

Nicht nur die Änderung der Schuldenbremse, auch die Wahl von Bundesverfassungsrichter:innen ist im neuen Bundestag nur noch mit Stimmen von Linken oder der AfD möglich. Denn auch hier braucht es die Zwei-Drittel-Mehrheit. Das ist kein theoretisches Problem, sondern ein ganz aktuelles.

Seit drei Monaten ist die Amtszeit des Bundesverfassungsrichters Josef Christ abgelaufen. Seine Nachwahl kam im alten Bundestag nicht zustande. Wie und ob der neue Bundestag die Zustimmung von Zwei-Dritteln seiner Mitglieder erreicht, ist offen. Zur Wahl steht Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Grünen hatten Bedenken gegen den von der Union vorgeschlagenen konservativen Juristen geäußert, weshalb seine Wahl nicht gelang. Eigentlich sollte daraufhin das Bundesverfassungsgericht drei Kandidaten beziehungsweise Kandidatinnen vorschlagen, über die das Parlament dann abstimmen kann. So ist es im Gerichtsgesetz vorgesehen, wenn die Nachwahl nicht binnen zwei Monaten gelingt. Aber in Karlsruhe spielte man den Ball jetzt an das neue Parlament zurück.

Am 19. Februar, vier Tage vor der Bundestagswahl, beschlossen die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts, man wolle erst dann Namensvorschläge machen, wenn die Wahl im „zu konstituierenden Bundestag nicht in überschaubarer Zeit erfolgen sollte“. Begründet wurde der Beschluss nicht, auch auf Nachfrage machte das Gericht keine Angaben.

Zunächst bleibt Josef Christ im Amt, bis seine Nachfolge bestimmt ist, auch das ist gesetzlich geregelt. Ob das aber in „überschaubarer Zeit“ gelingt? Wird die CDU mit der Fraktion der Linken verhandeln? Oder mit der AfD? Wird die AfD im Gegenzug das Vorschlagsrecht für Bundesverfassungsrichter beanspruchen? Bisher konnten nur Union, SPD, Grüne und FDP Kandidat:innen vorschlagen. Für die zwei Senate mit je acht Richterstellen galt: Je drei Vorschläge von Union und SPD, je einer von Grünen und FDP.

Es zeichnet sich eine Hängepartie ab. Denn bis das neue Parlament zusammentritt und der Wahlausschuss gewählt ist, dürfte es April werden. Zuerst müsste nämlich der Wahlausschuss Seegmüller vorschlagen, bevor die Abstimmung im Bundestag angesetzt wird. Liegt das noch in der „überschaubaren Zeit“?

Möglich, dass das Bundesverfassungsgericht doch selbst Vorschläge machen muss. Schneller als erwartet könnte der neue Mechanismus zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz kommen. Gelingt es nämlich im Bundestag trotz Vorschlägen aus Karlsruhe drei Monate lang nicht, die Zwei-Drittel-Mehrheit für die Nachwahl zustande zu bringen, geht die Wahl an den Bundesrat über. Dieser Ersatzmechanismus wurde erst im Dezember beschlossen, weil man mögliche Blockaden verhindern wollte.

Nicht nur die Nachwahl für Josef Christ steht an. Im Juni endet die Amtszeit von Vizepräsidentin Doris König; Bundesverfassungsrichter Ulrich Maidowski will ebenfalls Ende Juni ausscheiden.

Es geht also in „überschaubarer Zeit“ um drei wichtige Stellen, die der Bundestag nur mit den Stimmen von Linken oder AfD besetzen kann – oder bei denen der Bundesrat einspringen muss.

Kommentare