Haushalt

SPD bleibt nach Haushaltssperre ein Ausweg aus der Schuldenbremse

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Es ist unklar, ob und wie der nächste Bundesetat rechtssicher gemacht werden kann. Sachverständige und Parteien sind sich gleichermaßen uneinig.

Berlin - Eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 ist noch immer unklar, wie die Regierung das entstandene Finanzloch von mindestens 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF) stopfen will. Das Verfassungsgericht hatte die Umwidmung dieses Betrags im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun steht es nicht mehr zur Verfügung.

Am Dienstag hat eine von der Union beantragte Expertenanhörung verschiedene Aspekte dazu erörtert. Dabei zeigte sich: Die Lage ist einigermaßen unübersichtlich. So waren sich die eingeladenen Sachverständigen uneins in der Frage, ob der anstehende Bundeshaushalt für das Jahr 2024 wie beabsichtigt Anfang Dezember verabschiedet werden kann.

Journalisten und Mitarbeiter verschiedener Ministerien warten vor dem Haushaltsausschuss des Bundestags mit der finalen Beratung des Etats für 2024.

Haushaltssperre gefährdet auch den Wirtschaftsstabilitätsfonds

Einig war man sich aber weitgehend in der Einschätzung, dass der sogenannte Wirtschaftsstabilitätsfonds (WSF) in der Sache ebenfalls von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes betroffen ist. Damit fehlen weitere 200 Milliarden Euro, die für die sogenannten Gas- und Strompreisbremsen verwendet werden sollten. Die Union wollte noch entscheiden, ob sie auch gegen diesen Fonds klagt. Das wird nun vermutlich gar nicht nötig sein, wenn die Regierung ihrerseits Konsequenzen zieht.

Es ist allerdings noch nicht klar, wie diese tatsächlich aussehen. Noch haben sich die drei Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP nicht mal annähernd auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt.

Notlage könnte SPD Ausweg aus Schuldenbremse bieten

Vor allem in der SPD wird die Forderung laut, die Schuldenbremse mindestens für das Jahr 2023 auszusetzen und die infrage stehenden Kredite so im Nachhinein zu legitimieren. Dazu müsste offiziell eine Notlage erklärt werden, wie sie im Artikel 115 des Grundgesetzes beschrieben wird. Danach darf der Staat Schulden machen „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“.

Ob eine solche Situation vorliegt, war bei der Expertenanhörung am Dienstag umstritten. Der von der AfD bestellte Wirtschaftswissenschaftler Dirk Meyer von der Universität der Bundeswehr sah dafür kaum eine Grundlage. Anders der Jurist Alexander Thiele, den die SPD in den Bundestag lud: Anfang 2023 seien die Auswirkungen der Energiekrise sehr stark spürbar gewesen, argumentierte er.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: An dieser roten Phalanx droht die Ampel zu zerschellen.

Auch der von der CDU benannte Experte Hanno Kube von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hält einen Notlagenbeschluss „nicht von vornherein für ausgeschlossen“. Er müsse dann aber auf die 2023 genutzten Kredite aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschränkt sein, da es nur hier einen direkten Zusammenhang zur Energiekrise gebe. Für die Abstimmung im Bundestag wird eine Kanzlermehrheit gebraucht. Das heißt, die Koalitionsfraktionen müssten sich in der Vorgehensweise einig sein. Das ist derzeit jedoch ebenfalls nicht klar.

Verabschiedung des Haushalts im Dezember unklar

Uneinig waren sich die Fachleute im Haushaltsausschuss auch in der Frage, ob der Haushalt für das Jahr 2024 wie geplant Anfang Dezember verabschiedet werden kann. Die Ökonomen plädierten im Ausschuss dafür, mehrere Juristen hielten es aber für verfassungsrechtlich schwierig. Denn es sei noch überhaupt nicht entschieden, ob Ausgaben aus den Sondervermögen nun in den Kernhaushalt überführt werden sollten, sagte etwa Kube. „Insgesamt muss also noch mal ein Kassensturz vorgenommen werden.“

Der von den Grünen bestellte Rechtswissenschaftler Henning Tappe dagegen hält einen Beschluss für möglich. Sollte der Bundestag sich dagegen entscheiden, Projekte aus dem Klimaschutzfonds in den Haushalt für 2024 zu übertragen, seien nur „redaktionelle Änderungen“ nötig, sagte er. Eine solche Entscheidung könne etwa getroffen werden, weil der Klima- und Transformationsfonds noch über weitere Mittel verfüge. Der Ökonom Jens Südekum argumentierte, man könne den KTF erst einmal ausklammern und nur den Kernhaushalt beschließen. Weitere Dinge könnten später notfalls in einem Nachtragshaushalt geregelt werden.

Allerdings könnte jeder Beschluss des Bundestages erneut vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt werden. Dazu sind auch Privatpersonen berechtigt. Gut möglich, dass sich die Koalition auf die Opposition zubewegt und versucht, eine gemeinsame Regelung hinzubekommen, damit Investitionen in den Klimaschutz weiterhin möglich sind.

Haushaltssperre für Ministerien verhängt

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sprach sich für dieses Vorgehen aus. Das Haushaltsgesetz sei die „wichtigste Entscheidung“ des Jahres, betonte er. „Ich möchte, dass alle verstehen, dass wir eine große Verantwortung dafür tragen, die Verunsicherung nicht noch größer zu machen.“

Gehen in der Haushaltssperre die Optionen aus: Bundeskanzler Olaf Scholz (l, SPD) und Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

Das Bundesfinanzministerium hat am Dienstag eine Haushaltssperre für die Ministerien und vorsorglich auch einen Stopp im Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Energiepreisbremsen verhängt. Ausgaben könnten nur nach Einwilligung des Finanzministeriums getätigt werden. Aber: „Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 ist nicht betroffen“, hieß es. Die bis Ende des Jahres nötigen Mittel dafür seien bereits an die Lieferanten geflossen. Auch laufende Ausgaben der Ministerien können trotzdem weiterhin getätigt werden. (mit dpa)

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa

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