Langer Streit

Heizungsgesetz: Ampel-Koalition einigt sich auf finale Fassung

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Nach zähen Verhandlungen einigt sich die Ampel-Regierung über das Heizungsgesetz, das noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen soll.

Berlin – Die Bundesregierung hat sich nach langem Streit über das Heizungsgesetz geeinigt. Das berichten Nachrichtenagenturen sowie das ARD-Hauptstadtstudio übereinstimmend. Der überarbeitete Gesetzentwurf ist am Freitag an die Abgeordneten des Bundestags versendet worden. Damit soll das Gesetz noch vor der Sommerpause beraten und verabschiedet werden können, wie es die Ampel-Koalition angekündigt hat.

Am Montag soll zu dem aktualisierten Entwurf eine Bundestagsanhörung von Sachverständigen stattfinden. Eine erste Anhörung sowie die erste Beratung des Heizungsgesetzes im Bundestag waren auf der Grundlage des damals bereits überholten Entwurfs von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erfolgt.

Heizungsgesetz: Finaler Gesetzentwurf liegt Bundestag vor

Parallel berieten die Fraktionen der SPD, Grüne und FDP und einigten sich über zentrale Änderungen sowie Anfang dieser Woche über letzte Details. Dem Bundestag lagen aber bis Freitag keine Gesetzestexte vor. Das Verfahren wurde von CDU und CSU massiv als Missachtung des Parlaments kritisiert.

„Die geeinten Änderungsanträge zum Gebäudeenergiegesetz sind nun an den Ausschuss versandt“, erklärten die Grünen-Fraktionsvizes Julia Verlinden und Andreas Audretsch. „Wir freuen uns, dass damit der Weg frei ist für das weitere Verfahren und somit für faire und erneuerbare Wärme.“ Verlinden und Aufretsch sprachen von einem „Meilenstein für den Klimaschutz“. Der Umstieg auf klimafreundliches Heizen werde „sozial ausgestaltet“, betonten sie: „Wir halten unser Versprechen ein und erhöhen die Förderung für klimaneutrale Wärme auf bis zu 70 Prozent.“

Christian Lindner, Robert Habeck und Olaf Scholz (v. l. n. r.): Die Ampel-Koalition einigt sich auf die finale Fassung des Heizungsgesetzes. (Symbolfoto)

Entwurf für das Heizungsgesetz: Sonderregel für über 80-Jährige entfällt

Laut einem Bericht der Tagesschau, die sich auf eine Fassung der Gesetzesnovelle bezieht, die der ARD-Redaktion vorliegt, heißt es, die aktualisierte Fassung des Gesetzesentwurfs sähe eine „stärkere Verzahnung“ mit der kommunalen Wärmeplanung vor. Zudem wurde eine bislang geplante Sonderregel für über 80-Jährige Hausbesitzer fallengelassen, die vorsah, im Fall einer nicht reparablen Heizung einen Ersatz einzubauen, der zu mehr als 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft.

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes soll dafür sorgen, dass im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen sinken, damit Deutschland seine Klimaziele erfüllt. Es sieht Vorgaben für die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen vor und sorgt seit Monaten für Streitigkeiten in der Ampel-Koalition und Beunruhigung in der Bevölkerung. (lrg/epd/afp)

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa

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