Teilhabe

Inklusion: Gleichberechtigung gibt es oft nur auf dem Papier

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Gleichberechtigter Zugang zur Arbeit sollte abseits von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen möglich sein.
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Behindertenbeauftragter stellt Teilhabeempfehlungen für die Bundesregierung vor und mahnt erhebliche Lücken bei Barrierefreiheit und Chancengleichheit an.

Die Möglichkeiten zur Teilhabe für behinderte Menschen in Deutschland sind noch lange nicht da, wo sie sein sollen. Zu diesem Urteil kommt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Am Mittwoch übergab er Teilhabeempfehlungen an Vertreter:innen der Bundesregierung. Dabei legte er den Fokus auf Menschen mit „intellektuellen Beeinträchtigungen“. Diese Gruppe von Menschen stehe bisher nicht so sehr in der Öffentlichkeit und sie werde oft noch paternalistisch betrachtet, sagte Dusel der Frankfurter Rundschau.

Im jetzt veröffentlichten Papier empfiehlt er den Begriff „intellektuelle Beeinträchtigung“ als Alternative zur „geistigen Behinderung“. Diese Bezeichnung steht schon lange in der Kritik. Viele Menschen mit Behinderungen sehen ihn als nicht mehr zeitgemäß und abwertend an. Einige Interessensverbände nutzen deswegen schon länger die Bezeichnung „Menschen mit Lernschwierigkeiten“. Der eine, „richtige“ Begriff, über den übergreifender Konsens besteht, sei noch nicht gefunden, heißt es in den Empfehlungen. Eines stellt Dusel aber klar: „Ein Begriff, der von einem Großteil der so bezeichneten Menschen als diskriminierend empfunden wird, sollte nicht im Gesetz stehen.“

Teilhabeempfehlungen für viele Lebensbereiche

Neben dieser Begriffsklärung, legte Dusel Empfehlungen für die Bereiche Arbeit, Bildung, Gesundheit, Digitalisierung und Gewaltschutz vor. Dazu führte er Fachgespräche unter anderem mit Selbstvertretungsorganisationen, der Wissenschaft und der freien Wohlfahrtspflege. „Ich sehe meine Aufgabe als Behindertenbeauftragter darin, nicht nur durchs Land zu ziehen und Dinge zu problematisieren und zu sagen, es ist ja alles so kompliziert – da muss sich doch bitte einer darum kümmern“, sagte Dusel im Gespräch mit der FR. Er wolle vielmehr Vorschläge machen, wie man bestimmte Problemlagen verändern könne.

Bei der Digitalisierung empfiehlt er, die Barrierefreiheit schon in der Entwicklung digitaler Anwendungen konsequent mitzudenken. Außerdem brauche es beim Thema Gewaltschutz bessere Aufklärung und Prävention für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen und barrierefreie Beschwerdestellen.

Im Bereich Arbeit fordert Dusel, den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, anstatt das System der Werkstätten zu reformieren. Beschäftigte, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, haben derzeit keinen Anspruch auf Mindestlohn und verdienen durchschnittlich nur etwa 220 Euro monatlich. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zum Recht auf Arbeit: Dort ist festgelegt, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben muss, durch Arbeit den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.

Das Motto des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel: „Demokratie braucht Inklusion“.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte am Mittwoch, es gehöre zum sozialen Fortschritt, die Chancen von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter zu verbessern und Barrieren abzubauen. Er kündigte an, bald Vorschläge zu einer Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes zu machen.

Aber auch die Barrierefreiheit im Gesundheitssystem wird in Dusels Teilhabeempfehlungen bemängelt. Im Fokus stehen dabei vor allem auch Barrieren in der Kommunikation, unter anderem wegen fehlender Informationen in Leichter Sprache. Hier gehe es nicht um ein „nice to have“ oder Fürsorge, so Dusel. Es gehe vielmehr darum, als Patient oder Patientin eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können, die auf einer guten Aufklärung beruht.

Rechte müssen umgesetzt werden

Insgesamt fordert der Behindertenbeauftragte eine praktische Umsetzung der Rechte, die Menschen mit Behinderungen ohnehin haben. Das bedeute auch einen Zugang zu einem Gesundheitssystem, in der gleichen Qualität wie für Menschen ohne Behinderung. „Wenn wir dabei immer nur auf Freiwilligkeit setzen und auf gute Einsicht bei den Ärzten, dann können wir das auch lassen. Es braucht rechtliche Verpflichtungen dazu“, stellt Dusel klar. Der zuständige Bundesgesundheitsminister, Karl Lauterbach (SPD), betonte dazu am Mittwoch, dass ein gleichberechtigter Zugang zu einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung, wie sie in der Teilhabeempfehlungen gefordert wird, wichtig für eine inklusivere Gesellschaft sei. Im Moment arbeitet das Gesundheitsministerium an einem Aktionsplan für ein „diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“. Der soll diesen Sommer vorgelegt werden, teilte Lauterbach mit.

Den besonderen Belangen von behinderten Menschen und chronisch kranken Menschen sei Rechnung zu tragen, betonte derweil Dusel. „Es reicht nicht aus, nur Gesetze zu machen, sondern es ist die Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass die Rechte bei den Menschen ankommen.“

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