- VonAdelheid Wölflschließen
Italien will Asylverfahren in Lagern in Albanien erledigen; Tirana ist damit einverstanden. Doch das Abkommen verletzt nationale und internationale Rechtsnormen.
Wenn Italien ruft, antwortet Albanien.“ Das sagte dessen Premierminister Edi Rama Anfang November bei einer Konferenz mit seiner italienischen Amtskollegin Giorgia Meloni. Die beiden vereinbarten, dass ab kommendem Jahr bis zu 3000 von Italien im Mittelmeer aufgegriffene Migrant:innen nicht nach Albanien verschifft werden sollen – um dort in geschlossenen Lagern von Beamten italienischer Behörden festgehalten zu werden, bis ihr Asylstatus geklärt wird. Ein Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des Abkommens wurde bereits vergangene Woche von der albanischen Regierung angenommen. Nun kommt er ins Parlament, wo Ramas Sozialisten über eine Mehrheit verfügen.
Die Vereinbarung bricht allerdings Rechtsexperten zufolge die Verfassung und viele andere Gesetze Albaniens. Weil das Land EU-Beitrittsverhandlungen führt, hat es viele seiner Gesetze bereits an die der Union angepasst. Jordan Daci, Verfassungsrechtler an der Universität Tirana, meint, dass schon der Gesetzgebungsprozess regelwidrig war. Denn nicht die Regierungschefs, sondern das Parlament müsse über Verträge entscheiden, die das Territorium oder Menschenrechte betreffen.
Inhaltlich seien die Abmachungen zwischen Rama und Meloni ohnehin auf vielen Ebenen rechtswidrig, konstatiert Daci. „Es ist verrückt, überhaupt über so was zu reden, geschweige denn so etwas im Parlament zu ratifizieren“, sagt er.
Einer der Hauptkritikpunkte betrifft das Hoheitsrecht. Ein Staat darf keinem anderen ein Territorium zur Verfügung stellen und auch nicht Exekutiv-Vollmachten auf Beamte anderer Staaten übertragen. Deshalb können etwa Frontex-Beamte im Auslandseinsatz auch keine exekutiven Aufgaben übernehmen, sondern nur beobachten. Ein extraterritoriales Gebiet sei in Albanien ausschließlich für diplomatische Zwecke – also in Botschaften – oder für militärische Zwecke der Nato zulässig, erklärt der Verfassungsexperte. Das Gebiet in der Nähe von zwei Häfen, auf dem die beiden Lager für die Geflüchteten errichtet werden sollen, soll jedoch laut der italienisch-albanischen Vereinbarung nicht mehr als „Teil Albaniens betrachtet werden“.
Abgesehen von diesen schweren Verfassungsbrüchen werden weitere Gesetze durch die Vereinbarung verletzt. Denn Albanien ist durch die Menschenrechtskonvention für den Schutz der Migrant:innen auf seinem gesamten Territorium verantwortlich. Einschränkungen der Freiheit von Geflüchteten, die sich überhaupt nichts zu Schulden kommen ließen und sich nicht in Abschiebehaft befinden, ist menschenrechtswidrig. Genau das ist aber in der Vereinbarung vorgesehen.
In der Vereinbarung zwischen Meloni und Rama heißt es: „Die zuständigen italienischen Behörden werden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Aufenthalt der Migranten in den Zonen zu gewährleisten und ihnen sowohl während der Dauer des Verwaltungsverfahrens als auch am Ende keine unbefugte Ausreise in das restliche Hoheitsgebiet der Republik Albanien ermöglichen, was auch immer das Endergebnis sein mag.“ Das heißt konkret: Geflüchtete werden in den Lagern eingesperrt und dürfen nicht einmal einkaufen gehen.
„Offenbar will sich Italien durch diese Vereinbarungen von jeglichen rechtlichen Verpflichtungen verabschieden, die in Italien gelten“, meint Dekan Daci. „Die Migranten werden wie Gefangene behandelt.“ Er verweist darauf, dass Albanien trotz solcher Verträge rechtlich verantwortlich sei, weil das Recht über den Verträgen stehe. „Der Staat Albanien kann sich dem nicht entziehen“, so Daci.
Er betont auch, dass jenseits der Wiener Konvention, der UN-Charta, der albanischen Verfassung, auch das EU-Recht gebrochen würde, weil Italien als Erst-Eintrittsland laut dem Dublin-Abkommen für die Verfahren auf eigenem Territorium zuständig ist. „Es ist wegen all dieser Gründe sehr zu hoffen, dass dieser Gesetzesvorschlag vom albanischen Verfassungsgericht gestoppt wird“, so Daci. Die albanischen Abgeordneten haben jedenfalls die Möglichkeit, den Verfassungsgerichtshof aufzufordern, den Vorschlag zu prüfen. Dann könnte er auch aufgehalten werden.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) könnte von Betroffenen angerufen werden. Laut der Europäischen Menschenrechtskonvention könnten auch andere Unterzeichner-Staaten den EuGH anrufen, wenn ein Staat die Konvention verletzt, wie dies offensichtlich die albanische Regierung zu tun gedenkt, erklärt Daci.
Außerdem könnten die Mitglieder des Europarats, zu dem Albanien gehört, eine Sitzung zu dem Thema einberufen. Angesichts der Menge von Rechtsverletzungen, die mit der Meloni-Rama-Vereinbarung einhergehen, könnte das gesamte Vorhaben ähnlich enden wie der Versuch der britischen Regierung, Migranten nach Ruanda zu bringen.