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Entlastungspaket 2022: Energiepauschale von 300 Euro beschlossen – wer sie bekommt

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Die Energiepreispauschale von 300 Euro aus dem Entlastungspaket 2022 wurde nun offiziell beschlossen. Wer die einmalige Pauschale bekommt und wann.

Berlin – Der seit Monaten anhaltende Ukraine-Krieg belastet auch die deutsche Wirtschaft. Verbraucher merken das an hohen Spritpreisen und den steigenden Kosten für viele Lebensmittel – auch Lidl erhöht jetzt drastisch seine Preise. Um den Bürgern entgegenzukommen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Entlastungspaket 2022 auf den Weg gebracht. Darunter fällt die Energiepreispauschale von 300 Euro, der Bundestag und Bundesrat heute ebenso wie dem Tankrabatt und dem 9-Euro-Ticket zugestimmt haben. Wann und für wen tritt die Maßnahme in Kraft?

Energiepauschale von 300 im Entlastungspaket 2022 beschlossen – wann sie in Kraft tritt

Aufgrund des Kriegs in der Ukraine und den damit verbundenen Diskussionen um den Bezug von Öl und Gas aus Russland werden die Energiekosten in Deutschland merklich in die Höhe getrieben. Das wirkt sich insbesondere auf die Benzin-, Strom- und Heizkosten aus. Um dem einen Ausgleich zu verschaffen und die Bürger ein wenig zu entlasten, wurde die Energiepreispauschale auf den Weg gebracht – und heute final beschlossen.

Entlastungspaket 2022: Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll 44 Millionen Erwerbstätige in Deutschland entlasten. Dem Gesetzesentwurf zufolge erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Einmalzahlung, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind. Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen die Pauschale voraussichtlich mit der Lohnzahlung im September. Einer Pressemitteilung der SPD zufolge soll die Auszahlung „zügig und ohne bürokratische Hürden“ erfolgen.

Entlastungspaket 2022: Wer von der Energiepreispauschale von 300 Euro profitiert

Selbstständige erhalten die Energiepreispauschale von 300 Euro durch eine Senkung ihrer Steuer-Vorauszahlung ebenfalls im September. Arbeitnehmer, die am 1. September kein Arbeitsverhältnis nachweisen können und Selbstständige mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt, heißt es in der Mitteilung der SPD.

Doch was zunächst durchweg positiv klingt, hat auch einen Haken: Die Energiepreispauschale von 300 Euro aus dem Entlastungspaket ist steuerpflichtig. Nur wer unter dem Steuerfreibetrag bleibt, profitiert also von der vollen Summe der Unterstützung. Die Einkommenssteuer und Sozialabgaben werden von den 300 Euro abgezogen – einer Berechnung des Bundes zufolge bleiben einem Steuerzahler, der 3500 Euro brutto verdient und sich in Steuerklasse 1 befindet, nach der Versteuerung der Energiepreispauschale lediglich 159 Euro netto.

Energiepreispauschale: Wer bekommt sie?

Arbeitnehmer kriegen im September 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen
Arbeitnehmer in Deutschland kriegen im September einmalig 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen. © Sebastian Gollnow/dpa/imago/Montage
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Energiepreispauschale
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Einmalzahlung der im Entlastungspaket niedergeschriebenen Energiepreispauschale. © Lars Klemmer/dpa
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen. © Marijan Murat/dpa
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen. © Waltraud Grubitzsch/dpa
Energiepauschale auch für Richterinnen und Richter
Die Energiepauschale richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darunter auch Richterinnen und Richter. © Daniel Vogl/dpa
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht. © Sina Schuldt/dpa
Minijobber bekommen die Energiepreispauschale
Etwa 44 Millionen Menschen in Deutschland werden im September von der Politik mit diesem Zuschuss unterstützt. Menschen, die einen Minijob ausführen, wird dieser Zuschuss auch gewährt. © Sebastian Gollnow/dpa
Aushilfskräfte im Bereich Land und Forstwirtschaft bekommen Energiepauschale
Aushilfskräfte im Bereich Land- und Forstwirtschaft gehören laut Bundesfinanzministerium auch zum Kreis, welche die Energiepreispauschale bekommen. © Philipp Schulze/dpa
Bundesfreiwilligendienst oder auch Jugenddienst bekommen die EPP
Junge Leute, die gerade ihren Bundesfreiwilligendienst oder Jugenddienst absolvieren, kommen ebenfalls in den Genuss der „EPP“. © Andreas Gebert/dpa
Studenten bekommen die Energiepreispauschale
Werkstudenten oder auch Studenten, die sich in einem entgeltlichen Praktikum befinden, gehören auch zu den Nutznießern der Energiepreispauschale. © Jan Woitas/dpa
Tätige Personen in einer Behindertenwerkstatt bekommen die EPP
Wer tätig in einer Behindertenwerkstatt ist, bekommt die Energiepreispauschale im September mit ausgezahlt. In einigen Fällen kann die Auszahlung auch erst im Oktober stattfinden. © Daniel Karmann/dpa
Ehen und Familien bekommen alle die Energiepreispauschale
In Ehen und Familien bekommen alle erwerbstätigen Personen im Haushalt den Zuschuss aus dem Entlastungspaket 2022. © Frank Leonhardt/dpa
Energiepreispauschale 2022 welche Personengruppen bekommt sie
Auch mit dabei: Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält wie z. B. für den Mutterschutz oder ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht, beispielsweise ehrenamtliche Übungsleiter. © Eibner/imago/Symbol
Unternehmen bezahlen die Energiepreispauschale und bekommen sie später vom Staat zurück
Bis allerspätestens Jahresende sollen die Arbeitgeber den Bonus bezahlen. Die Unternehmen können sich den Betrag später vom Staat wieder zurückholen. © Finn Winkler/dpa

Rentner sind von der Energiepauschale ausgeschlossen – doch mit einem Trick kommen sie an die 300 Euro

Rentner ziehen allem Anschein nach bei der Verteilung der Energiepreispauschale generell den Kürzeren. Denn die meisten Menschen im Ruhestand sind nicht steuerpflichtig – und fallen aus dem Grund durch das Raster der Energiepauschale. Doch es gibt einen Trick, wie auch Rentner die 300 Euro erhalten können. Betroffene müssen nur einen Tag im Jahr 2022 als Minijobber arbeiten und das als „selbstständige Arbeit“ in der Steuererklärung angeben – auf dem Weg erhalten auch Rentner den Zuschuss.

Studenten werden ebenfalls von der Energiepreispauschale ausgeschlossen, doch auch sie können dem Minijob-Trick nachgehen und auf dem Weg von den 300 Euro profitieren.

Entlastungspaket 2022 enthält zusätzlich: Kinderbonus, 9-Euro-Ticket, Tankrabatt, Hartz-IV-Zuschuss

Neben der Energiepauschale von 300 Euro enthält das Entlastungspaket zur Unterstützung der Bürger das 9-Euro-Ticket für Bus und Bahn – das nun eventuelle sogar bis Dezember verlängert werden soll sowie den Kinderbonus und einen Tankrabatt. Auch für Hartz-IV-Empfänger ist eine Einmalzahlung vorgesehen.

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/Sina Schuldt/dpa/Montage

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