VonBascha Mikaschließen
Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD, spricht im Interview über die jahrzehntelange Diskussion zum Paragraf 218, die Position ihrer Partei und überholte Kulturkämpfe.
Frau Breymaier, stellen Sie sich vor, Sie sind ungewollt schwanger und wollen die Schwangerschaft abbrechen. Was wäre für Sie der größte Konflikt?
Die Frage, ob das Kind jetzt in mein Leben passt. Bin ich in der Lage, es zu versorgen? Taugt der Vater des Kindes? Ist meine Wohnung groß genug?
Es ginge Ihnen um lebenspraktische Fragen?
Ja, so bin ich gestrickt. Aber das muss jede Frau für sich allein abwägen und entscheiden. Da hat unsereins aus der Politik nicht reinzureden.
Was empört Sie am meisten am Paragraf 218?
Dass eine medizinische Gesundheitsversorgung für Frauen überhaupt im Strafgesetzbuch steht – mit allen Konsequenzen, die dazu gehören. Denn alle, die mit einem Schwangerschaftsabbruch zu tun haben, haben auch mit dem Strafrecht zu tun, sowohl die Schwangeren als auch die Beratungsstellen oder die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Schwangerschaftsabbrüche gehören zur Gesundheitsversorgung! Frauen gehen damit verantwortlich um, da muss nicht das große Schwert des Strafgesetzbuches geschwungen werden.
Zumal Verbote noch nie zu weniger Abtreibungen geführt haben...
Nein, sondern nur dazu, dass sie unter unsäglichen Umständen auf dem berühmten Küchentisch stattgefunden haben. Da wollen wir doch nicht mehr hin! Auch die Weltgesundheitsorganisation und der UN-Frauenrechtsausschuss fordern, dass Schwangeren ein guter medizinischer Zugang zu Abbrüchen ermöglicht werden muss.
Im Koalitionsvertrag hat die Ampelregierung versprochen, sich um eine Neuregelung des 218er zu kümmern. Kritiker:innen behaupten: Eine ganz dumme Idee. Für den Schwangerschaftsabbruch gebe es seit 1993 einen wunderbaren Kompromiss, deshalb solle man die Büchse der Pandora nicht öffnen. Steht uns ein Kulturkampf ins Haus?
Den kulturellen Großkonflikt sehe ich hier nicht. Die Gesellschaft ist viel weiter als die Politik. Weiter als diese staubbedeckten Positionierungen, die so vorgestrig sind und gar nichts mit der Jetztzeit zu tun haben. Auch ist es dummes Zeug rumzuschwadronieren, dass es jemals einen gesellschaftlichen Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch gegeben habe. Den gab es nie!
Sondern?
1993 hat das Bundesverfassungsgericht die Fristenregelung gekippt. Es war schiere Notwendigkeit, dieses Urteil in ein Gesetz zu gießen – mit dem war die Mehrheit der Frauen aber nie einverstanden. Bei dem Paket, das damals politisch geschnürt wurde, ist das Papier inzwischen aufgerissen, die Schnur hängt in Fetzen herunter und der Inhalt quillt heraus. Und was heißt hier die Büchse der Pandora öffnen? SPD und Grüne hatten in ihren Wahlprogrammen formuliert, dass Schwangerschaftskonflikte nicht ins Strafgesetzbuch gehören.
Die FDP aber nicht. Hat die Ampel deshalb eine Expertenkommission beauftragt, den Paragraf 218 zu prüfen?
Im Koalitionsvertrag konnten wir uns nicht einigen. Wir haben uns darauf verständigt, die Kommission aus Expertinnen und Experten um eine Einschätzung zu bitten. Die Kommission hat geliefert und jetzt haben Regierung und Parlament die verdammte Pflicht, sich mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen.
„Die Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht haltbar“, sagt die Kommission. Und: Die aktuellen Regelungen würden einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand halten. Das ist doch eine Steilvorlage, den 218er endlich zu kippen.
Das ist eine Steilvorlage, aber vor allem eine sehr klug begründete Stellungnahme. Und wir täten gut daran, uns diesen Kommissionsbericht an der Stelle zu eigen zu machen. Wir in der SPD haben uns im vergangenen Jahr intensiv mit dem Thema befasst und dabei auch festgestellt, wie verlogen wir in Deutschland sind. Wir tun so, als würde die Strafandrohung des Paragrafen 218 das ungeborene Leben schützen. Dabei haben wir vergleichbare Abtreibungsraten wie andere Länder mit liberaleren Regeln. Wenn man das ungeborene Leben wirklich schützen will, brauchen wir mehr bezahlbare Wohnungen, verlässliche Kinderbetreuung und gute Arbeitsmöglichkeiten für Eltern. Wir blenden auch regelmäßig aus, dass deutsche Frauen, insbesondere nach der zwölften Schwangerschaftswoche, im Ausland abtreiben, beispielsweise in den Niederlanden.
Jetzt hat die SPD ein Positionspapier erarbeitet – der 218er soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Gab es in der Fraktion Streit darum?
Wir brauchten eine intensive Debatte, denn auch in unserer Partei gibt es unterschiedliche Haltungen. Wir haben das Positionspapier inzwischen verabschiedet und uns damit klar positioniert. Ich bin stolz auf das was dabei herausgekommen ist, denn es ist klare sozialdemokratische Politik, die das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und ihr Recht auf medizinische Versorgung betont. Mit diesem Papier können wir jetzt auf die anderen Parteien zugehen.
Dass die Union den Paragraf 218 verteidigt, überrascht nicht wirklich. Doch auch die FDP als angebliche Bürgerrechtspartei sieht „überhaupt keinen Raum“ für eine ersatzlose Streichung. Was ist da los?
Das müssen Sie die FDP fragen. Meine Wahrnehmung ist, dass Frauenfragen für die Liberalen keine hohe Priorität haben, wie zum Beispiel auch das Thema Parität in den Parlamenten. Die FDP ist eben eine Männerpartei und macht Politik für Männer. Fraueninteressen sind ihr nicht wichtig. Das war nicht immer so und ich hoffe, das bleibt auch nicht so.
Laut Bundesverfassungsgericht gibt es eine „Rechtspflicht zum Austragen des Kindes“. Im Klartext: Frauen sind unmündige Staatsbürgerinnen.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nun 30 Jahre alt, seitdem ist viel passiert. Die Rechtskonstruktion von 1993 – Schwangerschaftsabbruch wird bestraft, aber es gibt Ausnahmen – ist doch völlig absurd. Wenn ich mit jungen Frauen rede, sind sie völlig fassungslos, dass Schwangerschaftsabbrüche bei uns unter Strafe stehen. Sie wissen es gar nicht, bis sie oder eine Freundin in die Situation kommen. Und wenn sie dann noch in Süddeutschland leben, fällt ihnen vollends die Kaffeetasse aus der Hand.
Die bayerische Landesregierung hat bereits angedroht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die Abschaffung des Paragrafen zu verhindern.
Da bin ich völlig schmerzfrei. Wenn nicht Bayern, geht jemand anders nach Karlsruhe. Doch ich bin sehr zuversichtlich, dass wir eine gute Regelung hinbekommen. Ich mache ja keine Gesetze, von denen ich weiß, dass sie in Karlsruhe kassiert werden. Auf jeden Fall haben wir in Deutschland unsere Hausaufgaben zu machen. Für unsere Frauen aber auch als Zeichen an alle, die sehr aggressiv für den Erhalt des Paragraf 218 kämpfen.
Ab wann muss denn der Staat den werdenden Menschen schützen – vielleicht auch vor der eigenen Mutter?
Der Staat hat den Fötus zu schützen, wenn dieser außerhalb des weiblichen Körpers lebensfähig ist. Das ist der Schutzmoment. Und ich bin froh, dass ich das hier in voller Übereinstimmung mit der vorhin erwähnten Expertenkommission sagen kann. Damit wir uns recht verstehen: Niemand findet Schwangerschaftsabbrüche toll, aber wir verhindern sie nicht durch Strafandrohung, sondern indem wir das Leben für Familien nach der Geburt gut unterstützen.
„Heute ist ein sehr großer Tag für unsere Republik. Er besiegelt einen langen Kampf für die Freiheit. Ein Kampf aus Tränen, Dramen und gebrochenen Schicksalen.“ Mit so viel Pathos feierte Staatspräsident Macron in diesem Frühjahr, dass Frankreich das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert hat. Als erstes Land der Welt.
Was Macron hier gemacht hat, ist groß! Vor allem wenn man sich die Entwicklung in anderen Ländern Europas anschaut. In Italien, den Niederlanden und Teilen von Osteuropa sind Rechtspopulisten an der Regierung. Rechtspopulisten verachten die Demokratie. Und wo die Demokratie geschliffen wird, werden als Erstes Frauenrechte geschliffen und wo Frauenrechte geschliffen werden, geht es sofort um das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Indem man Frauen das Recht auf Abtreibung verweigert, kann man Frauen maximal gängeln.
Welches Frauenbild steckt dahinter, wenn Schwangeren nicht zugetraut wird, verantwortungsvoll über ihren Körper und das werdende Leben zu entscheiden?
Ein sehr drolliges Frauenbild. Es geht von der unmündigen Frau aus, die hormonell nicht berechenbar ist, darum gesteuert und gelenkt werden muss. Das ist völlig aus der Zeit gefallen.
Unter Frauen gibt es schon lange eine gesellschaftliche Mehrheit gegen den Paragrafen 218. Warum ist es bisher nicht gelungen, ihn zu kippen?
Ich habe das beschämende Gefühl, dass uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 entmutigt hat. Wir hatten damals den Kampf verloren. Mir und meiner Generation mache ich zum Vorwurf, dass wir die letzten 30 Jahre nicht mehr laut über den Paragrafen 218 debattiert haben. Das Ergebnis ist eine erbärmliche Versorgungslage. In Bayern, Baden-Württemberg und in Teilen von Rheinland-Pfalz stehen die Frauen vor einer absoluten Unterversorgung. In Bayern gibt es noch genau vier Ärzte, die Abtreibungen vornehmen. Einer davon ist 78 Jahre alt und würde auch gern mal in Rente gehen.
Seit Tausenden von Jahren kämpfen Frauen für das Recht auf Abtreibung. Und seit Tausenden von Jahren versucht das Patriarchat, es ihnen streitig zu machen. Ist das eine endlose Geschichte?
Na, ich hoffe doch nicht!

