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Rund 200 Juristinnen und Juristen haben die Verantwortlichen in der Politik dazu auf, sofort ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Rund 200 Juristinnen und Juristen haben die Verantwortlichen in der Politik dazu aufgefordert, „ohne weitere Verzögerungen ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten“. Weitere Gutachten oder eine neue Einschätzung des Verfassungsschutzes seien dafür nicht erforderlich, argumentierten sie in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestags und die Mitglieder der Bundesregierung, der am Freitag vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein veröffentlicht wurde.
Die AfD sei eine verfassungsfeindliche Partei, heißt es darin. „Seit ihrer Gründung hat sie sich zunehmend radikalisiert und stellt inzwischen eine schwerwiegende Bedrohung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. Sie verbreitet Falschinformationen, sabotiert demokratische Prozesse und hetzt immer offener gegen Menschengruppen, die nicht in ihr Weltbild passen.“
Nach ihrer Auffassung kann die Auffassung, es fehlten Belege für die Verfassungsfeindlichkeit, „inzwischen nicht mehr seriös vertreten werden“. So verweisen die Juristinnen und Juristen auf ein Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte aus dem Jahr 2023 und auf eine Stellungnahme renommierter Verfassungsrechtler:innen vom November 2024.
Der Antrag auf ein Parteiverbot kann vom Bundestag, vom Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Dann müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Im November 2024 hatten 113 Abgeordnete verschiedener Parteien einen Antrag auf ein AfD-Verbot im Bundestag eingereicht. Maßgeblich beteiligt waren Marco Wanderwitz (CDU), Carmen Wegge (SPD), Till Steffen (Grüne) und Martina Renner (Linke). Bisher zeichnet sich aber keine Mehrheit für den Vorstoß ab.
Eine andere Gruppe von Abgeordneten um die Grüne Renate Künast hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt – auch vor dem Hintergrund der gescheiterten NPD-Verbotsverfahren. Dem widerspricht nun die Gruppe der Jurist:innen. pit
