VonUrsula Rüssmannschließen
Die Bundesregierung zögert weiter die Aufnahme von afghanischen Gefährdeten hinaus. Gerichte kritisieren ihren Verschleppungskurs scharf.
Es ist ein verzweifelter Hilferuf, den rund 200 Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage für Deutschland an die Bundesregierung richten. Sie schreiben aus einem Kabuler Versteck, nachdem sie Mitte August nach teils jahrelangem Warten auf ein deutsches Visum aus Pakistan abgeschoben worden waren. „Unser Leben ist täglich bedroht“, heißt es in dem Brief, der der FR vorliegt: „Als offiziell anerkannte Antragsteller der deutschen Bundesregierung … machen wir die Regierung für unsere Sicherheit und unser Überleben verantwortlich“.
Der Brandbrief erhöht den Druck auf die Bundesregierung weiter, nachdem diese erst am Vortag rund 50 gefährdete Afghan:innen aus Islamabad hatte einfliegen lassen. Sie hatten ihre Visa vor Gericht einklagen müssen. Menschenrechtsorganisationen und auch Gerichte werfen den deutschen Behörden inzwischen einen verantwortungslosen Verschleppungskurs vor. Pakistans Regierung schiebt seit Monaten Tausende Afghan:innen zurück und hatte vor einigen Wochen auch Massenfestnahmen und Abschiebungen von Hunderten Gefährdeten mit Aufnahmezusage für Deutschland forciert. Auch am Dienstag kam es nach FR-Informationen wieder zu Razzien in von Deutschland betriebenen Unterkünften in Islamabad.
Bei denen, die aus ihrem Versteck in einem sogenannten „safe house“ schreiben, handelt es sich dem Brief zufolge um Menschenrechtsaktivist:innen, Medienleute, frühere Richter und Staatsanwälte, alleinstehende Frauen und Mütter, ehemalige Ortskräfte. Auch Mädchen, die bei den brutalen Abschiebungen aus Pakistan von ihren Familien getrennt wurden, seien dort. Unterkunft und Versorgung werden demnach von der deutschen Gesellschaft für Internationale Zuammenarbeit (GIZ) organisiert, einer regierungsnahen Organisation, die vor allem für das Auswärtige Amt und das Entwicklungshilfeministerium arbeitet. Die Menschen schreiben von ständiger „Angst vor den Taliban“: „Uns in diesem Zustand zu belassen, wäre gleichbedeutend damit, … uns Vergeltungsmaßnahmen der Taliban, Entführungen, Folter, willkürlicher Verhaftung und sogar Hinrichtung auszusetzen“.
Das Auswärtige Amt (AA) beantwortete eine FR-Anfrage zu dem Brief ungewohnt knapp. Demnach sei der „Dienstleister der Bundesregierung“ mit allen Betroffenen in Afghanistan in Kontakt, alle seien mit „Kleidung und Hygienartikeln“ grundausgestattet worden. Die „Bemühungen“ zielten darauf, allen, die eine „gültige Aufnahmezusage oder -erklärung“ hätten, eine Rückkehr nach Pakistan zu ermöglichen.
Inwieweit Deutschland die in Kabul Versteckten vor den Taliban schützen kann, blieb offen, zu etwaigen Gesprächen mit ihnen äußerte sich das AA nicht. Kontaktkanäle gibt es jedenfalls: Um Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland voranzutreiben, verhandelt Deutschland direkt mit den Islamisten. Auch akkreditierte sie im Juli erstmals seit der Machtübernahme des Unrechtsregimes Kabuler Konsularmitarbeiter für die Vertretungen in Bonn und Berlin – was Fachleute als Gegenleistung für das Ja der Taliban im Juli zur Abschiebung von 81 Afghanen nach Kabul werten.
Wieder Festnahmen
Unterdessen bleibt die Lage der 2000 Gefährdeten in Pakistan höchst gefährlich. Zwar berichtete Außenminister Johann Wadephul (CDU) am Montag, die pakistanische Regierung habe Deutschland bis zum Jahresende Zeit gegeben, die Aufnahmeverfahren abzuschließen – allerdings wurde offenbar bereits am Dienstag erneut eine von der GIZ betreute Unterkunft für Afghan:innen mit Aufnahmezusage durchkämmt. Ein deutscher Botschaftsvertreter sei vor Ort, berichtete „Kabul Luftbrücke“. Er konnte acht Festnahmen nicht verhindern.
Die neue Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag festgelegt, alle Aufnahmeprogramme so möglich zu stoppen. In der Folge wurden im Mai auch die Sicherheitsüberprüfungen von in Islamabad Festsitzenden mit Aufnahmezusage ausgesetzt und zuständiges Personal reduziert. Alle Programme lagen auf Eis.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wies Kritik an dem Stopp zurück. Er betonte trotz der hochbrisanten Lage in Islamabad, vor Visaerteilung müssten alle Verfahrensschritte komplett abgeschlossen sein. Das sei bei 90 Prozent der Betroffenen noch nicht der Fall. Scharfe Kritik daran kommt von Menschenrechtsorganisationen. Eva Beyer von „Kabul Luftbrücke“: „Es ist zynisch, wenn die Regierung erst die Verfahren stoppt und Personal abzieht, und dann beanstandet, dass Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind.“
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Natalie Pawlik, sagte der Frankfurter Rundschau: „Ich erwarte, dass Deutschland zu seinen Zusagen steht.“ Sie ergänzte, es gehöre „zu einer gesteuerten Migrationspolitik dazu, unseren ehemaligen Verbündeten aus Afghanistan eine Perspektive in unserem Land in Sicherheit und Freiheit zu ermöglichen.“
Aktuell zeichnet sich ab, dass von den rund 2400 in Pakistan und Afghanistan festsitzenden Gefährdeten allenfalls ein Teil Visa für Deutschland bekommen wird – abhängig davon, auf Basis welchen Programms ihnen eine Einreise versprochen wurde. Und dass viele von ihnen ohne Klage vor deutschen Gerichten keine Chance haben werden.
Bisher wurden etwa an die 100 Klagen auf Visaerteilung vor Gericht angestrengt. Die ersten Kläger:innen, die Erfolg hatten und am Montag mit Familien in Deutschland ankamen, hatten alle eine Zusage nach dem Bundesaufnahmeprogramm (BAP). Diese Zusagen gelten als Verwaltungsakte, an die auch die neue Bundesregierung gebunden ist. Laut der Bundesregierung hatten Ende Mai Juni etwa 1250 Menschen eine Zusage nach dem BAP.
Die übrigen knapp 1200 Menschen berufen sich auf rechtlich weniger bindende Aufnahmezusicherungen, die im Rahmen anderer Programme der Ampelregierung gegeben wurden: das Ortskräfteverfahren (Ende Mai 300 Personen), die sogenannte Menschenrechtsliste (gut 70) sowie das Überbrückungsprogramm (Ende Mai 770 Personen). So wurde am Dienstag eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin bekannt, wonach die Regierung im Fall der Überbrückungsliste sehr wohl ein Ermessen hat, ob die Entscheidung der früheren Bundesregierung noch gilt.
Ex-Richter abgewiesen
Dabei ging es um einen früheren hohen Richter Afghanistans sowie dessen Ehefrau und vier Kinder. Er war bereits Ende 2022 ins Überbrückungsprogramm aufgenommen worden, sein Visaantrag wurde aber im Frühsommer 2025 abgelehnt. Dabei berief sich das Auswärtige Amt darauf, dass Schwarz-Rot die Aufnahmeprogramme ausgesetzt habe – zu Recht, so das OVG.
Indes sperrt sich die Bundesregierung auch in Fällen, in denen gefährdete Afghan:innen erfolgreich auf Einreiseerlaubnis klagen, gegen die Visaerteilung. So liegt der FR ein Beschluss des VG Berlin vom 29. August vor, aus dem Kritik am Verschleppungskurs des Auswärtigen Amts hervorgeht. Demnach erteilte das Ministerium in dem Fall wochenlang keine Visa, obwohl es seit dem 25. Juli dazu rechtskräftig verpflichtet war, und während in Islamabad verschärfte Massenfestnahmen stattfanden.
Das VG drohte deshalb ein Zwangsgeld in der Maximalhöhe von 10 000 Euro an und verwies auf die „Beharrlichkeit“, mit der das Außenamt die Erfüllung seiner Verpflichtung verweigere: Man habe, so das Gericht, von dort nur „vier Zeilen“ erhalten mit dem „lapidaren Satz, es sei ,derzeit nicht beabsichtigt‘, der Verpflichtung … nachzukommen.“ Die betroffene Familie bangt weiterhin in Pakistan um ihre Sicherheit.
