Die AfD scheitert mit Klage zu Bundestagsausschüssen in Karlsruhe: „Vorsitze sind zu wichtig“
VonUrsula Knapp
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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Klagen der Ultrarechten gegen den Bundestag. Nimmt die AfD mal wieder die mittlerweile bekannte Opferrolle ein?
Update vom 18. September, 15.22 Uhr: Bei den anderen Parteien ist man nach dem Scheitern der Klage der AfD erleichtert über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Der amtierende Vorsitzende des Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), erklärte: „Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Urteil das Parlament und die Rechte der Abgeordneten, selbst darüber zu entscheiden, wer zum Ausschussvorsitzenden gewählt wird und wer nicht.“
Ähnlich äußerte sich Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), die derzeit den Gesundheitsausschuss leitet, in der Rheinischen Post. Das Urteil stärke das Parlament und „die Rechte jedes einzelnen Abgeordneten“, sagte sie. Für die Unionsfraktion forderte ihr parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU) gegenüber der Rheinischen Post, die AfD solle „die selbstgewählte Opferrolle endlich ablegen“.
Wie weit reicht die Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts, dem Bundestag Vorschriften über die Anwendung seiner Geschäftsordnung zu machen? Das ist derzeit noch Neuland.
AfD scheitert mit Klage in Karlsruhe: Partei tobt nach Urteilsverkündung – „Schwarzer Tag“
Update vom 18. September, 13.29 Uhr: Die gescheiterte Klage zu Bundestagsausschüssen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erzürnt dei Gemüter: Stephan Brandner (AfD) hat nach der Urteilsverkündung von einem „schwarzen Tag für den Parlamentarismus“ gesprochen. Die Rechte der Opposition würden dadurch massiv geschwächt. Die Mehrheit könne diktieren, zitierte ihn die dpa.
Vor dem Urteil zu den Vorsitzen hatte sich der AfD-Politiker im Foyer des Gerichts mit Zehntklässlern eines Gymnasiums aus dem rheinland-pfälzischen Germersheim unterhalten. Er gehe nicht von einem Erfolg aus, sagte er da bereits. Falls doch, würde er jedem Schüler ein Eis spendieren.
Die AfD scheitert mit Klage zu Bundestagsausschüssen in Karlsruhe: „Vorsitze sind zu wichtig“
Update vom 18. September, 11.30 Uhr: Die AfD ist heute mit zwei Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für Bundestagsausschüsse gescheitert. „Die Ausschussvorsitze sind zu wichtig, als dass wir sie mit unqualifizierten Personen besetzen können“, erklärte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner nach dem Urteil aus Karlsruhe. Die Regierungsfraktionen würden nun vorschlagen, die Geschäftsordnung des Bundestags zu präzisieren, sodass es künftig klare Regeln für die Abwahl von Ausschussvorsitzenden und außerdem von Schriftführern im Bundestagspräsidium gebe. Fechner ist parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion.
AfD scheitert mit Klage zu Bundestagsausschüssen in Karlsruhe: Kein automatisches Recht auf Vorsitz
Update vom 18. September, 10.13 Uhr: Im Streit um ihr Recht auf Ausschussvorsitzposten im Bundestag ist die AfD-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Deren Rechte sind nicht dadurch verletzt, dass sie keine Vorsitzenden stellt, lautete jetzt das Urteil aus Karlsruhe. Auch der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner scheiterte mit einer Klage gegen seine Abwahl als Vorsitzender des Rechtsausschusses.
Hat die AfD mit ihrer Klage über die Benachteiligung ihrer Bundestagsabgeordneten recht?
Erstmeldung: Karlsruhe – Nimmt die AfD mal wieder die mittlerweile bekannte Opferrolle ein oder hat sie diesmal mit ihrer Klage über die Benachteiligung ihrer Bundestagsabgeordneten recht? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch, ob der AfD Vorsitze in Bundestagsausschüssen zustehen oder nicht.
Keiner ihrer Abgeordneten wurde bisher dafür gewählt. Und der Einzige, der zeitweilig den Posten eines Ausschussvorsitzenden hatte, wurde wieder abgewählt. Wie immer der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entscheiden wird, er betritt damit Neuland.
Hat die AfD ein Recht auf Ausschussvorsitze im Bundestag?
Der Kern der Parlamentsarbeit findet in den Ausschüssen statt, 27 gibt es. Wie sie zu besetzen sind, regelt die Geschäftsordnung. Ihre Zusammensetzung muss Spiegelbild des Bundestages sein: Wie die Parteienstärke im Bundestag, so auch die Stärke in den Ausschüssen. Aber was ist mit den Vorsitzenden, die die Sitzungen leiten, Sachverständige laden und in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden als die „einfachen“ Mitglieder?
Dazu steht in Paragraf 12 der Geschäftsordnung: „Die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen ist im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen.“ Danach hätte die AfD drei Vorsitz-Stellen. Aber es gibt auch den Paragraf 58: „Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter.“ Damit ist klar, dass die Ausschussmitglieder den Kandidierenden nicht nehmen müssen.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
In den Gründerjahren der Bundesrepublik wurden Vorsitzende der Ausschüsse gewählt, ab 1960 dann durch Akklamation „bestimmt“. Nach dem Einzug der AfD 2017 wurde die Praxis geändert und es wurde wieder gewählt, und zwar geheim. Die AfD-Leute verfehlen regelmäßig die Mehrheit. Das sieht die Partei als Verletzung ihrer Abgeordneten- und Oppositionsrechte, außerdem habe sie Anspruch auf faire Auslegung der Geschäftsordnung. Deshalb klagt sie vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundestag.
Bundesverfassungsgericht urteilt über AfD-Vorsitze von Bundestagsausschüssen
Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch aber noch ein zweites Urteil verkünden, nämlich das über die Abwahl des zeitweiligen Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner. Nach zwei Jahren Amtszeit wählte ihn der Rechtsausschuss des Bundestages am 13. November 2019 ab. Außer der AfD hatten das alle Mitglieder befürwortet. Vorausgegangen war, dass Brandner einen Tweet in den sozialen Netzwerken zum Anschlag auf die Synagoge in Halle weiterverbreitet hatte. Darin wurde gefragt, warum Politiker in Synagogen und Moscheen mit Kerzen „herumlungerten“, wo doch nach dem gescheiterten Anschlag auf die dortige Synagoge – die mit einer Axt traktierte massive Holztür hielt Stand – der Attentäter zwei Deutsche umbrachte.
Brandner entschuldigte sich später im Bundestag. Aber den geforderten Rücktritt lehnte er ab. Vorgeworfen wurde ihm auch, dass er das Bundesverdienstkreuz für Udo Lindenberg als „Judaslohn“, mithin als Lohn für einen Verräter, bezeichnet hatte. Stephan Brandner beurteilt seine Abwahl als verfassungswidrig, sie sei in der Geschäftsordnung des Bundestages überhaupt nicht vorgesehen. Der sieht sich dagegen im Recht. Das Vertrauen in die Person Brandners sei zerstört.
Über all den Argumenten schwebt aber eine Kardinalfrage: Wie weit reicht eigentlich die Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts, dem Bundestag Vorschriften über die Anwendung seiner Geschäftsordnung zu machen? Wie gesagt: Neuland. (Ursula Knapp)