VonSandra Katheschließen
Ab 2025 soll eine geplante Kindergrundsicherung das bisherige Kindergeld-Modell ersetzen. Doch der FDP-Finanzminister tritt auf die Bremse.
Berlin – Bundesfinanzminister Christian Lindner scheint den Koalitionsbeschluss, die bislang bestehende Kindergeld-Regelung durch eine Kindergrundsicherung zu ersetzen, bremsen zu wollen. Darauf lassen Äußerungen des FDP-Politikers gegenüber der Bild am Sonntag schließen. Dem Boulevardblatt sagte Lindner, dass er nicht nur wenig Spielraum sehe, die geplante Kindergrundsicherung zu finanzieren, sondern auch bereits viel für Familien passiert sei.
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Lindner tritt auf die Bremse – „nicht immer möglich“
Konkret gibt Lindner an, dass bereits das Kindergeld auf 250 Euro erhöht worden sei und die Regierung für Familien und Kinder abseits der anvisierten Kindergrundsicherung insgesamt „sieben Milliarden Euro pro Jahr mehr zur Verfügung“ stelle. Mehr sei zwar „immer wünschenswert, aber nicht immer möglich“. Gegenüber der Bild am Sonntag gab sich der Vorsitzende der FDP auch skeptisch, dass das neue Modell tatsächlich effizient für die Bekämpfung von Kinderarmut sei.
Da diese häufig durch die Arbeitslosigkeit der Eltern begründet sei, halte Lindner stattdessen die „Sprachförderung und Integration der Eltern in den Arbeitsmarkt“ für entscheidend, „um die Chancen der Kinder zu verbessern“. Die Umverteilung von Geld dagegen stoße „irgendwann bei der Armutsbekämpfung an Grenzen“.
Streitpunkt Kindergrundsicherung: Scheitert der Kindergeld-Nachfolger?
Dabei stößt Lindner vor allem bei den Grünen auf heftige Kritik, die das Modell der Kindergrundsicherung als „zentrales familien- und sozialpolitische Projekt der Ampelkoalition“ sehen, zu dem sich „alle Partner bekannt haben“. Das betonte die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Sie forderte den Finanzminister auf, noch in diesem Jahr „alle Eckpunkte und die Finanzmittel“ für den Kindergeld-Nachfolger zu klären, damit die Auszahlung der Kindergrundsicherung am 1. Januar 2025 beginnen könne.
Auch Grünen-Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat die Umsetzung des neuen Modells als Ersatz für das bisherige Kindergeld immer wieder vehement gefordert. Die Kosten bezifferte sie laut AFP zuletzt auf zwölf Milliarden Euro jährlich. Finanzminister Lindner hingegen sieht die Haushaltsprioritäten für das Jahr 2024 eher in den Bereichen Infrastruktur, Digitalisierung, Ertüchtigung der Bundeswehr und Stärkung von Bildung und Forschung.
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Faire Entwicklungschancen für Kinder
Ziel der Sozialreform, durch die die Kindergrundsicherung ab 2025 das Kindergeld ablösen soll, sei „Kinder aus der Armut zu holen und alle Familien gleichermaßen zu fördern“, erklärt die Grünen-Politikerin Klein-Schmeink. Weil „Armut vielfältige Auswirkungen auf die Entwicklungschancen und die Gesundheit von Kindern“ habe, solle durch die Entlastung einkommensschwacher Familien zur Chancengleichheit von Kindern beigetragen werden.
Konkret bedeutet das, dass für die Kindergrundsicherung bisherige Leistungen, darunter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, sowie Teile des „Bildungs- und Teilhabepakets“ gebündelt werden sollen. Das soll vor allem den Zugang zu den Leistungen und die aufwendigen Antragsprozesse vereinfachen.
Kindergrundsicherung soll Kindergeld ab 2025 ersetzen: So funktioniert das geplante Modell
Zudem soll der zukünftige Kinderfreibetrag in zwei Bereiche aufgeteilt werden, einen sogenannten „Grundbetrag“ sowie einen vom Einkommen abhängigen „Zusatzbetrag“. Der Grundbetrag soll nach aktuellen Plänen mindestens dem aktuellen Kindergeldbetrag entsprechen. Der liegt seit Januar 2023 bei monatlich 250 Euro. Dieser Betrag steht allen Familien gleichermaßen zur Verfügung. Er hängt nicht vom Einkommen ab und ist auch nicht mit anderen Sozialleistungen, wie einem etwaigen Bezug von Bürgergeld der Eltern, verrechenbar.
Daneben ist ein Zusatzbetrag vorgesehen, der etwa eine Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) sowie eine Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 150 Euro) enthalten soll. Wer den Zusatzbetrag voll oder nur teilweise beziehen kann, richtet sich nach dem Einkommen der Familie. Die Einkommensgrenzen, ab denen man den Zusatzbetrag nur noch teilweise oder gar nicht mehr erhält, stehen bislang nicht fest.
Analog zum Kindergeld soll die Kindergrundsicherung für alle Kinder von ihrer Geburt bis zum Alter von mindestens 18 Jahren monatlich ausgezahlt werden. Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung machen, haben bis 25 Anspruch auf Kindergeld, bei Studierenden gilt die Kindergrundsicherung sogar bis 27. Volljährige Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, sollen den Betrag direkt erhalten. (saka mit AFP/epd)
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