Südafrika fordert wegen des angeblichen Genozids in Gaza die Ächtung des angegriffenen Landes. Dass das Land am Kap klagt, ist alles andere als ein Zufall.
Israel soll sich wegen des Krieges im Gazastreifen gegen des Vorwurfs des Völkermordes vorm Internationalen Gerichtshof verantworten. Südafrika klagt. Was wird dort verhandelt? Und was sind mögliche Folgen?
Was ist der Internationale Gerichtshof? Er ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen – nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Der befasst sich mit individuellen Anklagen, während das UN-Gericht über Konflikte zwischen Staaten entscheiden soll. Sowohl Israel als auch Südafrika dürfen jeweils einen Richter oder Richterin zusätzlich zum permanenten 15-köpfigen Kollegium entsenden. Südafrika vertritt Dikgang Ernest Moseneke (76), ehemals Richter am Obersten Gerichtshof des Landes. Israel schickt den früheren Richter am Obersten Gerichtshof, Aharon Barak (87), einen Überlebenden des Holocaust.
Was wirft Südafrika Israel vor? In der 84 Seiten langen Klageschrift beschreibt Südafrika die Gewalt Israels in Gaza als Taten mit dem Charakter eines Völkermords. Israel töte Palästinenser, „füge ihnen schweren geistigen und körperlichen Schaden zu und schaffe Lebensumstände, die auf ihre physische Zerstörung zielen“. Südafrika zitiert dafür UN-Fachleute, angebliche Zeug:innen und NGOs. Auch werden Äußerungen israelischer Minister als Beleg für die Absicht des Völkermords angeführt. Südafrika spricht von „direkter und öffentlicher Anstiftung zum Völkermord“. Zitiert werden Drohungen, Gaza unbewohnbar zu machen, sowie Forderungen, die palästinensische Bevölkerung zu vertreiben.
Was ist die Grundlage der Klage? Südafrika beruft sich auf die UN-Völkermordkonvention. Beide Staaten haben diese unterzeichnet und sich damit nicht nur verpflichtet, keinen Völkermord zu begehen, sondern auch diesen zu verhindern und zu bestrafen. In der Konvention wird Genozid definiert als eine Handlung, „die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Israel ist durch diese Beschuldigung im Kern getroffen, war es doch nach dem Zweiten Weltkrieg als Folge der Shoah gegründet worden.
Was ist die Reaktion Israels? Israel weist die Vorwürfe entschieden zurück und beruft sich auf das Recht zur Selbstverteidigung nach den Massakern vom 7. Oktober: „Die Vergewaltigungsmaschine der Hamas trägt volle moralische Verantwortung für alle Opfer in diesem Krieg.“ Deshalb tue man alles, um die Zivilbevölkerung von Gaza zu schützen.
Was geschieht bei der Anhörung? Nachdem Südafrika am Donnerstag seine Klage erläutert, bekommt Israel am Freitag die Gelegenheit, zu antworten. Zunächst wird es um einen Eilantrag Südafrikas gehen, das Gericht solle das sofortige Ende der militärischen Gewalt anordnen und die Rechte der Palästinenser zu schützen. Das heißt, dass das UN-Gremium jetzt noch nicht feststellen muss, ob tatsächlich Völkermord verübt wurde. Es würde die Möglichkeit ausreichen, dass die Konvention verletzt wurde. Aber auch dafür gilt, dass es deutliche Hinweise auf eine Absicht Israels geben muss. Dann könnte das Gericht theoretisch verfügen, dass die Gewalt sofort zu beenden sei.
Wann ist ein Urteil zu erwarten? Über den Eilantrag wird in wenigen Wochen entschieden. Jeder Spruch ist bindend. Das Gericht hat zwar keine Machtmittel, um die Durchsetzung zu erzwingen. Doch der internationale Druck auf Israel würde sich erhöhen.
Wann wird dann über die Hauptklage Völkermord entschieden? Ein solches Verfahren kann sich über Jahre hinziehen.
Warum klagt ausgerechnet Südafrika? Jeder Unterzeichnerstaat der Völkermordkonvention kann eine solche Klage einreichen. Südafrika ist ein kräftiger Unterstützer der Rechte der Palästinenser. Das Land vergleicht seine Apartheid-Vergangenheit bis 1994 mit dem Umgang Israels mit dem palästinensischen Volk. Und dann ist da noch eine Geschichte: Die isolierte Burenrepublik Südafrika, Israel und Taiwan kooperierten jahrelang bei Rüstungsprojekten. Das hat der ANC nicht vergessen. FR/dpa