VonSandra Katheschließen
Ein aktueller EU-Beschluss sieht vor, dass Gebäude bald strengere Energieeffizienz-Maßnahmen erfüllen sollen. Doch dazu gibt es auch viel Gegenwind.
Berlin – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, gegen eine neue EU-Gebäuderichtlinie vorzugehen, die für das schnelle Erreichen von Klimazielen dienen sollen. Wie Buschmann der Bild-Zeitung sagte, könne die Regelung für Hausbesitzer zum „Kostenhammer“ werden. Als Begründung für seine kritische Position zur geplanten Sanierungspflicht nennt Buschmann neben der finanziellen Belastung von Eigentümern auch rechtliche Bedenken.
So sagte Buschmann der Bild, dass er den EU-Beschluss, nach dem Gebäude bis 2030 mindestens die Energie-Effizenzklasse „E“, bis 2033 mindestens „D“ erreichen müssten, als Eingriff in das Eigentumsrecht sieht. Dieser Eingriff sei „schwer zu rechtfertigen“, denn schließlich sei das Eigentumsrecht „ja auch von der Grundrechte-Charta der EU geschützt“, betont der FDP-Politiker.
EU will Gebäude klimaneutral machen: Widerspruch von Justiz- und Bauministerium
Zudem warf Buschmann den politischen Entscheidungsträgern in Deutschland vor, jahrelang als „Preistreiber“ dafür gesorgt zu haben, dass Wohneigentum in Deutschland „immer teurer“ geworden sei. Grund dafür seien etwa „immer höhere Baustandards oder die Erhöhungen der Grunderwerbsteuer“ gewesen, sagte Buschmann der Bild und forderte, dass solche Entwicklungen „nicht weitergehen“ dürften.
Zu den rechtlichen Bedenken zitiert das Boulevardblatt auch Buschmanns Bundesjustizministerium, das zu Bedenken gab, dass die geplante Pflicht für die energetische Sanierung von Gebäuden „womöglich unverhältnismäßig“ sei, „wenn sie dazu führt, dass Eigentümer durch die Kosten der erforderlichen Maßnahmen zum Verkauf des selbst genutzten Eigenheims gezwungen sind oder die wirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks aufgrund der individuellen Verhältnisse auf Dauer unmöglich ist.“ Auch SPD-Bauministerin Klara Geywitz kündigte inder Bild am Sonntag an, keinen Vorschlag zu unterstützen, „der einen technischen Sanierungszwang für einzelne Gebäude vorsieht. Und ich gehe davon aus, dass andere EU-Länder das auch nicht tun“.
Streit über EU-Beschluss: Das bedeuten die Energie-Effizienzklassen „D“ und „E“
Hintergrund der Debatte ist eine Entscheidung des EU-Parlaments, das bereits am 14. März für einen Gesetzentwurf gestimmt hatte. Dieser sieht vor, Gebäude in Zukunft energieeffizienter zu machen und die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren. Ziel des Entwurfs sei außerdem, dass die EU im Gebäudebereich bis zum Jahr 2050 klimaneutral wird, und ab 2030 zumindest wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt als zuvor. Begründet hatte das Gremium seine Entscheidung damit, dass in der EU Gebäude derzeit für 36 Prozent der Treibhausgasemissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich seien.
In der neuen Richtlinie ist darüber hinaus festgelegt, dass die EU-Mitgliedsstaaten „finanzielle Anreize“ schaffen sollten, damit vor allem Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz grundlegend renoviert werden. Zudem sollten „schutzbedürftige Haushalte“ gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.
Laut einer Übersicht des Informationsportals Vermietet.de umfasst die Energie-Effizienzklasse „E“ vor allem ältere Gebäude, die pro Quadratmeter einen jährlichen Verbrauch von 130 bis 159 kWh haben. Darunter fallen etwa Gebäude, die dem energetischen Standard entsprechen, die der Bundestag in seiner zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 beschlossen hat. Gebäude in Effizienzklasse „D“ verbrauchen jährlich 100 bis 129 kWh pro Quadratmeter. (saka)
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