Klimapolitik

Klimaschutzgesetz im Bundestag: Ampelregierung schwächt die Ziele ab

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Die Bundesregierung müsste nach Reform des Klimaschutzgesetzes eine wichtigere Rolle spielen - bleibt fraglich, ob sie die ausfüllen wird.
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Der Bundestag berät über die Reform des Klimagesetzes. Fachleute kritisieren die Klimapolitik der Regierung als verfassungswidrig.

Als im Dezember 2019 das Klimaschutzgesetz in Kraft trat, frohlockte die damalige Umwelt- und heute Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien.“ Für die CO2-Reduktion seien jetzt alle Ministerien zuständig.

Wenn der Bundestag an diesem Freitag den Entwurf fürs neue Klimagesetz erstmals berät, ist Streit programmiert. Für sechs Bereiche – Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall – listet das noch geltende Gesetz auf, wie viel Treibhausgas jeder der Sektoren in jedem Jahr bis 2030 ausstoßen darf. Wird das Limit nachweislich gerissen, hat das zuständige Ministerium innerhalb gut eines halben Jahres ein Sofortprogramm vorzulegen, um die Überziehung auszugleichen.

In Zukunft soll es so laufen: Überzieht Deutschland in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die erlaubte Emissionsmenge, wird offiziell eine Zielverfehlung festgestellt. Die Regierung muss dann spätestens zum Ende des dritten Jahres ein angepasstes Klimaschutzprogramm vorlegen.

Für die Ampel könnte das einen famosen Zeitplan ergeben. Wird beispielsweise in den Jahren 2024 und 2025 das Klimabudget überzogen, muss erstmal gar nichts passieren. Erst Ende 2026 müsste dann ein verschärftes Programm vorliegen, das dann ab 2027 wirkt. Regulär wird im Herbst 2025 der nächste Bundestag gewählt. Bis dahin verschafft sich die Ampel mit der Neuregelung also Ruhe bei der Klimapolitik.

Rein formal bleiben die Sektorziele im Gesetz

„Es besteht die Gefahr, dass die Nachsteuerung so verzögert erfolgt, dass der nötige Klimapfad für 2030 nicht mehr zu erreichen ist“, kritisiert Michael Kalis vom Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (Ikem) den Gesetzentwurf. Kalis ist Jurist und Mitautor einer aktuellen Studie zur Wirkung des Klimaschutzgesetzes, in Auftrag gegeben vom zivilgesellschaftlichen Bündnis Klima-Allianz Deutschland.

Formal stehen die sechs Sektorziele weiter im Gesetz. Als Maßstab, ob die Klimaziele für 2030 und die Folgejahre erreicht werden, sollen künftig aber nur noch die jährlichen Gesamtemissionen zählen. Entsprechend können die Emissionen der sechs Bereiche munter miteinander verrechnet werden – in der Annahme, dass irgendwo mehr CO2 eingespart wird, als das Sektorziel vorgibt, und sich damit Überziehungen in anderen Sektoren ausgleichen lassen.

Stefanie Langkamp hält den Weg, die einzelnen Ressorts so aus der Verantwortung zu nehmen, für fatal. „Wir erleben schon jetzt einen Verschiebebahnhof, weil sich niemand mehr verantwortlich fühlt, etwas vorzulegen“, so die Politikchefin der Klima-Allianz. Auch Rechtsanwalt Remo Klinger prangert die Entwertung der Sektorziele an. Er hat 2021 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimagesetz mit erstritten.

Anwalt: Ampel muss schon jetzt nachsteuern

Für Klinger setzt die Ampel künftig quasi auf eine „kollektive“ Verantwortung der Regierung beim Klimaschutz. Dieser Umstieg sei nicht per se verfassungswidrig, betont er. Eindeutig rechtswidrig sei ein anderer Umstand. Dazu muss man auf das Zusammenspiel von Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm schauen. Bildlich gesprochen ist das Gesetz eine rechtliche Hülle. Erst das Klimaprogramm schreibt konkret vor, mit welchem Schritt wie viel an Klimagasen vermieden wird, um die Klimaziele einzuhalten.

Und da hat die Ampel schon mit ihrem im Sommer vorgelegten Programm ein Riesenproblem. Denn trotz all der darin festgehaltenen Schritte werden die erlaubten Gesamtemissionen bis 2030 um 200 bis 330 Millionen Tonnen CO2 überzogen werden. Das besagt der maßgebliche Projektionsbericht des Umweltbundesamtes.

Nimmt die Ampel in den nächsten Jahren keine Nachsteuerung vor, müssen die 200 bis 330 Millionen Tonnen dann in den Jahren 2027 bis 2030 zusätzlich gemindert werden, stellt Remo Klinger klar. So große Mengen dann noch einzusparen, sei aber komplett illusorisch, meint er– außer es werde hart in die Freiheitsrechte der Bürgeri:nnen eingegriffen. Dies jedoch sei eindeutig rechtswidrig, so Klinger.

Klinger rechnet sich deswegen Chancen bei den Klagen etwa der Deutschen Umwelthilfe gegen das Klimaschutzgesetz aus. Entscheidend sei eben das unzureichende Klimaschutzprogramm, betont der Anwalt. Schon das aktuelle Programm müsse dem Anspruch des Gesetzes genügen. Auch das künftige Hin- und Herschieben der Emissionen zwischen den Sektoren hebt die von Klinger aufgemachte Rechnung nicht auf.

Weil die Zeit für Klimaschutz immer knapper wird, schlägt die Ikem-Studie auch vor, den Gerichtsweg für Klimaklagen abzukürzen. Dazu solle beim Bundesverfassungsgericht eine spezielle Kontrollinstanz geschaffen werden, an die sich auch Verbände wenden können. Will die Ampel künftig im „Kollektiv“ Klimaschutz betreiben, braucht es auch mehr Abstimmung und Führung von ganz oben. Die Ikem-Forscher:innen schlagen deswegen vor, eine Klimaschutz-Koordinierungsstelle im Bundeskanzleramt einzurichten.

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