Die Friedens- und Konfliktforschung zeigt: Am Ende des Tages ist immer die grundsätzliche Zustimmung beider Konfliktparteien notwendig. Ein Gastbeitrag von Ekkehard Griep und Patrick Rosenow
Seit der russischen Annexion der ukrainischen Krim 2014 wurde der Einsatz einer UN-Friedenstruppe in der Ukraine vorgeschlagen und diskutiert, um dem Töten ein Ende zu setzen und den Konflikt zu beenden. Zuletzt schlug der russische Präsident Wladimir Putin beiläufig vor, die gesamte Ukraine unter UN-Verwaltung zu stellen. Doch diese Ideen zeugen entweder von einer Unkenntnis dessen, was die Vereinten Nationen im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit 2022 tatsächlich politisch bewirken können, oder es handelt sich um Nebelkerzen, um die internationale Gemeinschaft vom russischen Willen, die Ukraine vollständig zu erobern, abzulenken und den rechtmäßig gewählten ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj als Verhandlungspartner zu delegitimieren. Abgesehen davon pervertieren solche Forderungen den Friedensbegriff endgültig, denn eine gerechte Lösung für die von Russland angegriffene Ukraine stellen sie in keiner Weise dar.
Die Vereinten Nationen haben seit nunmehr 80 Jahren zahlreiche Erfahrungen im internationalen Krisenmanagement gesammelt und verfügen über ein umfangreiches Instrumentarium. Vereinfacht gesagt geht es um die Bereiche Friedensvermittlung (Peacemaking), Friedenssicherung nach einem Abkommen (Peacekeeping) und Friedenskonsolidierung als langfristige Aufgabe zwischen inner- bzw. zwischenstaatlichen Konfliktparteien (Peacebuilding).
Im Bereich der Friedensvermittlung gelang es UN-Generalsekretär António Guterres gemeinsam mit der Türkei immerhin, nach Kriegsbeginn ein Getreideabkommen zwischen der Ukraine und Russland zu verhandeln, um die globale Nahrungsmittelsicherheit über das Schwarze Meer zu gewährleisten. Das Abkommen wurde jedoch ein Jahr später, Mitte Juli 2023, von Russland einseitig nicht verlängert.
Die UN-Friedenssicherung in Form der Blauhelmeinsätze ist nur dann erfolgversprechend, wenn es ein Friedensabkommen zur Überwachung, mindestens jedoch einen Waffenstillstand gibt. Aber gerade die jüngsten Verhandlungen zwischen den USA, der Ukraine und Russland offenbaren, dass es keine klaren, detaillierten und überwachbaren Regelungen für einen zeitlich (30 Tage), regional (Schwarzes Meer und in der Luft) sowie sektoral (Energie) begrenzten Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien gibt, die notwendig wären. Infolgedessen sind die Voraussetzungen für UN-Friedenstruppen nicht gegeben. Voraussetzung für den Einsatz einer UN-Friedenssicherungsmission wäre ein Mandat des UN-Sicherheitsrats, gegebenenfalls mit autorisierenden Zuständigkeiten für regionale Akteure wie etwa die EU oder OSZE und einschließlich einer ökonomischen Stabilisierungs- und Wiederaufbauperspektive. Eine Sicherheitskomponente wäre durch militärische und/oder polizeiliche Kräfte zu gewährleisten. Die Beteiligung nationaler Kontingente müsste für beide Konfliktparteien akzeptabel sein und es müsste Staaten geben, die bereit wären, Truppen zu entsenden. Wie bei allen UN-Mandaten stellt das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder im Rat – zu denen auch Russland gehört – eine hohe Hürde dar.
Vor diesem Hintergrund scheint der dritte Bereich, die UN-Friedenskonsolidierung, in weiter Ferne. Unterhalb dieser drei politischen Bereiche sind die UN jedoch spätestens seit der russischen Vollinvasion der Ukraine im Bereich der technischen Unterstützung mit der Atomenergieorganisation (IAEA), den humanitären UN-Organisationen sowie Entwicklungsprogrammen vor Ort präsent, wo es möglich ist. Die Unesco unterstützt die Ukraine beim Schutz ihrer Kulturgüter vor russischen Angriffen. Ebenso dokumentieren und untersuchen der UN-Menschenrechtsrat sowie der Internationale Strafgerichtshof die systematischen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Können also die Vereinten Nationen zwischen den Konfliktparteien einen gerechten Frieden schaffen? Die Friedens- und Konfliktforschung zeigt: Am Ende des Tages ist immer die grundsätzliche Zustimmung beider Konfliktparteien notwendig, und diese ist Voraussetzung für die zahlreichen Möglichkeiten, die die Vereinten Nationen bieten. Entscheidend für einen Frieden, auch unter UN-Vermittlung, wird der richtige Zeitpunkt sein, jener Moment, in dem sich beide Seiten in einer schmerzhaften Pattsituation befinden und dies selbst auch so wahrnehmen.
Für die Ukraine geht es in diesem Krieg um ihre Existenz. Deshalb kann und muss sie im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta weiterhin auch mit Waffen unterstützt werden, um ihre Bevölkerung zu schützen und eine stärkere Verhandlungsposition für einen gerechten Frieden zu erreichen. Russland als Aggressor, das bislang keinerlei ernsthafte Verhandlungsbereitschaft zeigt, muss erkennen, dass es seine Ziele militärisch nicht erreichen kann. Entscheidend bleibt also der politische Wille zu einem gerechten Frieden, und der Weg dahin führt über Verhandlungen. Es ist bitter, aber offensichtlich ist die Zeit dafür noch nicht reif. Darauf können die Vereinten Nationen gegenwärtig nur sehr begrenzt Einfluss nehmen.
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