VonKathrin Reikowskischließen
Ist der Sohn von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) unzulässigerweise im Regierungshubschrauber geflogen? Das Ministerium reagiert jetzt.
Berlin - Ist der Sohn von Bundesverteidigungsministerium Christine Lambrecht (SPD) in einem Regierungshubschrauber mitgeflogen? Business Insider hatte berichtet, der Sohn Lambrechts sei „mit einem Regierungshubschrauber in den Urlaub“ mitgeflogen.
Das Verteidigungsministerium hat nun zurückgewiesen, dass der Flug unzulässig gewesen sei. Mitflug und eine Kostenerstattung hätten „in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft“ des Ministeriums stattgefunden, teilte ein Sprecher am Montag mit. Lambrecht habe die Kosten „gemäß der Richtlinie zu 100 Prozent übernommen“.
Sohn von Verteidigungsministerin Lambrecht (SPD) fliegt nach Sylt
Das Portal Business Insider hatte im Bericht auf ein Foto vom Instagram-Konto des Sohns verwiesen, das ihn in einem Hubschrauber zeigen soll. Gleichzeitig wurde erwähnt, dass Lambrecht auf Sylt Osterurlaub gemacht hat.
Das Ministerium bestätigte, dass es am 13. April „einen Mitflug eines Familienangehörigen“ Lambrechts in einem Luftfahrzeug der Flugbereitschaft gab. Der Flug sei vom Dienstsitz in Berlin nach Schleswig-Holstein erfolgt, wo Lambrecht am selben Tag einen Teil des Bataillons Elektronische Kampfführung 911 aus Stadum besuchte.
Verteidigungsministerium weist Unzulässigkeit zurück
Grundlage des Mitflugs sei die „Richtlinie für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“ gewesen, teilte der Ministeriumssprecher mit.
Demnach ist auch die Mitnahme „sonstiger Begleiter“ möglich, wenn diese für ihren Mitflug „einen Betrag in Höhe des Normaltarifs der Deutschen Lufthansa (DLH-Economy-Klasse) an die Bundeswehr“ entrichten. Die am 8. April versandte Passagierliste habe den Namen des Familienangehörigen sowie die Kostenerstattung durch Lambrecht bereits „eindeutig vermerkt“. (dpa/kat)
