Wahlen im Osten

Landtagswahl in Brandenburg: So beantragen Sie die Briefwahl-Unterlagen

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Am 22. September wählt Brandenburg einen neuen Landtag. Die Stimmabgabe ist auch per Briefwahl möglich (Archivbild)
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Brandenburg wählt am 22. September einen neuen Landtag. Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann per Briefwahl wählen. Alles was Sie zum Antrag der Wahlunterlagen wissen müssen.

Potsdam – Der 22. September ist Stichtag: Es findet die Brandenburg-Wahl statt. Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2019 zeigte sich ein wachsender Trend zur Briefwahl in Brandenburg. Auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahl ist die Abstimmung per Briefwahl möglich. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Briefwahl, vom Antrag bis zur Einreichung der Dokumente.

Es gibt verschiedene Wege, um Briefwahlunterlagen zu beantragen. Zunächst können Wahlberechtigte den Antrag per Post einreichen. Dafür sollten sie die Zustellung der Wahlbenachrichtigung abwarten, die bis zum 21. Tag vor der Wahl eintreffen sollte. Auf der Rückseite der Benachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl.

Briefwahl vor der Brandenburg-Wahl beantragen: Per Post, Mail, Fax oder online möglich

Der Antrag muss in einem frankierten Umschlag an die aufgeführte Adresse der örtlichen Wahlbehörde gesendet werden. Alternativ kann der Antrag auf Briefwahl auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden online gestellt werden, wie auf der Informationsseite wahlen.brandenburg angegeben. Bei einem elektronisch eingereichten Antrag müssen neben dem Namen und der Wohnadresse auch das Geburtsdatum angegeben werden.

Möglichkeiten, Briefwahl-Unterlagen zu beantragen:

  • Per Post: Mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • Per E-Mail/Fax: Name, Adresse, Geburtsdatum
  • In vielen Gemeinden auch online

Sobald die Stimmzettel gedruckt sind, werden die Briefwahlunterlagen versandt. Das Land Brandenburg rät dazu, „dass der Antrag auf Briefwahl so rechtzeitig gestellt wird, dass unter Berücksichtigung der Postwege der von Ihnen zurückgesendete Wahlbrief noch am Wahltag bis 18 Uhr bei der Adresse eingeht, die auf dem Wahlbrief aufgedruckt ist“. Daher sollte der Antrag spätestens am Mittwoch (18. September) gestellt werden. Grundsätzlich kann die Briefwahl noch bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden.

Infos zur Briefwahl bei der Brandenburg-Wahl: Abgabe oder Versand des Wahlbriefs

Nach der Beantragung der Briefwahl erhalten die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen. Diese beinhalten den Wahlschein, den offiziellen Stimmzettel des Wahlkreises, den Wahlumschlag für den Stimmzettel, einen weiteren Umschlag zum Versenden sowie eine Anleitung. In der Anleitung werden alle weiteren Schritte erklärt.

Sind die Kreuze gemacht und die Umschläge versiegelt, müssen die Unterlagen rechtzeitig an die jeweilige Gemeinde übermittelt werden. Die Unterlagen können per Post versendet oder persönlich abgegeben werden. Die entsprechende Adresse ist in den Wahlunterlagen zu finden.

Briefwahl-Fristen bei der Brandenburg-Wahl:

  • Antrag für die Briefwahl bis spätestens Mittwoch, 18. September, stellen
  • Bei Versand des Wahlbriefs per Post: Bis spätestens Mittwoch, 18. September, verschicken
  • Wahlbrief muss bis zum 22. September, 18 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingehen

Wer sich für den Versand entscheidet, sollte den Wahlbrief drei Werktage vor dem Wahlsonntag absenden. Der Umschlag muss der zuständigen Stelle bis spätestens 18 Uhr am 1. September vorliegen. Wer den Wahlbrief persönlich abgeben möchte, kann dies noch am Wahlsonntag tun. (pav)

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