FDP warnt schon jetzt

Buschmann kritisiert Lauterbachs Maskenpflicht-Vorstoß – Ministerkollege fordert „Recht und Gesetz“

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Justizminister Marco Buschmann kritisiert Lauterbachs Vorschlag, gegebenenfalls im Herbst zur Maskenpflicht zurückzukehren.
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Karl Lauterbach hat in einem TV-Talk die Möglichkeit einer Corona-Maskenpflicht ab Herbst eingefordert. Justizminister Marco Buschmann kritisierte ihn dafür harsch.

Berlin – In der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) neuen Zündstoff in Sachen Coronavirus geliefert: In dem TV-Talk verkündete er am Mittwoch, dass er sich die Möglichkeit offen halten wolle, gegebenenfalls erneut zur Maskenpflicht in Innenräumen zurückzukehren. Im September läuft das Infektionsschutzgesetz aus, aber Lauterbach hält die Option einer Maskenpflicht im Innenraum für „unbedingt notwendig“.

Lauterbach rennt mit seinem Vorschlag beim Koalitionspartner FDP aber wahrlich keine offenen Türen ein. Justizminister Marco Buschmann hat Lauterbach nun für die Vorbereitung einer wiederkehrenden Maskenpflicht im Herbst und Winter kritisiert. „Ich bin dafür, dass wir uns nach Recht und Gesetz richten. Das sieht eine Evaluierung vor“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bevor man sich über einzelne Maßnahmen Gedanken mache, müssten die Ergebnisse der Evaluierung berücksichtigt werden.

Bundesjustizminister Buschmann kritisiert Lauterbachs Vorschlag: „Ich bin dafür, dass wir uns nach Recht und Gesetz richten“

Auch FDP-Parteifreund und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki äußerte sich kritisch: „Einen weiteren Herbst und Winter wird es nicht geben, in denen wegen eines diffusen Datennebels Grundrechtsbeschränkungen vorgenommen werden“, sagte er der dpa. Stattdessen forderte auch Kubicki eine parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Politik. Corona-Einschränkungen sind laut Kubicki im Herbst nur unter strengen Voraussetzungen denkbar.

Einen weiteren Herbst und Winter wird es nicht geben, in denen wegen eines diffusen Datennebels Grundrechtsbeschränkungen vorgenommen werden.

Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Deutschen Bundestages

Kritik übt der FDP-Politiker auch am Robert Koch-Institut (RKI) und dem Gesundheitsministerium. Beide Institutionen sind seiner Ansicht nach in den vergangenen zwei Jahre nicht in der Lage gewesen, vernünftig nutzbare Daten zu erheben. Ohne ausreichend wissenschaftliche Daten wird es laut Kubicki keine Änderung der Infektionsschutzgesetzes und keine strengeren Corona-Maßnahmen mehr geben.

Das Infektionsschutzgesetz gilt aktuell nur noch bis zum 23. September 2022

Aktuell darf laut Infektionsschutzgesetz nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in wenigen Bereichen wie beispielsweise in Arztpraxen die Maskenpflicht gelten. In Schulen darf noch eine Testpflicht gelten. Für alle weiteren Corona-Maßnahmen bedarf es einer Erklärung zu Corona-Hotspots durch die Bundesländer per Landtagsbeschluss. Angewendet werden können diese Corona-Regeln allerdings nur noch bis zum 23. September 2022.

„Das läuft ja am 23.9. aus. Und dann wird die Frage erneut zu diskutieren sein, ob zum Beispiel Maskentragen in Innenräumen wieder verpflichtend wird“, hatte Lauterbach im ZDF erklärt. (jn/dpa)

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