Extremismus setze Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung voraus

Letzte Generation für Verfassungsschutz keine extremistische Gruppierung

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die Letzte Generation derzeit nicht als extremistische Gruppierung ein.

Köln in Deutschland - Im Bereich der Klimaaktivisten gebe es „ein sehr heterogenes Bild und sehr heterogene Erscheinungsformen“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, am Dienstag in Berlin. Extremismus setze eine Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung voraus. „Das sehen wir bei der Letzten Generation noch nicht“.

Die Masse der Menschen in der Klimabewegung setze sich für ihre Ziele unter dem Dach des Grundgesetzes ein, sagte Haldenwang. Auf der anderen Seite gebe es „kleine Gruppierungen, die eindeutig extremistisch“ seien. „Irgendwo bewegt sich in diesem Spannungsfeld die Letzte Generation.“

Im Verfassungsschutzbericht 2022 habe seine Behörde die Letzte Generation nicht als extremistische Gruppierung eingestuft, sagte Haldenwang. Der Verfassungsschutz behalte aber Versuche linksextremistischer Gruppierungen im Auge, die Letzte Generation zu unterwandern. „Sollte das der Fall irgendwann sein, so muss man zu einer anderen Einschätzung kommen.“ mt/cha

Verfassungsschutz schätzt extremistisches Potenzial bei AfD auf 10.200 Personen

Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) haben mehr als ein Drittel der AfD-Mitglieder ein extremistisches Potenzial. Unter den insgesamt rund 28.500 Parteimitgliedern sei dies bei etwa 10.200 Personen anzunehmen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Verfassungsschutzbericht. Erstmals führt der Verfassungsschutz die Gesamtpartei in seinem Jahresbericht für 2022 auch als rechtsextremistischen „Verdachtsfall“ auf.

Für die Schätzung des rechtsextremistischen Potenzials führt die Behörde in dem Bericht die Äußerung eines Funktionärs des formal inzwischen aufgelösten „Flügels“ der AfD an. Dieser habe im Juni 2022 davon gesprochen, dass die Stärke des „Flügel“-Netzwerks um Björn Höcke auf 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder zu beziffern sei. Die BfV-Schätzung liegt mit knapp 36 Prozent nun etwa in der Mitte.

BfV-Präsident Thomas Haldenwang ging davon aus, dass es unter den 10.200 möglicherweise rechtsextremen AfD-Anhängern auch gewaltbereite gebe. Eine genaue Zahl konnte er aber zunächst nicht angeben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Februar 2021 als Rechtsextremismus-Verdachtsfall eingestuft. Die AfD klagte dagegen. Sie scheiterte damit aber im März 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen eingelegt.

Haldenwang bekräftigte, für die Einstufung als Verdachtsfall gebe es in der Partei „hinreichend große Bestrebungen“, die sich „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten“. Er ließ aber offen, ob auch Mandatsträger der Partei nun beobachtet würden.

Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen etwa Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute.

Als „gesichert rechtsextremistisch“ stufte der Verfassungsschutz Ende April die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative ein. Vorausgegangen war seit Anfang 2019 eine Beobachtung als Verdachtsfall.

Dass die AfD dennoch steigende Umfragewerte verzeichne, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Haldenwang mit der Haltung als „Protestpartei“. So habe sie in der Corona-Pandemie in der Debatte um die Impfpflicht Aufwind erhalten oder habe zuletzt das Thema steigende Energie- und Lebensmittelpreise „zur Spaltung der Gesellschaft“ bedient. Eigene Lösungen biete die AfD jedoch nicht an. mt/cha

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