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Vom europäischen Lieferkettengesetz ist kaum noch was übrig. Das ist ausbeuterisch und kurzsichtig.
Es ist ein Euphemismus, die von den Unterhändlern des EU-Parlaments und des Rats der 27 EU-Mitgliedstaaten erzielte Einigung zum EU-Lieferkettengesetz als eine Lockerung zu bezeichnen. Richtig ist: Die Regelung wurde in der Nacht von Montag auf Dienstag komplett entkernt, bevor sie überhaupt inkraftgetreten ist. Denn fortan gilt der Entwurf nur noch für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Damit werden mehr als 70 Prozent der ursprünglich vom Gesetz erfassten Unternehmen ausgenommen.
Das ursprüngliche Ziel, einen Großteil profitorientierter Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten zu verpflichten, wird dadurch verfehlt. Sie sollten ihre Verantwortung nicht mehr auf Zulieferbetriebe abschieben können – das können sie nun aber weiterhin. Besonders fatal ist das, weil Studien belegen, dass umfassende Lieferkettengesetze wirken. Sie führen zu weniger Ausbeutung und mindern globales Unrecht.
Wirksam sind sie vor allem auch dann, wenn Unternehmen zivilrechtlich für Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen haftbar gemacht werden können. Über diesen Mechanismus wurde beispielsweise Rewe wegen Missachtung von Arbeits- und Gewerkschaftsrechten auf Bananenplantagen von Zulieferern in Ecuador angezeigt. Daraufhin veränderte sich etwas. Arbeiter:innen berichteten davon, dass sie nach ihren Beschwerden höhere Löhne erhielten und besser vor dem Einsatz giftiger Pestizide geschützt würden.
Das scheint nun nicht mehr gewollt zu sein. Eine EU-weite zivilrechtliche Haftung wurde aus dem Gesetz gestrichen. Klagen gegen Firmen werden damit enorm erschwert. Gerichtsverfahren hängen von der Rechtsprechung im jeweiligen Land ab. Ebenfalls gestrichen wurde die Verpflichtung zum Erstellen von Klimaplänen für Unternehmen.
Das Argument derjenigen, die das alles gutheißen, ist eigentlich immer das gleiche: Der bürokratische Aufwand sei für die Firmen zu hoch. Zum Teil stimmt das. Nachbesserungsbedarf gibt es reichlich. Aber einen Großteil der Unternehmen einfach von diesem Gesetz auszunehmen, erkennt die Komplexität einer globalisierten Welt nicht an, in der 70 Prozent der weltweiten Produktion mittlerweile in globalen Lieferketten abgewickelt wird. Außer, man hält weitgehende Regel- und Verantwortungslosigkeit für die adäquate Antwort auf diese Komplexität.
Zudem es ist fraglich, ob es für die Firmen selbst ratsam ist, ihre Lieferketten nur flüchtig zu prüfen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Unternehmen, die ihre Lieferketten nicht kennen, stehen auf tönernen Füßen. Globale Schocks können zu Engpässen führen, manchmal reicht dafür sogar schon ein querstehendes Schiff im Suezkanal. Es ist also auch ganz egoistisch ratsam, seine Lieferketten zu kennen. Schlicht, um handlungsfähiger zu sein gegenüber höherer Gewalt – oder diabolischer Willkür autoritärer Staaten.
Konsequent umgesetzte Lieferkettengesetze sind also nicht nur wirksam, sondern auch zeitgemäß. Sie kosten Unternehmen kurzfristig zwar Aufwand und Geld, machen sie langfristig aber resilienter.
Doch damit werden viele deutsche Firmen bald nicht mehr behelligt werden. Denn die schwarz-rote Koalition hat schon vor Monaten im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass das deutsche Lieferkettengesetz abgeschafft werden soll – zugunsten des europäischen. Und das ist nun nur noch ein Gesetzchen. Wirtschaft

