Geywitz meldet Einigung bei Ampel-„Wärmeplan“ – FDP glaubt an „Falschmeldung“
Wirtschaftsminister Habeck hat „offene Fragen“ des Koalitionspartners FDP klären wollen – SPD und Grüne wähnen sich nun auf der „Zielgeraden“.
Update vom 31. Mai, 14.48 Uhr: Aus der FDP kommt Widerspruch beim Thema „Wärmeplan“. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte eine Einigung auf den Gesetzentwurf verkündet. „Das halte ich ehrlich gesagt für eine Falschmeldung. Mir ist das nicht bekannt“, sagte der FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler nun dem Nachrichtensender Welt.
Es gebe vielmehr noch keinen Kabinettsbeschluss: „Das heißt, wir sind noch ganz am Anfang.“ Inhaltlich kritisierte Schäffler das geplante Gesetz scharf: Es sei „undurchführbar“.
FDP eingeknickt? Durchbruch beim „Wärmeplan“ der Ampel
Erstmeldung: Berlin – Das Vorhaben steht inhaltlich eng in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich „Heizungsgesetz“: der sogenannte „Wärmeplan“. Nun hat sich die Ampel-Koalition im Grundsatz auf das Gesetz geeinigt. Ungeklärt ist aber offenbar noch die Frage nach dem umstrittenen Heizungsgesetz, das vor allem die FDP mit Finanzminister Christian Lindner kritisiert.
Der Entwurf gehe am Mittwoch (31. Mai) „in die Länder- und Verbändeanhörung“, sagte eine Sprecherin von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am Dienstagabend. „Der bisherige Versendewiderspruch während der Ressortabstimmung wurde aufgehoben“, fuhr sie fort.
Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung („Wärmeplan“)
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) streben bei dem Gesetz an, zahlreiche Daten zum Energieverbrauch der einzelnen Gebäude in Kommunen zu ermitteln, um auf dieser Basis eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufbauen zu können.
Großstädte sollen bis Ende 2026 kommunale Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte und Landkreise bis Ende 2028. Dazu sollen unter anderem Netzbetreiber und Industrieunternehmen Daten zu Energieträgern und Verbräuchen bereitstellen.
„Wärmeplan“ der Ampel: „Sicherheit für Hausbesitzer und Kommunen“
Damit könne Entwurf nun „insbesondere mit den Ländern und den Verbänden in einer angemessenen Zeit beraten werden“, hieß es weiter. Das geplante Gesetz soll unter anderem die Datenbasis für künftige Fernwärmenetze verbessern. Es schaffe „Sicherheit für Hausbesitzer und Kommunen bei der Modernisierung der Heizungssysteme“, hatte Geywitz dazu vergangene Woche erklärt.
Das Wärmeplanungsgesetz nimmt Länder und Kommunen in die Pflicht (siehe Infobox oben). Die Wärmepläne der Kommunen sollen eine wichtige Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sein, weil sie so erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird – oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Ampel berät über Heizungsgesetz: Kühnert fordert „grünes Licht“ der FDP
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte sich am Dienstagabend mit Fachpolitikern der Ampel-Koalition getroffen, um über offene Fragen der FDP zu den Heizungsgesetz-Plänen zu beraten. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte dazu in der Sendung „RTL direkt“: „Wir nähern uns jetzt wirklich der Zielgeraden.“ Auch Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge äußerte sich zuversichtlich.
Kühnert appellierte an die Liberalen, den Weg für die Beratungen im Bundestag freizumachen. Die FDP solle „jetzt mal grünes Licht geben, dass wir in der nächsten Sitzungswoche – das ist in zwei Wochen – die erste Beratung vornehmen können“. Dann könne noch vor der Sommerpause ein Beschluss erfolgen.
Habeck hatte am Freitag (26. Mai) mögliche Kompromisslinien zu dem Heizungsgesetz aufgezeigt. Dessen Entwurf sieht in seiner bisherigen Fassung vor, dass im Regelfall neue Heizungen ab 2024 nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Habeck schlug nun vor, dies möglicherweise zunächst auf Neubauten zu beschränken und für Bestandsgebäude erst später in Kraft zu setzen. (dpa/AFP/frs)