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Die Länder schimpfen, die Corona-Regeln ändern sich trotzdem – auch ohne „Freedom Day“. Von Maskenpflicht bis Basisschutz: Das gilt ab 20. März.
Berlin – Die Länderchefs zeigten sich schon im Voraus parteiübergreifend nicht begeistert vom Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz. Ihnen gehen die Lockerungen zu weit, sie wollen mehr und unkompliziertere Handhabe zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ein „Freedom Day“ ist es nicht geworden, trotzdem ändern sich viele Maßnahmen mit dem jetzt durch den Bundestag bestätigten Infektionsschutzgesetz ab dem 20. März. Was bleiben wird, sind Basisschutzmaßnahmen. Diese Corona-Regeln gelten zukünftig für Maskenpflicht und Co. in Deutschland – eine Übersicht.
Infektionsschutzgesetz: Länder haben Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Corona-Regeln
Die Bundesregierung gibt den Ländern eine Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Corona-Regeln. Im Klartext heißt das, in vielen Ländern ändern sich die Corona-Maßnahmen nicht direkt mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, sondern etwas später. Die Frist zur Umsetzung läuft bis zum 2. April, bis dahin können die Länder die Umsetzung hinauszögern. Niedersachsen unter Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte bereits, die Übergangsfrist nutzen zu wollen – einige Lockerungen gibt es trotzdem schon früher.
Kein „Freedom Day“ doch Lockerung der Corona-Regeln: Das gilt laut neuem Infektionsschutzgesetz künftig bei Maskenpflicht und Basisschutz
Mit dem nun bestätigten neuen Infektionsschutzgesetz treten deutliche Lockerungen in Kraft, wenngleich diese nicht mit einem „Freedom Day“ wie in England oder Schweden verglichen werden können. Für die Vorlage der Ampel-Koalition stimmten 388 Abgeordnete, bei 277 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen. Auch die Corona-Regeln in Niedersachsen ändern sich. Es gibt einige Neuerungen, unter anderem bei der Maskenpflicht:
Diese Corona-Regeln gelten in Deutschland ab dem 20. März.
Es bleibt ein sogenannter Basisschutz, schärfere Maßnahmen gibt es nur noch in Corona-Hotspots.
Keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Ausnahme: Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen.
Nach Auskunft der Ampelkoalition sollen mit der Änderung vulnerable Gruppen in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, der ambulanten Pflege oder Flüchtlingsheimen weiter speziell geschützt werden.
Testpflicht besteht weiterhin in Heimen, Schulen und Kitas.
Maskenpflicht hat auch im Nah- und Fernverkehr weiterhin Bestand. Auch im Luft- und Personenverkehr bleibt die Maskenpflicht, sie kann jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden.
In Corona-Hotspots können die Länder mit Verhängung der 2G- und 3G-Regelung reagieren. Das Landesparlament entscheidet, was ein Hotspot ist.
Zur Umsetzung der neuen Corona-Regeln gibt es eine Übergangsfrist bis zum 02. April.
Weiterhin möglich sind individuelle Vorkehrungen in Betrieben und Einrichtungen gegenüber Kranken, und sogenannten Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen.
Neues Infektionsschutzgesetz: Nur vier Länder planen Lockerung der Corona-Regeln
Nur vier Länder planen nach der Bestätigung des Infektionsschutzgesetzes die direkte Lockerung der Corona-Regeln. Keines der Länder lockert vollumfänglich. Bereit zu einer zeitnahen Abschwächung der Regeln zeigen sich Niedersachsen, Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein.
Lockerungen in Brandenburg:
Brandenburg hebt die 3G-Regel in Kosmetikstudios, Friseuren und Hotels sowie im Ausflugsverkehr ab Freitag auf. Weiterhin gilt sie in Gaststätten, Theatern und Kinos. An diesen Orten haben nur Genesene, Geimpfte und negativ Getestete Zutritt. In Clubs und Diskotheken ist der Einlass indes unter der 2G-Regel gestattet.
Lockerungen in Niedersachsen:
In Niedersachsen fällt die Obergrenze für Zuschauer bei Großveranstaltungen, etwa in Stadien, weg. Dort gilt die 2G-Regel. Bei Veranstaltungen im Freien gibt es keine Mindestabstände oder Maskenpflicht mehr. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen erfordern hingegen das Tragen einer FFP2-Maske, ab einer Grenze von 2000 Besuchern gelten Abstandsregelungen. Veranstaltungen dieser Größenordnung sollen unter der 3G-Regel durchgeführt werden können. Auch die Maskenpflicht während des Unterrichts gilt für Grundschüler ab Montag nicht mehr.
Lockerungen in Hessen:
In Hessen entfallen die verbliebenen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte). Die Kapazitätsgrenze für Veranstaltungen und in Diskotheken ist nicht mehr gültig.
Lockerungen in Schleswig-Holstein:
Für Schüler fällt die Testpflicht in Schleswig-Holstein weg. Kostenlose Tests werden weiterhin angeboten. Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen sind überwiegend nicht mehr gültig.
Kein „Freedom Day“, aber neue Corona-Regeln: Landeschefs verärgert über Infektionsschutzgesetz und Corona-Maßnahmen
Schon im Vorlauf der Neu-Regelungen hatten sich die Länderchefs parteiübergreifend unzufrieden mit den Plänen für die überarbeiteten Corona-Regeln gezeigt. Das neue Infektionsschutzgesetz ist nicht in ihrem Sinne: Die Länder sehen zu wenig Befugnisse zur Pandemiebekämpfung außerhalb von Corona-Hotspots. Auch die Definition, wann eine Region zum Corona-Hotspot wird, ist ihnen zu unklar. Besonders in der Kritik steht zudem die Abschaffung der Maskenpflicht in Innenräumen an den meisten Orten. Die Länder fühlen sich zu wenig beteiligt. Volker Bouffier, Ministerpräsident Hessens, sprach in einer Reaktion auf die Bestätigung des Gesetzes von einem „Tiefpunkt der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern“.
Volker Bouffier zu Corona-Regeln und Infektionsschutzgesetz: „Tiefpunkt der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern“
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sprach in einer ersten Reaktion auf die Bestätigung des Gesetzes von einem „Tiefpunkt der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern“. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zeigen sich in ihrer Ablehnung sehr einig.
Corona-Regeln: Bodo Ramelow kritisiert Bundesregierung: „Das ist, als wenn ich noch eine Ohrfeige dazu kriege“
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) warf Kanzler Olaf Scholz (SPD) indirekt Wortbruch vor. Er sagte, Scholz habe Zusammenarbeit beim Infektionsschutz zugesichert, Beteiligung der Länder habe es dann jedoch nicht gegeben. Die Aussagen von Regierungsvertretern, die Länder könnten sich nicht mehr hinter dem Bund verstecken, kritisiert Ramelow scharf. Er sagte: „Das ist, als wenn ich noch eine Ohrfeige dazu kriege. Ich will mich hinter niemandem verstecken, ich will Pandemieabwehr betreiben“,
Länderchefs zeigten sich schon im Vorlauf der neuen Corona-Regeln kritisch gegenüber den Plänen für das Infektionsschutzgesetz
Der NRW-Regierungschef und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU) hatte schon vor der Abstimmung laut Tagesschau erklärt: „Es gibt lange Verfahren und hohe Hürden und das für so grundlegende Schutzmaßnahmen wie Abstand und Masken.“ Die Regelungen seien „rechtlich unsicher und praktisch nicht umsetzbar“.
Auch Stephan Weil (SPD) findet etwa die Hotspot-Regel nicht ausreichend. Wüst, Weil und viele andere Länderchefs sahen den Gesetzentwurf, für die Regelung, die nun in Kraft tritt, schon im Voraus überaus kritisch – geändert hat das nichts. Ab 20. März ändert sich dafür vieles, auch ohne „Freedom Day“. *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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