Die Ampel erhöht das Bürgergeld. Die CDU um Merz sieht das Abstandsgebot zu Mindestlohn-Bezieher gefährdet. Doch Berechnungen versprechen das Gegenteil.
Köln – Die Bundesregierung plant eine Bürgergeld-Erhöhung. Doch damit hat die Ampel eine alte Debatte neu entfacht. Denn lohnt sich das Arbeiten im Mindest- oder Niedriglohnsektor dann noch? CDU-Chef Friedrich Merz meint: Nein. Kürzlich befand er: „Wir haben ein Problem mit dem sogenannten Lohnabstandsgebot.“ Aktuelle Berechnungen zeigen jetzt jedoch: Der Unterschied liegt in allen berechneten Konstellationen bei mehr als hundert Euro.
Die Berechnungen führte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) für das ARD-Magazin „Monitor“ durch. Tatsächlich hätten auch nach der Bürgergeld-Erhöhung alle Haushalte, in denen mindestens eine Person arbeitet, deutlich mehr Geld zur Verfügung als die Bezieher vom Arbeitslosengeld. So hätten Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, 2024 pro Monat ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind betrage der Unterschied zwischen 715 und 765 Euro, je nach Alter des Kindes.
Bürgergeld und Mindestlohn – die Pläne für 2024
Das „Lohnabstandsgebot“ meint, dass Sozialleistungen spürbar unter den Löhnen liegen sollten, damit Arbeitsanreize nicht verloren gehen. Der Mindestlohn soll Anfang 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro angehoben werden.
Das sind die Pläne für das Bürgergeld nach Angaben von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD): Alleinstehende sollen ab nächstem Jahr an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen. Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre sollen es künftig 471 statt 420 Euro sein. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro gezahlt. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres soll es 357 statt 318 Euro geben.
Heil hatte Merz vergangenen Monat unredliche Kritik am Bürgergeld vorgeworfen. „Dem Bürgergeld haben im Deutschen Bundestag nicht nur die Koalition, sondern auch CDU/CSU zugestimmt“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Der Abstimmung waren Verhandlungen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vorausgegangen.
Heil sagte weiter: „Allerdings haben CDU/CSU nicht für eine Erhöhung des Mindestlohns gestimmt. Man darf also an der Glaubwürdigkeit von Friedrich Merz zweifeln, wenn er plötzlich sein Herz für Menschen mit geringen Einkommen entdeckt.“
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Berechnung für die ARD zum Verhältnis von Mindestlohn zum Bürgergeld
Verglichen wurden für „Monitor“ unterschiedliche Konstellationen von Haushalten, in denen ein Verdiener in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, mit sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Dabei wurde eine bundesweit durchschnittliche Miete zugrunde gelegt und zusätzliche staatliche Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld mit berücksichtigt.
Weil die Bundesregierung dieses Mal die Inflation früher berücksichtigt als in den Vorjahren, fällt die anstehende Bürgergeld-Erhöhung zwar ungewöhnlich hoch aus. Tatsächlich hätten sich Mindestlohn und Bürgergeld (früher Hartz-IV) im Verhältnis aber kaum auseinander entwickelt.
Bürgergeld und Co: FDP-Politiker beklagt „Schlaraffenlandmentalität“
Der FDP-Wirtschaftspolitiker Frank Schäffler forderte unterdessen eine Kürzung von Sozialleistungen. „Wir müssen aus der Rezession rauskommen und die öffentlichen Finanzen in den Griff kriegen. Dazu muss die Schlaraffenlandmentalität beendet werden“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vom Donnerstag (21. September). „Vor allem bei der Kindergrundsicherung müssen wir aufpassen, dass es nicht zu einer Leistungsausweitung kommt. Wenn wir jetzt nicht handeln, ist es zu spät.“
Der Anstieg der staatlichen Sozialleistungen war im vergangenen Jahr geringer ausgefallen als im langjährigen Durchschnitt. Beispielsweise wurde deutlich weniger Arbeitslosengeld I gezahlt als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt Ende Mai mitgeteilt hatte. Die Summe schrumpfte dank der Erholung des Arbeitsmarkts um 14,8 Prozent oder 3,1 Milliarden Euro.
Angesichts einer Inflationsrate von 6,9 Prozent im vergangenen Jahr ergebe sich preisbereinigt damit sogar ein Rückgang der monetären Sozialleistungen Leistungen, erklärte das Bundesamt. (frs mit dpa)