Gefahr der Einflussnahme

„Massive Zunahme bedrohlicher Aktivitäten durch Russland“: EU warnt vor Propaganda bei Wahlen

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2026 wird in acht Bundesländern gewählt. Die Gefahr von hybriden Angriffen ist groß. Warum die europäischen Gesetze gegen Fake News zur Bewährungsprobe werden. Eine Analyse.

Ein Klick, ein geteiltes Video – und schon ist die Integrität dahin. In Hamburg musste der Landeswahlleiter ein gefälschtes Video über angebliche AfD-Stimmenvernichtung dementieren. Solche Fälle alarmieren die EU: Desinformationskampagnen bedrohen demokratische Wahlen europaweit. Wahlen benötigen besonderen Schutz. Desinformationskampagnen untergraben demokratische Prozesse. Menschen darauf aufmerksam zu machen und diese zu erkennen, sind ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen Wahl. 2026 gibt es Wahlen in acht Bundesländern in Deutschland.

Die digitale Bedrohung durch Cyberangriffe und ausländische Propaganda macht auch vor den Kommunalwahlen 2026 nicht Halt.

Doch was sind eigentlich Fake News? Wie entstehen Desinformationen? Die Bundeswahlleiterin definiert Desinformation als „nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die zur Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden“. Desinformationen bezeichnen falsche oder irreführende Inhalte, die eine Täuschungsabsicht haben. Wegen zunehmender Gefährdung entwickelte die EU verschiedene Gegenmaßnahmen. 

Akteure aus Russland und anonyme Hacker: Gefahr für Demokratie steigt

Doch wer steckt hinter den Desinformationskampagnen? Die Bundeszentrale für politische Bildung sieht hier in erster Linie staatliche Akteure wie Russland und China. Auch private Cyberkriminelle können mit Hackerangriffen großen Schaden anrichten. Rumänien annullierte 2024 eine Präsidentschaftswahl wegen mutmaßlicher russischer TikTok-Manipulation. Auch bei den NRW-Wahlen 2024 gab es Manipulationsversuche. Der Deutsche Fachjournalisten-Verband analysierte Chats in den sozialen Medien. Er fand heraus, dass viele „Meinungstrends“ von Fake-Accounts erzeugt wurden, hinter denen keine realen Personen stehen.

Gemeinsam haben diese Kampagnen hauptsächlich eines: die emotionale Manipulation der Wählerschaft. Wer Ängste und Unsicherheiten schürt, erreicht schnelle Reaktionen. Ausländische Mächte nutzen diese Kampagnen zur Destabilisierung der demokratischen Ordnung. Auch zur Bundestagswahl 2025 kursieren in den sozialen Medien unterschiedliche Fake News. Es wurde behauptet, die Briefwahl sei leichter manipulierbar. Hartnäckig hielt sich auch die Falschinformation, Erstwählerinnen und -wähler könnten bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl an einem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie ihren Namen auf den Stimmzettel schreiben. Erst Mitte Dezember hat die Bundesregierung einen großen Cyberangriff und eine Desinformationskampagne zur Bundestagswahl 2025 Russland zugeordnet. Ein Sprecher des Außenministeriums erklärte gegenüber der Deutschen Welle: „Wir beobachten seit geraumer Zeit eine massive Zunahme bedrohlicher hybrider Aktivitäten durch Russland“.

EU-Schutzmaßnahmen: Lokale Wirksamkeit muss noch getestet werden

Es gibt jedoch von Seiten der EU bestimmte Maßnahmen gegen Desinformationskampagnen. Axel Voss, Abgeordneter des Europäischen Parlaments und Digitalexperte, gibt eine Einschätzung über die Schutzmaßnahmen und die Gefährdung ab. Er erklärt im Gespräch mit dem Münchner Merkur von Ippen.Media diese Maßnahmen. Der Digitalexperte sitzt seit 2009 für die EVP im EU-Parlament. Seine Schwerpunkte liegen im Schutz vor Desinformationen und der KI-Regulierung. Er beschäftigt sich schon seit Jahren mit dem Thema KI-generierte Fake News und den rechtlichen Instrumenten gegen manipulierte Inhalte. Der CDU-Politiker gibt eine klare Warnung ab: „Fake News zerstören die Grundlage der Demokratie“. Er betont: EU-Maßnahmen gelten überall.

Sie basieren auf zwei zentralen Säulen. Der Digital Service Act bildet das Kernstück und verpflichtet große Online-Plattformen wie Facebook, YouTube und TikTok zu bestimmten Maßnahmen. Diese müssen zum Beispiel jährlich analysieren, welche gesellschaftlichen Risiken von ihren Diensten ausgehen. Bei einem Verstoß drohen bis Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes. Der AI-Act schützt als zweite Säule vor Desinformationen. Hier wird festgelegt, dass KI-generierte Inhalte ab dem 2. August 2026 klar als solche gekennzeichnet werden müssen. Die Plattformen müssen seit November 2024 einen Transparenzbericht abgeben.

„Austausch auf dem Land nicht ganz so intensiv“ – Voss erklärt Maßnahmen

Einen Stadt-Land-Unterschied bei der Umsetzung der EU-Maßnahmen sieht Voss nicht: „Die Anforderungen, die wir stellen, betrachte ich persönlich nicht als Stadt-Land-Unterschied. Möglicherweise werden die Informationsmöglichkeiten auf dem Land als etwas eingeschränkter empfunden und der Austausch ist vielleicht nicht ganz so intensiv.“

Die EU-Gesetze müssen ihre Wirksamkeit noch beweisen. Die Zeit drängt: Im März finden in Bayern und Hessen Kommunalwahlen und in Baden-Württemberg Landtagswahlen statt. Hier wird sich zeigen, ob die Maßnahmen der Europäischen Union auch im lokalen Bereich umgesetzt werden können.

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