Verkehr

Die Ampel reformiert das Klimaschutzgesetz mit Blick auf die fernere Zukunft

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Blickt eher weniger in die Zukunft: Verkehrsminister Volker Wissing, dargestellt auf einer Demonstration.
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Die Ampel pflegt mit dem neuen Klimaschutzgesetz das Prinzip Hoffnung. Und lässt Verkehrsminister Wissing mit seiner Strategie durchkommen. Eine Analyse von Friederike Meier.

Aus den Ampelparteien kommt nur Lob über die Reform des Klimaschutzgesetzes. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch sprach am Montag nach der Einigung von einem „Durchbruch“, Bundesklimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) erklärte, die Klimaschutzpolitik werde mit der Reform vorausschauender, flexibler und so effizienter. Und die FDP war sowieso zufrieden: Als „vernünftigen Schritt“ bezeichnete Verkehrsminister Volker Wissing die Reform.

Letztendlich haben es Grüne und SPD allerdings nicht geschafft, die befürchtete Abschwächung des Gesetzes abzuwenden. Denn wie von der FDP gefordert und im Koalitionsvertrag festgehalten, ist nunmehr nicht mehr nur ein einzelner Sektor verantwortlich, sollte er seine Klimaziele verfehlen.

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Die Ressorts dürfen stattdessen die Emissionen untereinander verrechnen. Zwar bleiben die Sektorziele an sich bestehen, sie haben aber weniger Bedeutung. Wenn ein Sektor sein Ziel verfehlt, die Gesamtregierung aber voraussichtlich ihre Ziele einhalten kann, muss es kein Sofortprogramm mit zusätzlichen Klimaschutz-Schritten geben.

Die Stärke an der aktuell noch gültigen Version des Klimaschutzgesetzes war, dass dies vorgeschrieben und auch einklagbar war. Das zeigt die erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe und des BUND im vergangenen Jahr. Die beiden Verbände hatten eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen. Das hatte die Bundesregierung dazu verpflichtet, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen.

Die Grünen betonen, dass die deutsche Klimapolitik nun den Zeitraum bis 2040 stärker in den Blick nehme statt bislang nur bis 2030 und damit ein ehrgeizigeres Klimaziel. Laut der Fraktion soll einerseits jede neue Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm vorlegen, das geeignet ist, das Klimaziel von Minus 88 Prozent Reduktion im Vergleich zu 1990 zu erreichen. Andererseits soll es laut Grünen und SPD einen neuen Mechanismus geben, der ab 2030 dafür sorgt, dass die Regierung nachbessern muss, wenn laut Projektionen die Klimaziele 2040 verfehlt werden.

Wie dieser Mechanismus genau aussieht, ist noch nicht bekannt. Beide Schritte könnten aber – neben der Verrechnung zwischen den Ressorts – dazu führen, ehrgeizigen Klimaschutz erstmal in die Zukunft zu schieben. Bei der Pflicht, ein Programm zu Beginn der Legislatur aufzustellen, ist die aktuelle Regierung ohnehin fein raus.

Verkehrssektor verfehlt zum dritten Mal in Folge seine Ziele

Und laut dem aktuellen Projektionen des Umweltbundesamts (UBA) ist Deutschland insgesamt auf Kurs für 2030. Je nachdem wie der Gesetzestext schlussendlich aussieht und ausgelegt wird, könnte es also sein, dass die Regierung in den nächsten Jahren nicht nachbessern muss.

Um ihre Ehre zu retten, weisen Grüne und SPD darauf hin, dass die Relevanz der Lastenteilungsverordnung durch die Reform gestärkt wurde. Die Verordnung, die seit 2018 in Kraft ist, beschäftigt sich mit den Emissionen, die nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckt sind. Also im Wesentlichen mit denen aus den Bereichen Landwirtschaft, Gebäude und Abfall.

Das EU-Ziel lautet, die Emissionen in diesem Bereich bis 2030 um 40 Prozent gegenüber 2005 zu senken. Deutschland muss, da es eine hohe Wirtschaftskraft hat, die Emissionen um 50 Prozent reduzieren. Dieses Ziel entspricht laut dem UBA nahezu den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr.

Und nicht nur können in dieser Verordnung die Emissionen nicht mit dem Energiebereich verrechnet werden. Sondern ein Verfehlen der Ziele wird außerdem teuer. Wenn ein Land mehr ausstößt als das Budget erlaubt, muss es sich Emissionsrechte aus anderen EU-Staaten zukaufen. So kann man den Parteien höchstens zugutehalten, dass sie dieses EU-Regelwerk zum Klimaschutz etwas prominenter gemacht haben. Das eigentliche Problem, nämlich dass Verkehrsminister Wissing keine ausreichenden Schritte ergreift, wird damit nicht gelöst.

Denn der Expertenrat für Klimaschutz hat in seinem jährlichen Prüfbericht am Montag festgestellt: Der Verkehrssektor hat zum dritten Mal in Folge sein Klimaziel verfehlt. Dass die Emissionen in dem Sektor überhaupt gesunken sind, lag nicht etwa an effektivem Klimaschutz, sondern kamen durch die schwache Wirtschaftsleistung zustande – während der Pkw-Verkehr gleichzeitig zunahm.

Verkehrsminister Wissing könnte direkt anfangen mit dem Klimaschutz

Und für die Zukunft sieht es auch nicht viel besser aus. Im aktuellen Projektionsbericht der Bundesregierung schreibt das UBA, dass die Klimaschutzlücke im Bereich Verkehr zwischen 2021 und 2030 noch 180 Millionen Tonnen beträgt – etwa einem Viertel der gesamten Emissionen Deutschlands im Jahr 2023. „Es ist keine Trendwende zu erkennen“, so das niederschmetternde Urteil.

Wie Verkehrsminister die Klimaschutz-Kurve noch kratzen könnte, dazu liefert das Amt eine ausführliche Anleitung. Zentrale Stellschraube sei die Elektromobilität. Neben einem beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur schlägt das UBA eine Reform der Kfz-Besteuerung und ein Tempolimit vor.

Der Verkehrsminister könnte also direkt anfangen mit dem Klimaschutz, die Konzepte sind da. Wenn er jetzt allerdings die Füße hochlegt, könnte es problematisch werden. Denn Klimaschutz wird immer schwieriger, je später er passiert. Wenn jetzt noch weiter Autobahnen ausgebaut und Verbrenner zugelassen werden, und danach sieht es leider derzeit aus, wird es für die Regierung im Jahr 2030 sehr schwierig. Wer weiß, ob dann nicht wirklich irgendwann Fahrverbote nötig werden.

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