Musk und Weidel im Visier der EU: Mächtige Ermittler überwachen Interview
VonSteffen Maas
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Elon Musk erregt mit einem Interview mit Alice Weidel (AfD) Aufsehen. Auch die EU-Kommission kündigt an, genau hinzugucken. Die hätte die Möglichkeit, Musk empfindlich zu treffen.
Brüssel – Wenn Tech-Milliardär Elon Musk am Donnerstagabend sein Interview mit AfD-Chefin Alice Weidel führt, ist ihnen die Aufmerksamkeit tausender Zuschauer wohl sicher. Der reichste Mann der Welt steht spätestens seit seiner politischen Radikalisierung und Unterstützung für US-Präsident Donald Trump unter Beobachtung. Die rechtsextreme AfD hingegen spielte mit rechten Parolen immer schon bewusst mit medialer Aufmerksamkeit – und liegt vor der Bundestagswahl 2025 in Umfragen nur noch hinter der CDU. Genau wegen dieser Bundestagswahl schaut beim Gespräch der beiden auf X (ehemals Twitter) aber nicht nur die Wählerschaft genau hin, sondern auch über einhundert Mitarbeiter der EU-Kommission. Die entscheidende Frage: Greift Musk illegal in den deutschen Wahlkampf ein?
Interview mit AfD-Chefin Weidel – Warum ein ganzes EU-Team Musks Livestream schaut
Denn, so stellt der Kommissionssprecher für Digitalfragen, Thomas Regnier, zunächst klar: Musk dürfe „seine politischen Meinungen in der EU äußern, sowohl online als auch offline.“ Auch ein Gespräch mit AfD-Chefin Weidel verstoße nicht gegen die EU-Regeln für Online-Dienste (Digital Services Act, DSA). „Nichts im DSA verbietet einen solchen Live-Stream“, erklärte der Sprecher.
Aber: Musk ist nicht nur Privatperson, sondern könnte als Eigentümer der beinahe omnipräsenten Social-Media-Plattform auch dafür sorgen, dass bestimmte Inhalte deutlich breiter ausgespielt werden – etwa sein Interview mit AfD-Chefin Weidel. „Wie viel ist oder wird die Reichweite verstärkt? Das wird sich die Kommission angucken“, unterstrich Regnier laut Politico am Montag gegenüber Medienvertretern. Denn sollte das der Fall sein, würde X mit der Bevorzugung der AfD illegal in den Bundestagswahlkampf eingreifen und die strengen Regeln für sogenannte „sehr große Online-Plattformen“ missachten. Regnier unterstrich die besondere Verantwortung dieser Plattformen bezüglich „Risiken für Wahlvorgänge“.
Dafür kann die EU-Kommission bis zu 150 Mitarbeiter einsetzen, die als digitale Polizei allein die Einhaltung und Durchsetzung der DSA-Regeln zur Aufgabe haben. Ausgestattet sind sie dabei mit weitreichenden Befugnissen, entsprechende Unternehmen zu überwachen, gegen sie zu ermitteln und abzustrafen.
6 Milliarden Euro als Strafe möglich: Musk steht mit Brüssel bereits auf dem Kriegsfuß
All das weiß Elon Musk bereits. Denn: Brüssel beanstandet seit dem vergangenen Jahr eine Reihe von Verstößen auf Musks Plattform. X täusche seinen Nutzern mit dem blau-weißen Haken für Nutzerkonten vor, dass diese authentisch und überprüft seien – allerdings erhalte jeder zahlende Kunde den Haken. Auch wer hinter Werbung auf X stehe, sei oft nicht transparent. Das Unternehmen gebe zudem nicht ausreichend Daten zu Forschungszwecken frei.
Für jeden der Verstöße könnte die Kommission ein Bußgeld in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Will sie die Strafen in die Höhe treiben, könnte sie die Geschäftszahlen aller Unternehmen des Milliardärs Musk zugrunde legen und das maximale Bußgeld damit auf jeweils fast sechs Milliarden Euro steigern.
Experten rechnen vorerst allerdings nicht mit einer solchen Entscheidung. „Es besteht zweifellos der Wille, vielleicht auch zu Unrecht, Trump und Musk nicht frontal anzugreifen, weil man Angst vor den Reaktionen hat“, sagt Alexandre de Streel von der Denkfabrik Centre on Regulation in Europe (Zentrum für Regulierung in Europa, CERRE).
Elon Musk: Erst US-Schattenpräsident – und jetzt Trump-Gegenspieler?
Das könnte sich durch Musks Interview mit Alice Weidel und Schützenhilfe für die AfD ändern: EU-Sprecher Regnier machte gegenüber Politico deutlich, dass die Handhabung der Übertragung unter strenger, und eventuell folgenreicher, Beobachtung steht. Die Ermittler des DSA-Teams könnten entsprechend entscheiden, die bereits laufende Untersuchung zusätzlich auszuweiten und neue Informationen von X zu fordern. Das würde bei einer Entscheidung bezüglich einer Millionen- oder gar Milliardenstrafe berücksichtigt – wohl nicht gerade zu Musks Gunsten. (stma/afp)