Haushalt

Nach dem Haushaltsurteil: CDU-Länderchefs für neue Schuldenbremse

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Auch die Koalition von Franziska Giffey und Kai Wegner hat Sondervermögen aufgestellt.
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Nach Berlin will auch Sachsen-Anhalt seine Sondervermögen rechtlich absichern.

Zum ersten Mal seit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts ist am Freitag der Bundesrat zusammengekommen. Von dem Urteil, das im Prinzip die Bildung von Sondervermögen verbietet, sind auch die Länder betroffen.

So hat zum Beispiel Berlin bei der Bildung seiner großen Koalition in diesem Frühjahr ein Sondervermögen von fünf Milliarden Euro aus der Taufe gehoben, mit dem Klimaschutzmaßnahmen finanziert werden sollen. Ein millionenschweres Projekt, das jüngst bekannt wurde, ist der Plan, in Berlin eine Magnetschwebebahn zu bauen.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat daher als erster CDU-Länderchef öffentlich eine Reform der Schuldenbremse gefordert. „Die Schuldenbremse ist im Sinne solider Finanzen eine gute Idee“, schrieb er im Kurznachrichtendienst X (früher Twitter). „Ihre derzeitige Ausgestaltung halte ich allerdings für gefährlich.“ Es sei zu befürchten, „dass die Schuldenbremse mehr und mehr zur Zukunftsbremse wird“. Exakt die gleiche Position vertreten SPD und Grüne.

Aber auch unter seinen Parteifreund:innen ist Wegner nicht mehr der Einzige mit dieser Meinung. Am Freitag sprach sich der CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Rainer Haseloff, ebenfalls für eine Änderung aus. „Die Schuldenbremse muss bleiben“, sagte er dem „Stern“. „Aber für sehr wichtige Zukunftsinvestitionen in Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft müssen verfassungskonforme Möglichkeiten gefunden werden, diese zu realisieren.“

In Sachsen-Anhalt wurden Corona-Mittel zwar nicht umgewidmet wie im Bundeshaushalt. Das Land hat sein entsprechendes Sondervermögen in dreistelliger Millionenhöhe noch im Haushalt ausgewiesen, obwohl es die Notlage nicht mehr gibt. Schleswig-Holstein ist in einer ähnlichen Lage und hat daher vor einigen Tagen eine Haushaltsnotlage ausgerufen.

CDU-Parteichef Friedrich Merz hatte wiederholt erklärt, dass die Schuldenbremse unverändert beibehalten werden soll. Er lässt gerade juristisch prüfen, ob die Union auch gegen den Wirtschaftsstabilisierungsfonds rechtlich vorgeht. Er ist mit 200 Milliarden Euro bestückt und finanziert die Gas- und Strompreisbremsen. Fällt er weg, wird es für die Bürgerinnen und Bürger teurer.

Eine Reform der Schuldenbremse steht für die Bundesregierung aktuell aber ohnehin nicht auf der Tagesordnung. „Zum jetzigen Zeitpunkt steht das nicht an“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin. Es gehe jetzt um die Aufstellung des Haushalts für 2024. Bundeskanzler Olaf Scholz habe bereits darauf hingewiesen, dass es für eine Reform eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag brauche.

Im Bundesrat wurden Nachtragshaushalt und Schuldenbremse am Freitag nur am Rande des Plenums diskutiert. Auf der Tagesordnung standen die Themen nicht. Stattdessen lehnte die Länderkammer diverse andere Projekte ab: So wird es das Wachstumschancengesetz zunächst ebenso wenig geben wie einen Qualitätsatlas für Krankenhäuser. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde ebenfalls gestoppt. Nun wird zu diesen Themen der Vermittlungsausschuss tagen. mit dpa

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