Haushalt

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts: Das steht im Nachtragshaushalt der Bundesregierung

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Auch die Folgen Flutkatastrophe im Ahrtal spielen für den Ampel-Haushalt eine Rolle. Dort laufen weiter Aufbauarbeiten.
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Die Ampel beruft sich auf die Notlage durch Ukraine-Krieg und Ahrtal-Flut, die FDP verschiebt eines ihrer Herzensprojekte: die Aktienrente.

Nach dem Karlsruher Urteil zur Staatsfinanzierung will die Bundesregierung den laufenden Jahreshaushalt auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage stellen. Das Bundeskabinett brachte deshalb am Montag einen Nachtragshaushalt auf den Weg, zu dessen Finanzierung es für 2023 nachträglich die Schuldenbremse aussetzen will. Bundestag und -rat sollen noch im Dezember darüber beraten und abstimmen. Bundesfinanzminister Christian Lindner verzichtet dabei überraschend auch auf eines der Kernvorhaben seiner FDP: die Startfinanzierung der sogenannten Aktienrente. Wichtige Aspekte im Überblick:

Notlage: In dem Nachtragshaushalt beruft sich die Ampel-Regierung in zwei Aspekten auf die Notfall-Regelung, mit der die ins Grundgesetz geschriebene Schuldengrenze ausnahmsweise aufgehoben werden kann. Der zweite Teil von Artikel 115 der Verfassung, der die Schuldenbremse definiert, erlaubt das für den Fall von „außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolledes Staates entziehen“.

Das sei für das Jahr 2023 einerseits durch die Folgen des völkerrechtswidrigen Krieges von Russland gegen die Ukraine gegeben, der auch im zweiten Jahr sehr erhebliche Auswirkungen auf die Energiepreise für Unternehmen, Bürger:innen und staatliche Stellen gehabt habe - „ein unerwarteter und in dieser Höhe nahezu einmaliger Kostenschock“, der wesentlich dazu beigetragen habe, das vor dem Krieg erwartete Wirtschaftswachstum von 2,3 Prozent in einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,4 Prozent umzukehren.

Der zweite Umstand, der es erlaube eine Notlage zu erklären sei die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 und der „weiter bestehenden Erfordernisse zur Beseitigung der Schäden“. Der Bund wollte dazu eigentlich ein Sondervermögen mit gut 16 Milliarden Euro ausstatten, die nun jedoch als „tatsächliche Kreditaufnahme“, die unter die Regelung der Schuldenbremse fällt, behandelt werden müssten. Im Haushalt für 2023 sind dafür Zuweisungen von 1,6 Milliarden Euro vorgesehen.

Schulden: Der Nachtragshaushalt umfasst insgesamt Kredite im Volumen von 44,8 Milliarden Euro. Davon weist das Bundesfinanzministerium aber nur 27,4 Milliarden als Nettokreditaufnahme aus.

Die Differenz erklärt sich dadurch, dass die Bundesregierung nun Teile jener Schulden, die sie bereits in früheren Jahren außerhalb des regulären Haushalts aufgenommen hatte, in den regulären Haushalt des laufenden Jahrs einstellen muss – dies hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt. Das Kriterium der Schuldenbremse hätte eine Kreditaufnahme von 25,8 Milliarden Euro – 0,35 Prozent des BIP – erlaubt.

Das Urteil zwingt den Bund, die Rücklage des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro zu kürzen, die aus nicht genutzten Corona-Krediten kommen sollten. Dem Fonds stünden aber „weiterhin ausreichend Mittel zur Verfügung, um seine Ausgaben im Jahr 2024 tätigen zu können“, erklärte das Finanzministerium.

Sondervermögen: Die Folgen des Urteils für den Bundeshaushalt sind schon jetzt weitreichend. Sie könnten sich aber auch noch ausweiten. In den Erläuterungen des Nachtragshaushalts heißt es: „Weitere Auswirkungen auf die Sondervermögen des Bundes werden geprüft. Es ist vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend geklärt, welche Rücklagen bestehender Sondervermögen noch in welchem Umfang genutzt werden können.“ Das soll nun auch mit externer Expertise geprüft werden.

Aktienrente: Teil des Nachtragshaushalts ist außerdem, das die ursprünglich vorgesehene Vergabe eines Darlehens an den Staatsfonds „Generationenkapital“ von zehn Milliarden Euro ausbleibt. Damit sollte eigentlich begonnen werden, Kapital für die sogenannte „Aktienrente“ – ein politisches Projekt der FDP – aufzubauen.

Dass es dazu nun nicht kommt, sei aber keine Folge des Urteils, so der Staatssekretär im Finanzministerium Florian Toncar (FDP). Denn bei dem Geld handele es sich um „schuldenregelneutrale Minderausgaben“, was bedeutet, es würde buchungstechnisch nicht als für die Schuldenbremse relevanter Kredit zählen. Vielmehr fehle bisher die gesetzliche Grundlage für den Start des Renten-Finanzinstruments. Allerdings erlaubt die Streichung (oder Verschiebung) des Vorhabens es dem Finanzminister, zu sagen, dass der Bund 2023 sogar weniger Schulden aufnehme als ursprünglich geplant. (mit afp)

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