Nach dem Bruch der Ampel arbeitet der Bundestag nur noch mit einer stark reduzierten Tagesordnung. Am Donnerstag geht es um Bauernhof-Erben.
Berlin – Der Bundestag hat rund 100 Tage vor der angepeilten Neuwahl das Vererben von Bauernhöfen in vier deutschen Bundesländern auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Das Parlament verabschiedete mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und BSW eine Reform der sogenannten Höfeordnung, die die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg regelt.
Bundestag fasst Beschluss: Neue rechtliche Grundlage für Bauernhof-Erben
Damit wird die Abfindung jener Erben reformiert, die bei einer Hofübergabe leer ausgehen. Die Berechnung der Summe beruhte bislang auf dem sogenannten Einheitswert, der vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war und deshalb bei der Reform der Grundsteuer abgeschafft wurde. Mit der Neuregelung beträgt die Mindestabfindung künftig das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A.
Die Höfeordnung soll grundsätzlich eine Zerschlagung von familiengeführten Bauernhöfen verhindern, indem lediglich ein Familienmitglied den Betrieb erbt und alle anderen eine Abfindung erhalten. Diese Regelung gilt aber nur in jenen vier Bundesländern, die nach dem Krieg zur britischen Besatzungszone gehörten. Andere Bundesländer haben eigene Gesetze oder gar keine Sonderregelung für landwirtschaftliche Betriebe.
Neue Regeln für Bauernhof-Erben: Ampel-Aus verschob Beschluss
Die Reform der „Höfeordnung“, die künftig für Betriebe mit einem Grundsteuerwert A ab 54.000 Euro gilt, sollte eigentlich schon am Donnerstag der vergangenen Woche verabschiedet werden – doch am Abend zuvor platzte die Ampel-Koalition, und die im Bundestag vertretenen Parteien mussten sich erst einmal neu sortieren.
Darüber hinaus ist die Tagesordnung des Parlaments stark ausgedünnt. Neben einer Aktuellen Stunde, die sich mit der Weltklimakonferenz in Aserbaidschan beschäftigt, unternimmt die AfD den nächsten Versuch, einen ihrer Abgeordneten zum Bundestagsvizepräsidenten wählen zu lassen. Die AfD sitzt seit 2017 im Bundestag und scheiterte bislang mit jedem ihrer Kandidaten. (dpa)