Parteien

NPD könnte staatliche Förderung verlieren

  • schließen

Bundesverfassungsgericht prüft Parteienfinanzierung. Rechtsextreme Partei erscheint nicht zum Verhandlungsauftakt.

Die NPD könnte als verfassungsfeindliche Partei von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden. Das zeichnete sich am Dienstag in der mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht ab. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben den entsprechenden Antrag in Karlsruhe gestellt.

Die Partei, die sich im Juni in „Die Heimat“ umbenannte, hatte kurzfristig ihre Teilnahme an der Verhandlung abgesagt. Auch ihr Anwalt Peter Richter erschien nicht. Es sei kein faires Verfahren zu erwarten, hieß es zur Begründung. In ihren Schriftsätzen hatte die NPD/„Heimat“ den Ausschluss von der staatlichen Teilfinanzierung als Verletzung der Chancengleichheit gerügt. Da die persönliche Anwesenheit nicht vorgeschrieben ist, verhandelte der Zweite Senat dennoch.

Ob die Gründe für die kurzfristige Absage auch am Zustand der Partei liegen könnten, war am Dienstag Thema. Der als Sachverständige geladene Dozent Steffen Kailitz (Dresden) sprach von einem Verfallsprozess. Auch bei der Umbenennung der NPD in „Die Heimat“ gehe es „drunter und drüber“. Einige Landesverbände lehnen den neuen Namen ab. Die Partei definiere sich inzwischen selbst eher als Bewegung.

Ein Mädchen mit einem NPD-Plakat bei einer Gegenkundgebung in Dresden.

Die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen, besteht seit 2017 nach einer Ergänzung des Grundgesetzes. Voraussetzung ist, dass die Partei „darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. Entscheiden kann darüber aber allein das Bundesverfassungsgericht. Deshalb stellten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat den entsprechenden Antrag in Karlsruhe. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sagte, es sei der Bevölkerung noch nie zu erklären gewesen, dass Verfassungsfeinde mit Steuermitteln unterstützt würden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser nannte den Rechtsextremismus die „größte Bedrohung für unsere Demokratie“.

Allerdings erhält die Partei gegenwärtig keine Finanzmittel, weil sie bei den Bundestags- und Landtagswahlen sowie bei der Europawahl nicht den erforderlichen Stimmenanteil erreichte; er lag jeweils unter einem Prozent. Bei Spenden und Erbschaften ist sie aber weiter steuerbefreit. 2021 wurden ihr laut Rechenschaftsbericht über 750 000 Euro vererbt.

Die Steuerersparnis betrug rund 200 000 Euro. Auch das Steuerprivileg würde entfallen, wenn das Bundesverfassungsgericht dem Antrag entspricht.

Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2017 bejaht. Damals wurde ein Verbot dennoch abgelehnt, weil die Bedeutung der Partei gering sei und sie keine Bedrohung für die Demokratie darstelle. In dem neuen Verfahren muss aber erneut geprüft werden, ob die Verfassungsfeindlichkeit der NPD/„Heimat“ weiterhin besteht.

Dazu zitierte der Sachverständige Kailitz aus dem Aktionsprogramm. Nach diesem gehören nur ethnisch Deutsche zum Staatsvolk, die deutsche Staatsbürgerschaft zählt nicht. Ausländer:innen sollen aus dem Rentensystem ausgeschlossen und rückgeführt werden, zahlreiche demokratische Rechte sollen für sie nicht gelten. Bundesverfassungsrichterin Christine Langenfeld zitierte die Forderung, nach der Deutsche und Ausländer:innen nicht gemeinsam unterrichtet werden sollen. Sie verglich die Forderungen mit einer Art „Apartheidsregime“, das die Partei einführen wolle. Gefragt wurde auch nach dem Verhältnis der NPD/„Heimat“ zur AfD. Nach Aussage mehrerer Sachverständigen schwankt es zwischen Konkurrenz und Wohlwollen. Man ärgere sich darüber, dass man vom Aufschwung der AfD nicht profitiere.

Ein Ausspähen der NPD-Führung durch V-Leute des Verfassungsschutzes soll es im Vorfeld der Verhandlung nicht gegeben haben, versicherte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang in Karlsruhe. Das wäre ein Verfahrenshindernis, weil dann die Prozessstrategie der Partei hätte ausgespäht werden können.

Erfahrungsgemäß verkündet das Bundesverfassungsgericht das Urteil frühestens drei Monate nach der Verhandlung.

Rubriklistenbild: © peter-juelich.com

Kommentare