Richterwahlen wurden auch früher aus politischen Motiven behindert. Diesmal aber geht der Angriff vom Rand der Gesellschaft aus. Der Gastbeitrag von Markus Ogorek.
Viel ist in den vergangenen Tagen über die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht diskutiert worden. Während in erster Linie aus dem Unionslager zu hören war, die Ablehnung eines Richtervorschlags sei nicht unüblich und füge sich in eine Reihe früherer Fälle ein, sprach Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier davon, die schwarz-rote Koalition habe sich „selbst beschädigt“. In der Debatte gerät dabei zuweilen einiges durcheinander.
Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts werden vom Bundestag oder Bundesrat gewählt – ein Verfahren, das seit Jahrzehnten Kritik auf sich zieht. Weil die parteigebundenen Abgeordneten über die Personalien entscheiden, würden nur politisch genehme Kandidat:innen berücksichtigt, heißt es. Doch diese Kritik greift zu kurz.
Zum einen lässt sich diese Behauptung nicht anhand der Spruchpraxis des Gerichts belegen. Zum anderen bleibt absolute Neutralität im Auswahlprozess illusorisch: Jeden Menschen prägen politische Grundüberzeugungen, ob er sie offenlegt oder nicht. Auch vermeintlich „neutrale“ Gremien würden Kandidat:innen nicht frei von eigenen Vorprägungen bewerten. Zudem sorgt das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag in der Praxis für Ausgleich. Fachlich weniger geeignete oder einseitig politisierte Bewerber:innen scheitern meist frühzeitig.
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Die Kehrseite: Schon eine größere Fraktion kann mit ihrem Veto eine Wahl verhindern, insbesondere dann, wenn sie den Kandidaten nicht selbst vorgeschlagen hat. Solche Fälle gab es immer wieder: In den 1990er Jahren scheiterten etwa Herta Däubler-Gmelin (angeblich wegen schwacher Examina) und Ulrich Preuß (wegen seines linken Politikverständnisses). 2008 traf es Horst Dreier, ausgerechnet den Doktorvater von Frauke Brosius-Gersdorf. Seine Thesen zur Menschenwürde galten manchem als „relativierend“. Damals blockierte die Union.
In jüngerer Zeit war es eher das linke Lager, das Kandidat:innen aus dem Rennen nahm: Der an der Universität zu Köln als Honorarprofessor lehrende CDU-Politiker Günter Krings – laut „Welt“-Journalist Robin Alexander einer der „fähigsten Juristen seiner Generation“ – und der Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller kamen so nicht zum Zug.
Um Personalien ist zwar immer gerungen worden, bislang aber meist hinter verschlossenen Türen des Parlaments und somit fernab der Öffentlichkeit. Sobald die Sondierer bemerken, dass sie in ihrer Fraktion keine Mehrheit für einen bestimmten Vorschlag gewinnen können, ziehen sie üblicherweise schnell den Stecker. Dass es mit Blick auf den Wahlvorschlag Brosius-Gersdorf hier gravierende Fehleinschätzungen im Parlament gegeben hat, liegt auf der Hand.
Niemals wäre die Debatte um die in Fachkreisen anerkannte Rechtsprofessorin jedoch derart schnell und stark eskaliert, wenn sie nicht massiv angefacht worden wäre.
Kaum wurden erste Debatten in der Unionsfraktion über den Wahlvorschlag laut, setzte eine unerbittliche Kampagne neurechter Medien ein. Allein auf dem Online-Portal „Nius“ erschienen mehr als 20 Artikel mit teils grotesk überzeichneter Darstellung von verfassungsrechtlichen Positionen Brosius-Gersdorfs. Im Zuge der Kampagne wurde bekanntlich besonders das Thema „Abtreibung“ stark bespielt.
Raffiniert war das Thema deshalb gewählt, weil es einen klaren kampagnenorientierten Zuschnitt zuließ: Nicht nur erreichte man besonders konservative Unionsabgeordnete, die ohnehin mit der Personalie haderten. Vielmehr sprach man auch den christlichen Flügel in der CDU/CSU an, aus dem sich in Teilen auch das „Merkel-Lager“ rekrutierte. Durch diese gezielte Aufwiegelung kippte die Zweidrittelmehrheit.
Offensichtliche Nutznießerin des gesamten Geschehens war ohne Zweifel die AfD, entsprach es doch dem Szenario aus einem jüngst bekanntgewordenen internen Konzeptpapier. Darin hatte sich die AfD-Fraktion unter dem Motto „Schwarz-Rot spalten“ diverse Strategien ins Pflichtenheft geschrieben.
Es greift also zu kurz, den Grund für die Heftigkeit der Debatte nur in der späten Absage der Wahl oder darin zu suchen, dass die Union sich auf – offenbar haltlose – Plagiatsvorwürfe stützte. Der Unterschied zu früheren Fällen gescheiterter Richterbesetzungen liegt vor allem darin, dass inzwischen starke Kräfte am Rand der Gesellschaft daran arbeiten, demokratischen Prozessen Sand ins Getriebe zu streuen.
Es liegt an den politisch Verantwortlichen, hieraus endlich die richtigen Schlüsse zu ziehen – und sich darauf einzustellen, dass der Wind in der Berliner Republik deutlich rauer geworden ist.