- VonEileen Kelpeschließen
Hans-Georg Maaßen darf nach Entscheidung eines Kreisparteigerichts Mitglied in der CDU bleiben. Nun prüfen die Führungsgremien der Partei weitere Schritte.
Erfurt – „Das Maß ist voll. Wir haben Herrn Maaßen aufgefordert, die Partei zu verlassen“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz noch Anfang des Jahres gegenüber der Bild am Sonntag. Doch das Parteiausschlussverfahren, das daraufhin eingeleitet wurde, scheiterte nun. Das Kreisparteigericht in Thüringen lehnte den Ausschluss von Maaßen ab – und der darf seine Mitgliederrechte wiederbekommen. Maaßen äußerte sich dazu gegenüber Bild: „Das ist eine schallende Ohrfeige, die sich Friedrich Merz hätte ersparen können.“ Die Führungsgremien der Partei setzen sich jetzt mit der Entscheidung des Gerichts auseinander und prüfen weitere Schritte.
Parteiausschluss von Maaßen: Gericht erkennt die Gründe der CDU nicht an
Der Ex-Bundesverfassungsschutzpräsident Maaßen ist langjähriges CDU-Mitglied und geriet durch umstrittene Äußerungen immer wieder mit seiner Partei aneinander – oft auch wegen rechtspopulistischen Behauptungen. So etwa in einem Tweet, in dem er die Stoßrichtung der „treibenden Kräfte im politischen-medialen Raum“ als einen „eliminatorischer Rassismus gegen Weiße“ bezeichnete. Auch warf er den Grünen „extremistische Bestrebungen“ vor. Er ist zudem Vorsitzender der rechtskonservativen Werteunion, die sich als Gruppierung konservativer Christdemokraten versteht. Das Kreisparteigericht lehnte dennoch einen Ausschluss aus der Partei ab – die genauen Gründe prüft die Partei nun.
Entscheidung von Kreisparteigericht: Führungsgremien der CDU prüfen weitere Schritte gegen Maaßen
Gegen den Beschluss kann nach Angaben der Bundes-CDU Beschwerde eingelegt werden – dann wäre das Landesparteigericht in Thüringen die nächste Instanz. Wenn wiederum gegen dessen Entscheidung Beschwerde eingereicht würde, müsste das Bundesparteigericht entscheiden. Ob es in die nächste Instanz geht, darüber berät nun der Vorstand.
Eine Sprecherin der Bundes-CDU kündigte sorgfältige Beratungen an. „Unserem Verfahrensbevollmächtigten ist heute der Tenor der Entscheidung des gemeinsamen Kreisparteigerichtes der CDU Thüringen übermittelt worden“, teilte sie mit. „Über die Entscheidungsgründe sind wir bisher nicht informiert worden.“ Die Gremien würden nun informiert. „Über weitere Schritte werden Präsidium und Bundesvorstand nach Erhalt und sorgfältiger Prüfung der Entscheidungsgründe beraten.“ (eike/dpa)
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