Queere Rechte

„Zwangsouting“ per Verordnung?

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Aktivistinnen und Aktivisten fürchten Diskriminierung.
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Die Union kritisierte das Selbstbestimmungsgesetz – jetzt sollen damit trans Personen erfasst werden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant ein Sonderregister für trans Menschen. Mit einer Anpassung des von der Union viel kritisierten Selbstbestimmungsgesetzes – das im November letzten Jahres in Kraft getreten ist – soll es Behörden leichter ersichtlich werden, ob und wann eine Person in der Vergangenheit ihren Geschlechtseintrag ändern ließ. Die Begründung fällt vage aus – die Kritik dafür umso lauter.

Vorgesehen ist: Wenn eine Person ihren Geschlechtseintrag ändert, sollen diese Daten laut Referentenentwurf künftig nicht nur im Melderegister, sondern auch bei der Rentenversicherung und beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert werden. Mit anderen Worten: Die Behörden erhalten sowohl den aktuellen als auch den früheren Geschlechtseintrag.

„Aus unserer Geschichte wissen wir, wie gefährlich es ist, Listen zu führen, die bestimmte Bevölkerungsgruppen erfassen“, beobachtet gegenüber der Frankfurter Rundschau die grüne Bundestagsabgeordnete Nyke Slawik. Diese Verordnung sei unverhältnismäßig, denn bei anderen Namensänderungsverfahren – beispielsweise nach Adoption oder Heirat – seien keine vergleichbaren Vorkehrungen vorgesehen.

„Leider ist dieser Vorstoß nicht überraschend, sondern reiht sich in andere Bestrebungen ein, Minderheiten zu dokumentieren: HIV+-Menschen und Menschen mit Hepatitis, Sexarbeiter:innen oder der jüngst von der CDU Hessen geforderten Liste mit psychisch erkrankten Menschen“, bedauert die trans Politikerin und queerpolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Bundestag.

Mit diesem Vorhaben würden alle, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen, als Gruppe kenntlich gemacht und als „Geschlechtswechsler“ markiert, schreibt das Magazin für die LGBTI-Community „Queer.de“. „Mich erinnert das an die sogenannten Transvestiten-Karteien, die noch in den 1970er Jahren bei der Polizei geführt wurden. Eine Praxis aus der Weimarer Zeit, die dann die Verfolgung und Überwachung während der NS-Zeit erleichterte und überhaupt erst ermöglichte“, geißelt die trans* Aktivistin Nora Eckert.

Das Bundesinnenministerium begründet seine Pläne damit, dass Personen in verschiedenen amtlichen Registern weiterhin identifizierbar sein müssen. Dazu sei es erforderlich, auch die früheren Namen und Geschlechtseinträge an andere Behörden weiterzugeben.

Warnung vor Listen

„Die Erforderlichkeit scheint das Ministerium erst jetzt entdeckt zu haben“, bemerkt „netzpolitik.org“. In all den Jahren seit 1981, in denen Menschen bereits nach dem alten Transsexuellengesetz ihren Geschlechtseintrag ändern konnten, galt: Bei einer Änderung legt die Meldebehörde einen neuen Datensatz mit dem neuen Namen an und der alte Datensatz bekommt eine Auskunftssperre, erklärt das Internetportal. Nur bei einem „berechtigten Interesse“, etwa für die Strafverfolgung, dürfe die Verbindung von der Behörde wiederhergestellt werden.

Auch der Bundesverband Trans* findet deutliche Worte und warnt vor „Zwangsoutings im Kontakt mit Behörden“. Die Regelung führe dazu, dass trans*, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen als solche erkannt werden könnten, „mit allen Folgen für Diskriminierung“.

Im Internet rufen Aktive deshalb zum Stopp der Verordnung auf. Penelope Alva Frank, Gründerin der queerfeministischen Bewegung „Queermany“, hat hierzu eine Onlinepetition „Kein Sonderregister für trans* Personen – Nie wieder Listen gegen Minderheiten!“ ins Leben gerufen.

Die Petition ist abrufbar unter: weact.campact.de/petitions/kein-sonderregister-fur-trans-personen-nie-wieder-listen-gegen-minderheiten

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