Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts

„Perspektivwechsel in der Einwanderungspolitik“: Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft

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Nancy Faeser

Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht für geduldete Ausländer, die fünf Jahre in Deutschland leben, ist in Kraft getreten.

Berlin in Deutschland - Die neue Regelung trat am Samstag in Kraft, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Voraussetzung für die Gewährung des Chancen-Aufenthaltsrecht sind Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts. Stichtag für die Regelung war der 31. Oktober dieses Jahres.

„Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht schaffen wir einen Perspektivwechsel in der Einwanderungspolitik“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in unserem Land haben.“ Insbesondere die bisherige Praxis der Kettenduldungen solle so beendet werden.

„Wer Straftaten begeht oder hartnäckig über seine Identität täuscht“, bleibe jedoch ausgeschlossen, fügte Faeser hinzu. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

Weitere Änderungen weiten etwa die Möglichkeiten des Bleiberechts aus. „Gut integrierte junge Menschen“ sollen nach drei statt bislang vier Jahren Aufenthalt in Deutschland davon profitieren können, erklärte das Innenministerium. Auch wird für ausländische Fachkräfte der Familiennachzug erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Das Ministerium betont zugleich, Straftäter konsequenter abschieben zu wollen. pe/mid

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