Knapp eine Million Euro

Sind Spenden an die „Letzte Generation“ strafbar?

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Polizeibeamte tragen eine Klimaaktivistin von der Straße vor der Siegessäule in Berlin.
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Die „Letzte Generation“ finanziert sich zu einem Großteil durch Spenden. Damit werden auch Strafen bezahlt. Ein Experte erklärt die heiklen juristischen Hintergründe.

Köln – Sich für das Klima auf die Straße zu kleben, ist nicht günstig. Für das Jahr 2022 rechnete die „Letzte Generation“ mit 12,5 Millionen Euro. So steht es auf ihrer Website. Dabei geht es nicht um die Finanzierung der Vorbereitung, den Kleber oder andere Materialkosten. Es geht um Strafzahlungen. Die Rechnung ist simpel: Bei 1.250 Blockadeaktionen hätten im Schnitt zehn Leute partizipiert, wobei sich die Strafe auf durchschnittlich 1.000 Euro pro Person beläuft. Macht dann in der Summe 12,5 Millionen Euro. Die Kosten bleiben bisher an den Privatpersonen hängen, sagt die „Letzte Generation“.

Letzte Woche konnte man kurzfristig annehmen, dass sich das künftig ändert. Der Grund: das Unternehmen Ökoworld aus Hilden in Nordrhein-Westfalen. Die börsennotierte Aktiengesellschaft, auch als Anbieter von Aktienfonds bekannt, kündigte zunächst an, dass man die Strafen künftig zu 100 Prozent übernehmen würde. Nach einem großen Medienecho folgte die Rolle rückwärts. Chef Alfred Platow stellte klar: „Um die Proteste für den Klimaschutz zu unterstützen, werde ich einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro in den Umwelt-Treuhandfonds überweisen.“ Vom Freibrief für weitere Aktionen ist seitdem keine Rede mehr. Für die Klimaaktivisten stellt sich die Frage: Wer nimmt Ökoworlds Platz ein?

Staatsrechtler zu „Letzte Generation“: Grundsätzlich dürfe man Geld spenden

Vielleicht ja einfach Privatpersonen. Zumindest, wenn es nach dem Willen der „Letzten Generation“ geht. Spenden würden von einem Rechtsanwalt „im Sinne der Spender:innen treuhänderisch verwaltet werden“. Für juristische Laien wahrscheinlich eine komische Vorstellung: Man spendet Geld, um damit Straftaten zu finanzieren? Macht man sich dann nicht selbst strafbar? „Nein, solange man nicht die konkrete Straftat, sondern die Gruppe und deren Anliegen finanziert“, sagt Friedhelm Hufen, Professor für Staatsrecht an der Universität Mainz. „Grundsätzlich ist die ‚Letzte Generation‘ eine Gruppe von Menschen, die sich für das Klima einsetzen. Ihnen darf man natürlich Geld spenden.“ Heikel werde es aber, wenn es in die Richtung Anstiftung, Begünstigung, Beihilfe oder sogar Mittäterschaft geht. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn man den Klima-Aktivisten gezielt den Kleber kauft oder die Gruppe nur finanziert, um eigene strafbare Ziele umzusetzen, so Hufen.

Dass Person A eine Straftat begeht und Person B die Strafe zahlt, sei nicht ungewöhnlich im Strafrecht. „Schwierig wird es nur, wenn durch die Spenden sozusagen zu neuen Straftaten angestiftet wird“, sagt Hufen. „Bei Freiheitsstrafen, die die Gerichte immer häufiger verhängen, nützt die Unterstützung ohnehin nichts. Die muss man selbst antreten.“

Finanzen der „Letzten Generation“: Mehr Einnahmen als Ausgaben im Jahr 2022

Was die Klimaaktivisten im Jahr 2022 genau ausgegeben und eingenommen haben, geht aus dem „Transparenzbericht“ hervor. Demnach kamen 901.832,61 Euro an Spenden zusammen. In den Spenden inbegriffen seien 10.000 Euro, die die „Letzte Generation“ 2022 als Darlehen erhalten hat. Hinzu kommen rund 50.000 Euro Fördergelder des Climate Emergency Fund (CEF). Die Aktivistinnen und Aktivisten weisen in dem Bericht darauf hin, dass die „Letzte Generation“ diese Gelder nicht als „direkte Zuwendung“ erhalte.

Für 50 Euro könne man die Anreise nach Berlin zahlen, um an einer Demonstration teilzunehmen. Mit einer Spende von 100 Euro würde man die Raummiete für ein Seminar zahlen, in dem Menschen sich auf eine Protestaktion vorbereiten. Mit 200 Euro ließen sich Plakate und Flyer drucken. Und wer 1000 Euro spendet, der würde die Unterbringung einer Gruppe für eine Woche in Berlin ermöglichen.

Ausgaben der „Letzten Generation“: 100.000 Euro für Flyer, Plakate und Tesa

In der Realität sieht das so aus: Ausgegeben hat die „Letzte Generation“ im Jahr 2022 laut dem Bericht 534.519,73 Euro. Der größte Teil davon, insgesamt 254.170,43 Euro, fiel für Mietkosten an. Das Geld sei etwa für Veranstaltungsräume, Mietautos, Hebebühnen und Unterkünfte investiert worden. Zweiter großer Posten waren Materialkosten. Für Flyer, Plakate, Tesa oder Kleister seien 98.167,28 Euro angefallen. Deutlich geringer schlugen die Rechtskosten zu Buche – insgesamt 17.733,02 Euro. Weitere 11.226,10 Euro gab die „Letzte Generation“ für „Weiterbildung und Resilienz“ aus. Dazu zählen unter anderem Pressetrainings, Anti-Burnout-Seminare, emotionale Aufarbeitungsräume oder Mediation.

Die Dinge ändern sich aber grundlegend, wenn – wie am Donnerstag im Bundestag diskutiert wird – die „Letzte Generation“ als verfassungswidrig festgestellt und aufgelöst würde. In diesem Falle würde sich an der Frequenz der Proteste zwar wenig ändern, vermutet Jurist Hufen, allerdings hätte es durchaus finanzielle Auswirkungen: „Das Vermögen würde beschlagnahmt werden und eine weitere Unterstützung wäre möglicherweise selbst strafbar.“

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