VonMaria Sterklschließen
Das Land wehrt sich in Den Haag gegen den Genozid-Vorwurf von Südafrika. Ein weiteres Gericht hört mit.
Glatte „Verleumdung“ sei der Vorwurf Südafrikas, Israel begehe im Gazastreifen einen Völkermord, sagt Tal Becker als Vertreter des israelischen Außenministeriums in seiner einleitenden Rede vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag am Freitag. Zugleich greift er Südafrika an: Das Land missbrauche Völkerrecht, um Israel international zu schaden, und es nehme die Terroristen der Hamas in Schutz. Denn eines sei erwiesen: Wenn jemand Genozid verübe, dann die Hamas – sowohl an israelischen, als auch an palästinensischen Zivilist:innen.
Israels Vertreter:innen fächerten detailreich auf, auf welche Weise die Hamas die Zivilbevölkerung als Kanonenfutter missbraucht – etwa durch den Bau von Tunneln unter Krankenhäusern, Schulen und Moscheen. Israels Armee hingegen, so argumentierten sie, tue alles, um die Menschen in Gaza vor drohenden Angriffen zu warnen und so den Schaden an Zivilist:innen zu minimieren. Warum die Opferzahl dennoch so hoch ist, konnten die Jurist:innen nicht restlos klären. Für die Richter:innen wird es in diesem Fall besonders schwierig sein, sich selbständig ein Bild zu machen: Unabhängige Fact Finding Missions hatten bislang keinen Zugang nach Gaza.
Aussagen gegen Aussagen
Die Vertreter:innen Südafrikas glauben in Israels Handeln eine „Intention zum Völkermord“ zu erkennen. Sie belegen das mit Aussagen mehrerer israelischer Regierungsmitglieder, die eine kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung in Gaza forderten. Israel setzte diesen Zitaten jedoch Aussagen mindestens ebenso hochrangiger Politiker:innen entgegen, die sehr wohl zwischen Zivilbevölkerung und Hamas unterschieden.
Dass Israel in den vergangenen Wochen zudem eine „stark ansteigende Menge“ an humanitären Lieferungen in den Gazastreifen zuließ, sei ein Beleg, dass von einem Willen zum Völkermord keine Rede sein könne. Dass dieser Anstieg an Hilfslieferungen reicht, um weiteres Massensterben in Gaza zu verhindern, bezweifeln Hilfsorganisationen. Israel macht jedoch auch für den Nahrungsmangel die Hamas verantwortlich.
Komplexe Frage wird erst nach dem Krieg beantwortet
Um die Frage, ob Israel tatsächlich einen Völkermord in Gaza verübt, geht es vorerst nicht. Diese komplexe Frage wird der Gerichtshof wohl erst beantworten, wenn der Krieg in Gaza längst vorbei ist. Jetzt müssen die Richter:innen erst einmal beurteilen, ob ein Völkermord drohen könnte, sollte der Gerichtshof nicht sofort intervenieren.
Der IGH wird bereits in den kommenden Wochen verkünden, ob er die Vorwürfe Südafrikas zurückweist oder aber dem Staat Israel vorläufige Maßnahmen verordnet, um die Gefahr eines Genozids abzuwenden. Das kann im Extremfall eine flächendeckende Waffenruhe beinhalten, wie es Südafrika verlangt. Die Intervention kann sich aber auch darauf beschränken, Israel konkrete Maßnahmen zur Entspannung der humanitären Lage in Gaza aufzuerlegen.
Sanktionsmöglichkeiten haben nur die Vereinten Nationen
Israel kann dagegen keine Berufung einlegen, die Anordnung ist bindend. Das Gericht hat aber keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn ein Staat sich nicht an Auflagen hält. Es liegt dann an den Vereinten Nationen, Sanktionen zu verhängen, und diese Sanktionen könnten – wie in den meisten Fällen zuvor – von den USA per Veto blockiert werden. Washington würde sich diesen Rückhalt allerdings einiges kosten lassen, und erheblichen Druck auf Israel ausüben, nehmen Expert:innen in Israel an. Schon jetzt steht US-Präsident Joe Biden unter massivem Zugzwang aus dem eigenen Lager. Im Fall, dass der Gerichtshof konkrete Anhaltspunkte für einen Genozidvorwurf sieht, würde Biden wohl unter zunehmende Erklärungsnot geraten.
An einem ganz anderen Schauplatz wurde die zweitägige Anhörung vor dem IGH mindestens ebenso aufmerksam verfolgt wie in Israel: nur wenige Kilometer entfernt vom IGH, am Haager Tribunal. Der Strafgerichtshof könnte sich in einem späteren Schritt ebenfalls mit dem aktuellen Krieg in Gaza beschäftigen. Anders als der IGH, der sich an Staaten richtet, kann das Tribunal auch konkrete Personen verfolgen. Vor dem Strafgerichtshof wird sich somit auch die Hamas ihrer rechtlichen Verantwortung für die schweren Verbrechen am und seit dem 7. Oktober wohl nicht entziehen können.
