VonFelix Busjaegerschließen
Das Bürgergeld dürfte bald Geschichte sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Sozialreform, die das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt.
Berlin – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine weitreichende Sozialreform beschlossen, die das erst 2023 eingeführte Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, das „Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ neu auszutarieren. Ziel ist es, dass Menschen „ihren Lebensunterhalt vollständig und möglichst dauerhaft aus eigenen Kräften bestreiten“.
Die Reform des Bürgergeldes bringt deutliche Verschärfungen mit sich: Wer zwei Termine beim Arbeitsamt ohne wichtigen Grund versäumt, erhält künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst komplett gestrichen, die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen. Betroffene erhalten nur dann eine persönliche Anhörung vor der Komplettstreichung, wenn dem Amt Anhaltspunkte für eine Erkrankung vorliegen – ein Kompromiss nach internen Koalitionsstreitigkeiten.
Grundsicherung statt Bürgergeld: Merz-Kabinett setzt sich durch
Für die Regierungspartner Union und SPD ist das Vorhaben politisch sensibel. Während die Union ein zentrales Wahlversprechen umsetzt, stimmt die SPD der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu. Arbeitsministerin Bärbel Bas betonte wiederholt, dass alle, die mit den Jobcentern zusammenarbeiten oder Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, nicht mit Kürzungen rechnen müssen. Bei Kindern und Jugendlichen wird grundsätzlich nicht gekürzt.
Die Reform eliminiert zudem die sogenannte Karenzzeit: Vermögen wird vom ersten Tag an angerechnet, statt wie bisher erst nach einem Jahr. Aktuell dürfen Bürgergeldempfänger im ersten Bezugsjahr Schonvermögen bis 40.000 Euro plus weitere 15.000 Euro für Lebenspartner behalten.
Kritik an Bürgergeld-Reform – „gefährden gerade benachteiligte Personengruppen“
Die deutschen Sozialverbände reagierten mit scharfer Kritik. „Die vorgesehenen, tief in das Existenzminimum eingreifenden Sanktionsmöglichkeiten gefährden gerade benachteiligte Personengruppen“, warnte Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband. Michael Groß von der Arbeiterwohlfahrt kritisierte, die Regierung verwende „viel Energie darauf, Menschen in Not schärfer zu sanktionieren“, während Familien um warme Mahlzeiten für ihre Kinder bangen müssten.
Lob kam hingegen aus der Wirtschaft. DIHK-Präsident Peter Adrian bezeichnete die Reform als „Signal in die richtige Richtung“. „Man hat als Transferempfänger auch eine Leistungsverpflichtung, wenn man vom Steuerzahler finanziert wird und arbeitsfähig ist“, sagte Adrian. (Quellen: Afp, dpa) (fbu)
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