- VonUte Lauknerschließen
Früher in Rente gehen als alle anderen. Das ist mit dem Vorruhestand möglich. Doch ab wann darf ich von der Vorruhestandsregelung Gebrauch machen?
Berlin – Vorruhestand: Ein heißes Thema in der Politik. Noch ein paar Jahre zu arbeiten, doch manch Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer fühlt sich nicht mehr wohl oder ist einfach schlichtweg ausgebrannt. Eine neue Anstellung aufgrund des Alters ist oftmals nicht mehr zu bekommen. In der Situation kommt schnell die Idee in den Sinn, in eine Vorruhestand zu gehen. Diese Chance ist eine Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen, ohne große Abstriche in der Rente zu erhalten. Daher ist es für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitgeber in Deutschland gut zu wissen, was der Vorruhestand genau ist und welche Regelungen es zu diesem Thema gibt.
Vorruhestand: Ab wann darf ich früher in Rente gehen?
Der Begriff „Vorruhestand“ fällt, wenn die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben aussteigen möchten. Zurzeit liegt das Renteneintrittsalter für alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach 1964 geboren sind, bei 67 Jahren. Auch, wenn sie schon 35 Jahre eingezahlt haben. So lange zu arbeiten erscheint für viele Arbeitnehmer unattraktiv. Das liegt sicher auch an dem jeweils ausgeübten Beruf und den ganz individuellen Erlebnissen und Belastungen im eigenen Leben.
| Vorruhestandsregelungen in Deutschland | |
|---|---|
| besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre lang rentenversichert |
| langjährig Versicherte | 35-Jahre-Versicherungszeit |
| Jahrgänge vor 1964 | volle Altersrente mit 63 Jahren möglich |
Wer körperlich schwer arbeitet oder sozial stark gefordert ist, kann trotz aller Erholungspausen schonmal an die eigenen Grenzen stoßen. Grundsätzlich ist es daher möglich, ab 65 Jahren die Altersrente ohne Abschläge zu beziehen, also in den Vorruhestand zu gehen. Die wichtigste Voraussetzung jedoch dafür ist, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer 45 Jahre lang rentenversichert war. So würden die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer zu den „besonders langjährig Versicherten“ zählen und hätten darauf einen Anspruch.
Wichtige Voraussetzungen zum Vorruhestand
Für Jahrgänge vor 1964, also zwischen 1964 und 1952, ist das Eintrittsalter für die Rente monatlich gestaffelt. So hat jemand, der 1953 geboren wurde, die Möglichkeit, schon mit 63 Jahren in die volle Altersrente zu gehen. Eine Person, die 35 Jahre Versicherungszeit aufweisen kann, gilt als „langjährig Versicherter“ und kann die Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, muss jedoch Abschläge in Kauf nehmen.
Wie viel Geld erhalte ich noch im Vorruhestand?
Die Rente wird in Deutschland von den Arbeitnehmern verpflichtend gezahlt. Die Arbeitgeber übernehmen die Hälfte der Einzahlungen in die Rentenkasse. Die Höhe der Rente hängt sehr stark vom Gehalt ab, das 45 Jahre lang verdient wurde und wie viel Prozent in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Der Durchschnittsrentner, der 45 Jahre in die Rentenkasse gezahlt hat, kann mit circa 70 Prozent seines Nettoeinkommens rechnen.
Wer mindestens 35 Jahre Versicherungszeit aufweisen kann, hat die Option, mit 63 Jahren in den Vorruhestand zu gehen, es werden jedoch Abschläge auf das Vorruhestandsgeld anfallen. Für jeden Monat bis zum regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Das wären bei drei Jahren bereits 10,8 Prozent, die weniger gezahlt werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Rente dauerhaft reduziert bleibt und nicht etwa ab dem regulären Renteneintrittsalter wieder ansteigt.
Vorruhestand: Welche Möglichkeiten gibt es, mehr Geld zu erhalten?
Es gibt für alle Arbeitnehmer noch andere Möglichkeiten, in Vorruhestand zu gehen, ohne am Ende mit wenig Geld dazustehen. Eine Option für den Vorruhestand mit 55 Jahren ist mit der Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers möglich. Diese Arbeitnehmer können in die sogenannte Altersteilzeit eintreten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre alt ist und das Renteneintrittsalter mindestens drei Jahre in der Zukunft liegt.
Wer die Altersteilzeit in Anspruch nehmen möchte, muss in dieser Zeit mit weniger Geld auskommen. Allerdings muss der jeweilige Arbeitgeber nach Paragraph 3 Absatz 1 AltTZG (Altersteilzeitgesetz) zum halben Gehalt mindestens zwanzig Prozent des Regelgehalts aufschlagen.
Unter der monatlichen Regelzahlung wird in diesem Fall ein regelmäßiges Gehalt verstanden, keine Sonderzahlung. Eine zweite Möglichkeit der Vorruhestandsregelung zur Vermeidung von Rentenabzügen ist ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto. Dies wird vom Arbeitgeber festgelegt. Die Mitarbeiter sammeln während ihrer Arbeitszeit Guthaben – zum Beispiel durch Überstunden, Weihnachtsgeld oder ungenutzte Urlaubstage. Bei der vorzeitigen Pensionierung wird die Gutschrift dann als Gehalt ausgezahlt. Und dann wären da noch Rente und Nebenjob. Der freie Hinzuverdienst stieg 2022 aufgrund von Corona beträchtlich.
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