Die Genfer Konventionen sollten vor allem Kriegsgefangene und Zivilpersonen schützen, doch sie werden immer wieder gebrochen, so Friedensforscher Hendrik Simon. Ein Gastbeitrag.
Die vier Genfer Konventionen von 1949, unterzeichnet am 12. August, sind die wichtigsten Regeln, die jemals zur Regulierung von Gewalt in bewaffneten Konflikten formuliert worden sind. Ihr Ziel ist es, auch im Krieg ein Mindestmaß an Menschlichkeit durch das Recht zu gewährleisten: Als Kernbestand des modernen „Humanitären Völkerrechts“ (oder älter: Recht im Krieg, ius in bello) sollen die vier Abkommen verwundete und kampfunfähige Soldaten zu Land (I) und zu See (II), Kriegsgefangene (III) sowie Zivilisten (IV) schützen. Sie widersprechen damit Ciceros berühmten Sprichwort, dass im Krieg die Gesetze schweigen (inter arma enim silent leges).
Die Geschichte der „Genfer Tradition“, die vor 160 Jahren mit dem Ersten Genfer Abkommen (1864) beginnt, ist häufig als eine völkerrechtliche Fortschrittsgeschichte erzählt worden. Dafür gibt es gute Gründe: 196 Staaten haben die Genfer Konventionen von 1949 mittlerweile ratifiziert, die meisten ihrer Regeln gehören zum Völkergewohnheitsrecht. Sie sind damit für alle Staaten und auch für nichtstaatliche Akteure bindend. Nach 1949 ist diese Rechtstradition durch drei Zusatzprotokolle (zwei von 1977, eins von 2005) ergänzt worden.
Die Geschichte des humanitären Völkerrechts ist allerdings keineswegs nur eine Erfolgsgeschichte: Neben humanitären Motiven spielten schon beim Zustandekommen der Genfer Konventionen handfeste politische Interessen der Großmächte eine entscheidende Rolle. Die Geschichte des Rechts im Krieg hatte stets eine Schattenseite, weil bestimmte Formen der Gewalt zwar rechtlich limitiert, andere dafür aber legitimiert wurden. Dieses Recht soll den Krieg „humanisieren“, nicht aber überwinden, wie Pazifisten zu Recht kritisieren.
Bis heute werden die Genfer Konventionen zudem immer wieder gebrochen. Obwohl der völkerrechtliche Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten im Kriegsfall im 20. Jahrhundert deutlich gestärkt wurde, ist der Anteil ziviler Kriegsopfer in der jüngeren Gegenwart besonders hoch, sei es in der Ukraine, im Irak, in Syrien, in Israel, in Gaza, in Ruanda oder im Sudan. Die Liste ließe sich leider beliebig erweitern. Die Zahl ziviler Opfer geht in die Millionen.
Ein Grund liegt in asymmetrischen Kriegen, also bewaffneten Konflikten zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren: Letztere zielen häufig auf zivile Opfer, etwa in Form von Terroranschlägen. Staatliche Akteure rechtfertigen mit ihrem „Kampf gegen den Terror“ wiederum massivste Gewalt, die unzureichend zwischen Kombattanten auf der einen und Zivilistinnen und Zivilisten auf der anderen Seite unterscheidet.
Zur Serie
Menschen brauchen Frieden. Aber es herrscht Krieg in der Ukraine, im Nahen Osten und in anderen Teilen der Welt. Welche Wege können zum Frieden führen?
In der FR-Serie #Friedensfragen suchen Fachleute seit Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine nach Antworten. Angesichts aktueller Entwicklungen weiten wir den Blick und schauen auch auf Friedensperspektiven für andere Regionen.
Dabei legen wir Wert auf eine große Bandbreite der Positionen – die keineswegs immer der Meinung der FR entsprechen. Alle Texte unter www.fr.de/friedensfragen
Cyber- und hybride Kriege stellen neue Herausforderungen dar, die Automatisierung der Kriegsführung stellt moralische und rechtliche Fragen nach der Möglichkeit, zwischen Kombattanten und der Zivilbevölkerung unterscheiden zu können. Es wäre also viel zu tun, und das heißt auch: Es wäre viel zu normieren. Eine tiefgreifende Fortentwicklung des Humanitären Völkerrechts ist angesichts der globalen Konfliktlinien heute aber deutlich unwahrscheinlicher als 1949.
Angesichts dieser Konflikte und der massiven Gewalt in jüngeren bewaffneten Konflikten werden die Genfer Konventionen dieser Tage immer wieder für tot erklärt. Das ist nachvollziehbar, greift aber zu kurz: Denn überall auf der Welt können sich Staaten, aber auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Individuen auf die Genfer Konventionen beziehen und etwa einfordern, dass die Zivilbevölkerung in Kriegszeiten zu schützen ist. Die Konventionen sind eine wichtige Quelle für die Kritik an staatlichem Handeln – gerade auch dann, wenn sie nicht eingehalten werden.
Es macht einen politischen Unterschied aus, wenn die internationale Gemeinschaft Kritik an Völkerrechtsbrüchen äußert, Sanktionen erlässt, die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Gewalt stellt und der Internationale Gerichtshof tätig wird. Die deutsche Bundesregierung sollte die Autorität des Internationalen Gerichtshofs dabei unbedingt stützen und auch Rechtsbrüche oder fragwürdige Verhältnismäßigkeit im Handeln von Verbündeten deutlich thematisieren. Dies auch im eigenen Interesse, um das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft einerseits in das Völkerrecht, andererseits aber auch in die Völkerrechtspolitik der Bundesrepublik nicht zu untergraben.
Schließlich gilt, was in allen Rechtsfeldern gilt: Das Humanitäre Völkerrecht kann nur dann durchgesetzt werden, wenn es bekannt ist. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz arbeitet deswegen daran, nicht-staatliche Gewaltakteurinnen und -akteure über die Genfer Konventionen aufzuklären und sie von der moralischen, aber auch politischen, Sinnhaftigkeit dieser Normen zu überzeugen. Das verweist auf das kritische Potenzial des Völkerrechts: Es ist ein argumentativer Referenzrahmen, mit dem sich Gewalt skandalisieren und Gewaltakteure delegitimieren lassen. Das ist vielleicht nicht viel – aber auch keineswegs wenig.