Gastbeitrag

Schuldenbremse lösen

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Finanzminister Christian Lindner hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, die Schuldenbremse einzuhalten. Dennoch fordern viele, dies nicht zu tun.
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Nötig ist ein Entwicklungsschub durch ein Sondervermögen für Transformation.

Nach den Erfahrungen mit der entwicklungshemmenden Schuldenbremse nimmt die Forderung nach deren Lockerung selbst durch die Deutsche Bundesbank zu. Allerdings scheitern Reformvorschläge an dem Zwei-Drittel-Quorum. Im Bundestag ist es die CDU/CSU, die Vorschläge der Lockerung des Verbots struktureller Defizite zurückweist. Auch die Bundesregierung ist handlungsunfähig. Die FDP sperrt sich. Der Bundesfinanzminister Christian Lindner konzentriert sich bei der Suche nach Finanzmitteln für nicht mehr aufzuschiebende Investitionen auf Kürzungen im Sozialbereich.

Gegen die Berechnungen zu den Bedarfen dringend erforderlicher Investitionen zum Erhalt, zur Modernisierung und zum sozial-ökologischen Umbau des staatlichen Kapitalstocks stehen die mit der Schuldenbremse transportierten Fehlurteile über die produktive Rolle der investitionsbezogenen Kreditfinanzierung. Dabei haben das „Institut der deutschen Wirtschaft“ und das „Institut für Makroökonomie und Strukturforschung“ erneut den Bedarf an Infrastrukturinvestitionen hochgerechnet.

Diese werden mit 600 Milliarden Euro für zehn Jahre, also 60 Milliarden Euro pro Jahr, ausgewiesen. Gegenüber der ersten Schätzung für öffentliche Investitionsbedarfe aus dem Jahre 2019 durch die beiden Institute sind die notwendigen Ausgaben um 140 Milliarden Euro gestiegen.

Ursache dafür ist die Mehrfachkrise wie die Corona-Pandemie, der Krieg Russlands in der Ukraine und die nachfolgende Energiekrise und die untaugliche Geldpolitik gegen die importierte Angebotsinflation. Insgesamt habe sich, so die Institute, ein Wechsel „von einer dynamischen Entwicklung zu einer hartnäckigen Stagnation“ durchgesetzt.

Ausgabentreibend wirkt auch das steigende Ambitionsniveau einer verschärften Klimapolitik. So hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom März 2021 die Politik zu einer beschleunigten CO2-Reduktion verpflichtet. Klimapolitik muss wegen der Verantwortung für nachfolgende Generationen gegen künftige Einschränkungen der individuellen Freiheitsrechte durch Folgen der Klimakatastrophen wie Hochwasser und Dürren aktiv werden.

Die Antwort des Staates ist klar. In das Grundgesetz wird das über Kredite finanzierte Sondervermögen mit dem durch die beiden Institute ermittelten Gesamtvolumen von 600 Milliarden Euro für zehn Jahre aufgenommen. Dabei sichert der Sonderfonds auch für die Infrastruktur der Kommunen mit 213 Milliarden Euro ein Drittel der Finanzmittel zu.

Dieses Sondervermögen wäre ein Kompromiss. Während es bei der Schuldenbremse bleibt, wird das Sondervermögen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit – vergleichbar dem „Sondervermögen Bundeswehr“ – etabliert. Im Unterschied zur Abschaffung der Schuldenbremse durch die allgemeine Kreditfinanzierung aller öffentlichen Investitionen („goldene Regel“) werden mit dem Sondervermögen nur konkret definierte und kontrollierbare Investitionsprojekte realisiert. Den Firmen würde auch zur Stärkung der aktuellen Konjunktur eine längerfristige Planbarkeit ihrer Produktionsaufträge gesichert.

Die Rechtfertigung dieser investiven Staatsverschuldung gilt allerdings gleichermaßen für das Sondervermögen wie für die Ablösung der Schuldenbremse durch die „goldene Regel“. Die Schulden erzeugen staatliches Vermögen durch einen zukunftsfähigen öffentlichen Kapitalstock.

Dabei sind die Kredite das einzige Finanzierungsinstrument, mit dem die Intergenerationengerechtigkeit, die das Bundesverfassungsgericht fordert, eingelöst werden kann. An der Finanzierung der nachhaltigen wirtschaftlichen Wertschöpfung werden die vom neuen Wohlstand profitierenden nachfolgenden Generationen durch Zinszahlungen und Tilgungen angemessen beteiligt.

Mit dieser Initiative wird kein monsterhafter „Unternehmensstaat“ etabliert. Vielmehr geht es um die umfassende Transformation auch durch die „schöpferische Zerstörung“ (Ökonom Joseph Schumpeter) der Produktionsstätten auf der bisherigen Basis fossiler Brennstoffe zur ökologischen Wertschöpfung.

Dafür steht das Beispiel des Umbaus zur fossilen Stahlproduktion zum „Green Steel“ auf der Basis von Wasserstoff. Der alte ordnungspolitische Streit um weniger Markt oder weniger Staat ist obsolet. Die Firmen sind nach der marktwirtschaftlichen Logik nicht in der Lage, diese Mega-Transformation zu stemmen.

Deshalb steht für die nachhaltige Ordnungspolitik die Kooperation zwischen der planenden und umsetzenden Unternehmenswirtschaft und dem die infrastrukturellen Voraussetzungen sichernden Staat. Dieser ordnungspolitisch verantwortliche Staat agiert mit der Finanzierung per Kredite nicht als „Lückenbüßer“, sondern als produktiver Gestalter der Rahmenbedingungen zur Schaffung der Grundlagen nachhaltiger Wertschöpfung. In diesem Sinne sollte das Sondervermögen „Klima und Transformation“ unverzüglich als Triebkraft für den notwendigen Entwicklungsschub gezündet werden.

Rudolf Hickel ist Forschungsleiter am Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen.

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