Nach fünf Jahren kam es wieder zu einem Vorfall an der Grenze zwischen Nord- und Südkorea. Nachdem wohl Drohnen nach Südkorea eingedrungen waren, stürzte ein Kampfjet ab.
Seoul - Mutmaßliche Drohnen aus Nordkorea sind Militärangaben zufolge unerlaubt in den Luftraum Südkoreas eingedrungen. Südkoreas Militär habe am Montagvormittag (Ortszeit) mehrere unbemannte Luftfahrzeuge in der Grenzregion erfasst und zunächst mit Lautsprecherdurchsagen und Warnschüssen reagiert, teilte der Generalstab in Seoul mit. Später setzte die Luftwaffe demnach Flugzeuge und Hubschrauber ein, um die Fluggeräte zu verfolgen und abzuschießen.
Drohnen-Vorfall in Südkorea: Erster Grenzzwischenfall seit fünf Jahren
Die oberste Kommandostelle ging davon aus, dass es sich um kleine Drohnen aus dem Nachbarland handelte, die die militärische Demarkationslinie überflogen hätten. Das sei eine „offensichtliche Provokation“, hieß es. Ob die Drohnen abgeschossen wurden, war zunächst nicht bekannt.
Es ist das erste Mal seit 2017, dass ein Grenzzwischenfall dieser Art bekannt wurde. Damals hatte Südkoreas Militär nahe der stark befestigten Grenze zu Nordkorea eine mutmaßliche Spionage-Drohne sichergestellt, nachdem sie abgestürzt war. Das Fluggerät soll damals für einen Rückflug nach Nordkorea programmiert gewesen sein.
Drohnen-Vorfall in Südkorea: Verteidigender Jet stürzt ab
Zudem stürzte ein leichtes südkoreanisches Kampfflugzeug vom Typ KA-1 kurz nach dem Start von seinem Stützpunkt in Wonju im Osten des Landes ab, als es zur Abwehr von Drohnen eingesetzt wurde, sagte ein Beamter des Verteidigungsministeriums, wie die NZZ berichtete.
Der jüngste Zwischenfall fiel in eine Zeit stark wachsender Unsicherheiten in der Region. Nordkorea hat in diesem Jahr bereits mehrfach atomwaffenfähige Raketen getestet und damit gegen UN-Resolutionen verstoßen. Wegen seines Atomwaffenprogramms ist Pjöngjang harten internationalen Sanktionen unterworfen. Südkorea und die USA haben in diesem Jahr ihre gemeinsamen Militärübungen, die vor allem der Abschreckung Nordkoreas dienen sollen, wieder in vollem Umfang aufgenommen. (dpa)