Durch die beschlossene Verfassungsänderung können in der Slowakei künftig unter bestimmten Bedingungen vorgezogene Neuwahlen durchgeführt werden.
Bratislava - Einem gemeinsamen Vorschlag der drei konservativ-populistischen Regierungsparteien und der oppositionellen Liberalen stimmten am Mittwoch 92 der 147 anwesenden Abgeordneten zu. Für eine Verfassungsänderung werden mindestens 90 Stimmen der 150 Parlamentarier benötigt. Der Beschluss war in der Slowakei umstritten, weil er hohe Hürden für vorgezogene Neuwahlen vorsieht. Die beiden sozialdemokratischen Oppositionsparteien hatten zuvor vergeblich versucht, mit Hilfe einer Volksabstimmung eine Verfassungsänderung herbeizuführen, die rasche Neuwahlen leichter ermöglicht hätte.
Aufgrund eines Kompromisses zwischen Regierungsparteien und Liberalen wird erwartet, dass es keine Neuwahlen vor dem 30. September geben wird - nur wenige Monate vor dem regulären Wahltermin im Februar 2024. Und dies, obwohl die Regierung schon jetzt weitgehend handlungsunfähig ist. Sie verlor nach dem Austritt der Liberalen im Sommer ihre Parlamentsmehrheit und ist seit einer verlorenen Misstrauensabstimmung im Dezember nur mehr kommissarisch im Amt.
Die Opposition wollte, dass vorgezogene Neuwahlen durch eine einfache Mehrheit im Parlament beschlossen werden könnten. Die nun gültige Änderung verlangt hingegen erneut eine verfassungsändernde Mehrheit von mindestens 90 Stimmen. Noch strenger war die bisher geltende Regelung, die überhaupt keine Neuwahlen zuließ. (dpa)