Rassismus

Petition im Bundestag: Fast eine Million Unterschriften für AfD-Verbotsverfahren

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Plädiert für das Verbot: Marco Wanderwitz (CDU). dts/Imago
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Initiativen übergeben mehr als 800 000 Unterschriften an den Bundestag. Sie wollen, dass das Bundesverfassungsgericht ein AfD-Verbot prüft. Die Fraktionsführungen im Hohen Haus sind aber skeptisch.

Es ist eine der größten Petitionen, die jemals an den Bundestag übergeben wurden: 857.000 Menschen haben den Appell für ein AfD-Verbotsverfahren unterschrieben, den die „Omas gegen Rechts“ und das Portal „Volksverpetzer“ gestartet hatten. Zu den Erstunterzeichnenden hatten die Fernsehmoderatorin Ruth Moschner, die Schauspielerin Nora Tschirner, die Moderatorin Enissa Amani und der Musiker Bela B („Die Ärzte“) gezählt.

Am Dienstag übergaben Renate Voigt (Omas gegen Rechts) und Thomas Laschyk (Volksverpetzer) die Petition. Tausende weitere Unterstützer:innen schlossen sich online in den Stunden danach an. Angenommen wurde der Appell vom CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz, der schon lange für ein Verbotsverfahren trommelt, sowie Carmen Wegge (SPD), Till Steffen (Grüne) und Martina Renner (Linke).

Bundestag und Bundesrat sollen AfD-Verbot prüfen: „Die Anzeichen sind erdrückend“

„Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln“, heißt es in der Petition. „Stellt sich heraus, dass die AfD unsere Demokratie bedroht, dann muss sie verboten werden. Eine solche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht würde Klarheit schaffen.“ Weder der Politik noch der Öffentlichkeit stehe es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Deswegen sollten Bundestag und Bundesrat die Prüfung eines Verbots in Karlsruhe beantragen.

Die Initiator:innen erinnern daran, dass das im Grundgesetz vorgesehene Parteienverbot ein Werkzeug der „wehrhaften Demokratie“ sei. „Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten.“

Höcke verklagt Wagenknecht

Nach einem TV-Duell zwischen der BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht und AfD-Chefin Alice Weidel vor einer Woche will der rechtsextreme Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke anscheinend Wagenknecht wegen einer vermeintlichen Falschaussage verklagen. Ein Anwalt sei eingeschaltet, teilte Höckes Büro dem Portal „t-online“ mit. Ob man zivil- oder strafrechtlich oder auf beiden Wegen gegen Wagenknecht vorgehen wolle, werde derzeit geprüft. Eine Anfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland zu der Sache beantwortete Höckes Büro am Dienstag nicht.

Wag enknecht hatte Höcke vorgeworfen, er wolle „20 bis 30 Millionen Menschen“ aus Deutschland „remigrieren“. In einem Schlagabtausch mit Weidel über die unterschiedlichen migrationspolitischen Vorstellungen von AfD und BSW sagte Wagenknecht bei „Welt-TV“: „Herr Höcke spricht aber über 20 bis 30 Millionen, die er remigrieren möchte – und ehrlich gesagt: Das ist ein Schüren von Ressentiments.“.

Daran sind laut Höcke zwei Dinge falsch: Er habe nicht von „20 bis 30 Millionen“, sondern von „20 bis 30 Prozent“ der Einwohner:innen Deutschlands gesprochen. Zudem habe er nicht gefordert so viele Menschen abzuschieben. Ursprung der Aussage ist ein Auftritt in Gera. Dort sagte er auf eine Frage, die sich um den Umgang mit eingebürgerten Migrant:innen beschäftigte: „Wir werden auch ohne Probleme mit 20, 30 Prozent weniger Menschen in Deutschland auskommen. Das ist ökologisch sogar sinnvoll.“ rnd

CDU-Mann Wanderwitz kämpft seit geraumer Zeit für ein AfD-Verbot

Die „Omas“ hatten sich schon zuvor an alle Abgeordneten gewandt. In einem Brief heißt es: „Wir wollen nicht übermorgen neuerlich im Faschismus aufwachen.“ Die AfD sei eine Partei, „die unsere Verfassung aushebeln, unsere Demokratie unterwandern und zerstören will“.

Der Christdemokrat Wanderwitz hat gemeinsam mit Abgeordneten anderer Fraktionen einen Antrag vorgelegt, der in die gleiche Richtung zielt. Darin heißt es, „im Lichte der deutschen Geschichte, den bisher bekannten Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung“ gebiete es die Verantwortung des Bundestags „für unsere freiheitliche Demokratie“, ein Verbotsverfahren einzuleiten.

In mehreren Fraktionen sollte am Dienstag über diesen Vorstoß diskutiert werden. Die Fraktionsführungen stehen dem Ansinnen teilweise ablehnend gegenüber – etwa die von CDU/CSU. Andere halten es nicht grundsätzlich für falsch, aber für verfrüht. So sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich der Neuen Osnabrücker Zeitung, er warne davor, „schon jetzt ein Parteiverbot gegen die AfD auf den Weg zu bringen“. Dahinter stünden zwar „gute Absichten, denn die AfD ist eine große Bedrohung für die Demokratie.“ Ein Verbot sei im Grundgesetz aber mit hohen Hürden versehen.

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