Drohnenabschuss und Handyortung – das steht in Dobrindts Bundespolizeigesetz
Das Merz-Kabinett hat das neue Bundespolizeigesetz von Innenminister Alexander Dobrindt beschlossen. Menschenrechtler warnen derweil vor Überwachung.
Berlin – Die Bundespolizei soll künftig deutlich mehr Befugnisse erhalten – unter anderem bei der Drohnenabwehr, der Handyortung und der Auswertung von Fluggastdaten. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, hat das Bundeskabinett am Mittwoch (8. Oktober) ein überarbeitetes Bundespolizeigesetz beschlossen, das von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt eingebracht wurde.
So sollen bei der Handyortung mehr technische Mittel eingesetzt werden dürfen – etwa sogenannte stille SMS. Damit lässt sich der Aufenthaltsort eines Smartphones ermitteln, ohne dass die betroffene Person etwas davon bemerkt.
Amnesty International kritisiert Dobrindts neues Polizeigesetz
Zudem sollen Fluggastdaten pauschal von Airlines erhoben und an die Polizei übermittelt werden, wenn Reisende von außerhalb des Schengen-Raums nach Deutschland fliegen. Kritik daran kommt von Amnesty International: „Die anlasslose Übermittlung der Daten aller Fluggäste auf allen Flügen über die Schengen-Außengrenzen in das Bundesgebiet ist ein nicht auf das Notwendige beschränkter, unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“ Die Menschenrechtsorganisation forderte daher, auf die Regelung zu verzichten.
Die Zuständigkeit für die Drohnenabwehr soll künftig gesetzlich bei der Bundespolizei liegen. Dobrindt hatte nach mehreren Vorfällen – unter anderem am Flughafen München – vor der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen gewarnt. Die Abwehr solcher Bedrohungen erfordere, so heißt es im Gesetzentwurf, „eine grundsätzliche Erweiterung der technischen und taktischen Befähigung der Bundespolizei“. Der Nachrichtenagentur AFP zufolge sind dafür Geräte im Wert von rund 90 Millionen Euro jährlich vorgesehen sowie 341 neue Stellen, um die Technik zu beschaffen und zu bedienen.
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Parallel plant Dobrindt ein weiteres Gesetz, das der Bundeswehr künftig den Abschuss feindlicher Drohnen erlauben soll. Derzeit ist ein solcher Eingriff rechtlich nicht vorgesehen. Die geplante Novelle des Luftsicherheitsgesetzes wird innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt.
Zur Verhinderung von Straftaten soll die Bundespolizei außerdem Aufenthaltsverbote aussprechen dürfen. Diese sollen potenziellen Straftätern untersagen, sich an bestimmten Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen aufzuhalten. Damit würde die Maßnahme über bisherige Platzverweise hinausgehen, die nur zeitlich befristet gelten. (Quellen: dpa, AFP, Amnesty International) (cf)