Stimmzettel für die Bundestagswahl: Wie man den Wahlzettel richtig ausfüllt
VonJan-Frederik Wendt
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Wer einen Stimmzettel bei der heutigen Bundestagswahl richtig ausfüllen will, muss einige Punkte beachten. Sonst droht die Ungültigkeit.
Berlin – Bei der heutigen Bundestagswahl müssen Wählerinnen und Wähler nicht nur die Frage beantworten, welche Partei sie wählen – sondern auch: Wie wird ein Stimmzettel richtig ausgefüllt? Zumindest für sich selbst.
Bei der diesjährigen Bundestagswahl gibt es eine entscheidende Änderung: 2023 hatte der Deutsche Bundestag mit seiner Wahlrechtsreform beschlossen, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber einen Wahlkreissitz nur gewinnt, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten und dieser Sitz gleichzeitig durch genügend Zweitstimmen gedeckt ist.
Wenn eine Partei bei der Bundestagswahl nicht genügend Zweitstimmen gewinnt, bleiben die Wahlkreise mit dem geringsten Erststimmenanteil unbesetzt. Bewerber ohne Parteizugehörigkeit erhalten immer ihr Bundestagsmandat, sobald sie ihren Wahlkreis mit ausreichend Erststimmen gewonnen haben.
So wird ein Stimmzettel für die Bundestagswahl richtig ausgefüllt
Wer einen Stimmzettel korrekt ausfüllen will, muss einige Punkte beachten. Ein Stimmzettel ist in zwei wesentliche Bereiche unterteilt: in Erst- und Zweitstimmen. Mit der Erststimme entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis – mit der Zweitstimme für eine Partei aus ganz Deutschland. Die ersten Prognosen werden ab 18.30 Uhr erwartet. Auf dieser Live-Karte finden Sie die Ergebnisse aus allen Gemeinden und Städten.
Kennen Sie alle? Diese 41 Parteien wurden formal zur Bundestagswahl 2025 zugelassen
Der Wahlzettel für die Bundestagswahl ist inhaltlich und farblich zweigeteilt. Laut der Bundeswahlleiterin „darf auf jeder Hälfte des Stimmzettels nur ein Wahlvorschlag gekennzeichnet werden, zum Beispiel durch jeweils ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen.“
Auf der linken Seite des Stimmzettels werden die direkten Bewerberinnen und Bewerber für den Bundestag gewählt. Dieser Bereich ist schwarz gehalten. Wer seinen Wahlzettel richtig ausfüllen will, muss auf dieser Seite ein Kreuz für seine Erststimme machen.
Wahlzettel für Bundestagswahl richtig ausfüllen: Stimmen können unabhängig vergeben werden
Auf der rechten Seite, die blau gefärbt ist, wählen Bürgerinnen und Bürger bei der heutigen Bundestagswahl eine Partei. Auch hier müssen Wahlberechtigte ein Kreuz für ihre Stimme abgeben, um den Wahlzettel korrekt auszufüllen. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag, weil die 630 Sitze an die jeweilige Partei entsprechend ihrem bundesweiten Zweitstimmenergebnis vergeben werden. Somit hat jede Partei die ermittelten Sitzzahlen in den Bundesländern sicher.
Friedrich Merz steht im Wahllokal in der Schützenhalle Arnsberg-Niedereimer hinter einer Wahlkabine, um seinen Wahlzettel für die Bundestagswahl auszufüllen.
Natürlich müssen die Erst- und Zweitstimme nicht an die gleiche Partei abgegeben werden – sondern unabhängig voneinander. Wählerinnen und Wähler können mit der Erststimmen für einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis stimmen und mit der Zweitstimme eine andere Partei auf der Liste für die Bundestagswahl wählen.
Wichtig beim Ausfüllen des Wahlzettels ist: Jeder muss beim Stimmzettel eindeutig kenntlich machen, für welchen Kandidaten und welche Partei er sich entscheidet. Wähler können sich dabei für ein Kreuz entscheiden, müssen sie aber nicht. Die Stimmabgabe kann auch auf andere Weise kenntlich gemacht werden. In der Regel werden auch andere Symbole anerkannt – wie:
Punkt
Haken
Doppelkreuz oder ähnliches
Stimmzettel ausfüllen: Darauf müssen Wählerinnen und Wähler achten
Auch die Kennzeichnung außerhalb des dafür vorgesehenen Kreises macht die Stimmabgabe nicht ungültig. Sofern deutlich erkennbar ist, für wen sich der Wähler entschieden hat. Auch in diesem Fall ist der Stimmzettel richtig ausgefüllt.
Jeder dar sich dafür entscheiden, nur eine Stimme auf dem Wahlzettel anzukreuzen. Diese Stimme bleibt gültig, die nicht angegebene Stimme verfällt. Ein Stimmzettel ist nicht richtig ausgefüllt, wenn „auf der linken Seite des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge gekennzeichnet“ sind, schreibt die Bundeswahlleiterin. Und: „Mehrere Kreuze auf der rechten Seite des Stimmzettels (Landeslisten der Parteien) haben die Ungültigkeit der Zweitstimme zur Folge.“
Bundestagswahl: Wann ein Wahlzettel ungültig ist
Zudem ist ein Wahlzettel ungültig, wenn der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist. Laut der Bundeswahlleiterin müsse dies „stets im Einzelfall durch den Wahlvorstand“ beurteilt werden.
Wer sich beim Ankreuzen vertan hat, sollte sein Kreuz keinesfalls durchstreichen oder übermalen. Das könnte auch zur Ungültigkeit führen. Stattdessen sollten Wählerinnen und Wähler den Wahlvorstand einfach um einen neuen Wahlzettel bitten.