Innenpolitischer Vorstoß

Kein „Doppelpass“ für Straftäter: Herrmann fordert Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft

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Klare Kante gegen rot-grüne Pläne: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will Straftätern mit doppelter Staatsbürgerschaft ihren deutschen Pass wegnehmen (Archivfoto).
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Die Ampel plant erleichterte Einbürgerungen. Bayerns Innenminister will dagegen Straftätern ihren deutschen Pass abnehmen – auch die Kommunen warnen.

München – Die konservativen Parteien setzen erneut an zur Grätsche gegen den „Doppelpass“: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert eine Verschärfung der Voraussetzungen für eine doppelte Staatsbürgerschaft statt einer Erleichterung, wie sie die Ampel-Koalition für Anfang kommenden Jahres plant. Herrmann fordert unmissverständlich, dass Straftätern die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden kann. Das äußerte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Dazu ist allerdings eine Änderung des Grundgesetzes nötig – ein solches Gesetz zur Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes kann allerdings nur mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates verabschiedet werden. 

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist in Artikel 116 Grundgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Sie wird durch Artikel 16 Grundgesetz besonders geschützt. Nach diesem Artikel darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Diese Bestimmung sei unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Zwangsausbürgerungspraxis in das Grundgesetz eingefügt worden, schreibt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zur Rechtmäßigkeit einer in Deutschland tatsächlich erfolgten Ausbürgerung. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen grundsätzlich nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

Einbürgerung im Eiltempo: Künftig schon nach fünf Jahren

„Straftätern mit doppelter Staatsbürgerschaft muss die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden können, wenn sie sich erheblich strafbar gemacht haben und damit in schwerwiegender Weise wesentliche Interessen unseres Gemeinwesens beeinträchtigen“, sagte der CSU-Politiker Herrmann der Deutschen Presse-Agentur in München. Mitte kommenden Jahres will die Ampel-Koalition den Zugang zur doppelten Staatsbürgerschaft nach der bereits im Jahr 2000 erfolgten Reform zur Doppelstaatlichkeit weiter vereinfachen. 2016 hatte die CDU auf ihrem Parteitag mehrheitlich dafür gestimmt, die sogenannte Optionspflicht wieder einzuführen – die hatte vor Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft gegolten: Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden, sollten sich bis mit 23 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

Im Januar 2000 wurde neben dem bisher allein geltenden Abstammungsprinzip das Geburtsortprinzip eingeführt. Danach können auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Damit war zunächst die Verpflichtung verbunden, sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden – die Optionspflicht. Die wurde 2014 gekippt und in eine automatisierte doppelte Staatsbürgerschaft gewandelt. Die für einen Einbürgerungsanspruch erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland wurde zudem von 15 auf acht Jahre verkürzt. Ab Mitte 2024 sollen die Regeln weiter gelockert werden.

Die von der Ampel-Koalition geplanten Erleichterungen:

Mehrstaatigkeit soll möglich werden: Zugewanderte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.

Einbürgerung soll beschleunigt werden: Statt nach acht Jahren sollen Menschen bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.

Besondere Leistung wird belohnt: Bei „besonderen Integrationsleistungen“ ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.

Lebensleistung der Gastarbeitergeneration soll anerkannt werden: Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse genügt für eine Einbürgerung (kein Einbürgerungstest notwendig)

(Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat)

Kurz vor der Jahrtausendwende strebte die damals regierende rot-grüne Mehrheit mit dem „Doppelpass“ eine Erhöhung der Einbürgerungsquote an. Ziel der CDU/CSU war ebenfalls die dauerhafte Integration der in Deutschland lebenden Ausländer. Dafür hatten sie allerdings eine Entscheidung im Einzelfall verlangt: Das Optionsmodell. Die Aufgabe der bisherigen und die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft hatten sie als ein Zeichen für die Akzeptanz der deutschen freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorausgesetzt. Inzwischen hat das Thema Zuwanderung beziehungsweise Einbürgerung weiter an gesellschaftlicher Sprengkraft gewonnen.

Herrmann will mit seinem Vorschlag den Grundprinzipien der deutschen politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen unter einzubürgernden Menschen wieder mehr Gewicht verleihen – und erhält Unterstützung. Allerdings aus eher pragmatischen Gründen – wie der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, gegenüber den Westfälischen Nachrichten geäußert hat: „Es ist absehbar, dass die geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts zu wesentlich mehr Anträgen auf Einbürgerung führen wird. Das sind dann wieder zusätzliche Fallzahlen bei den ohnehin schon stark belasteten Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Ein Inkrafttreten der Reform schon zum Januar 2024 sehen wir deshalb sehr kritisch. Wir brauchen mehr Zeit.“

Doppelte Staatsbürgerschaft: Herrmann fürchtet einen „Persilschein“

Dedy und Herrmann sind sich darin einig, dass mit der Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts eine Umkehr des bisherigen Verfahrens einher geht: Weil Einbürgerungen in Deutschland erheblich erleichtert und Doppelstaatsbürgerschaften zur Regel werden sollten, sagte Herrmann. Gerade angesichts der aktuell hitzigen Debatte in der Migrationspolitik fehle ihm der Handlungsbedarf, im aktuell geltenden Staatsbürgerschaftsrecht etwas zu ändern, so Herrmann. Ihm zufolge müsse sich die Bundesregierung auch mit gleicher Leidenschaft um eine Möglichkeit zur Aberkennung der doppelten Staatsbürgerschaft bemühen.

Herrmann: „Es darf für Doppelstaatler keinen Persilschein (keine vorbehaltlose Genehmigung) geben, dass ihnen die einmal erworbene deutsche Staatsangehörigkeit auf Lebenszeit garantiert ist, unabhängig davon, wie sehr sie durch schwere Straftaten unser Gemeinwesen schädigen.“ Die größten Gruppe ausländischer Mitbürger mit „Doppelpass“ sind Polen und Russen. Dahinter rangieren Türken, Italiener und Rumänen. Eine doppelte Staatsbürgerschaft könnte auch den bisherigen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zuteil werden, weil die Ukraine einen Austritt aus der eigenen Staatsbürgerschaft ablehnt.

Für Bayerns Innenminister wäre das ein Einfallstor für seinen Vorschlag: Laut Artikel 16 Grundgesetz darf eine deutsche Staatsangehörigkeit lediglich dann entzogen werden, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. Ein „Doppelstaatler“ aus der Ukraine würde trotz Entzug seiner deutschen Staatsangehörigkeit also seinen ursprünglichen Pass behalten. Auch Länder wie Afghanistan, Eritrea, Marokko, Tunesien und Algerien schließen den Verlust der Staatsbürgerschaft aus. Aber wenn auch Artikel 16 des Grundgesetzes den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei drohender Staatenlosigkeit ausschließt, kann doch die Ausnahme die Regel bestätigen.

Bayerns Ministerpräsidenten seit 1945

Bundeskanzler Konrad Adenauer (mit Zylinder, CDU), Bundesratspräsident Karl Arnold (l, CDU) und Fritz Schäffer (r, CSU) bei der feierlichen Eröffnungssitzung des Deutschen Bundestages am 07.09.1949 in Bonn.
28. Mai 1945 – 28. September 1945: Fritz Schäffer (r, CSU) mit Konrad Adenauer (mit Zylinder, CDU), Bundesratspräsident Karl Arnold (l, CDU) bei der feierlichen Eröffnungssitzung des Deutschen Bundestages am 07.09.1949 in Bonn. © dpa
28. September 1945 – 21. Dezember 1946: Wilhelm Hoegner (SPD), ernannt durch die USA.
28. September 1945 – 21. Dezember 1946 (erste Amtszeit): Wilhelm Hoegner (SPD), ernannt durch die USA. © IMAGO/Rolf Poss
21. Dezember 1946 –
 14. Dezember 1954: Hans Ehard (CSU) mit Ehefrau Sieglinde.
21. Dezember 1946 – 14. Dezember 1954: Hans Ehard (CSU) mit Ehefrau Sieglinde. © IMAGO
14. Dezember 1954 – 16. Oktober 1957 (zweite Amtszeit): Wilhelm Hoenger (SPD) trat nach Verlust der Mehrheit im Landtag zurück.
14. Dezember 1954 – 16. Oktober 1957 (zweite Amtszeit): Wilhelm Hoenger (SPD) trat nach Verlust der Mehrheit im Landtag zurück. © IMAGO
16. Oktober 1957 – 26. Januar 1960: Hanns Seidel (CSU) überreicht General Lauris Norstad den Bayerischen Lowen.
16. Oktober 1957 – 26. Januar 1960: Hanns Seidel (CSU) überreicht General Lauris Norstad den Bayerischen Lowen. © IMAGO
26. Januar 1960 – 11. Dezember 1962 (zweite Amtszeit): Hans Erhard (CSU).
26. Januar 1960 – 11. Dezember 1962 (zweite Amtszeit): Hans Erhard (CSU). © IMAGO
11. Dezember 1962 – 7. November 1978: Ministerpräsident Alfons Goppel und Parteivorsitzender Franz Josef Strauß (beide CSU).
11. Dezember 1962 – 7. November 1978: Ministerpräsident Alfons Goppel, der aus Altersgründen zurücktrat, und Parteivorsitzender Franz Josef Strauß (beide CSU). © IMAGO
7. November 1978 – 3. Oktober 1988: Franz Josef Strauß (CSU) mit Münchens ehemaligem Oberbürgermeister Erich Kiesl.
7. November 1978 – 3. Oktober 1988: Franz Josef Strauß (CSU) mit Münchens ehemaligem Oberbürgermeister Erich Kiesl. © Heinz Gebhardt/IMAGO
3. Oktober 1988 – 19. Oktober 1988: Max Streibl (CSU) führte das Amt erst kommissarisch und trat dann in seiner offiziellen Amtszeit (19. Oktober 1988 – 28. Mai 1993) wegen der „Amigo-Affäre“ zurück.
3. Oktober 1988 – 19. Oktober 1988: Max Streibl (CSU) führte das Amt erst kommissarisch und trat dann in seiner offiziellen Amtszeit (19. Oktober 1988 – 28. Mai 1993) wegen der „Amigo-Affäre“ zurück. © IMAGO
28. Mai 1993 – 9. Oktober 2007: Edmund Stoiber (CSU) trat nach einem innerparteilichen Machtkampf zurück.
28. Mai 1993 – 9. Oktober 2007: Edmund Stoiber (CSU) trat nach einem innerparteilichen Machtkampf zurück. © IMAGO/Astrid Schmidhuber
9. Oktober 2007 – 27. Oktober 2008: Günther Beckstein (CSU) schied aus dem Amt, als die CSU bei der Landtagswahl 2008 einen deutlichen Stimmenverlust hinnehmen musste.
9. Oktober 2007 – 27. Oktober 2008: Günther Beckstein (CSU) schied aus dem Amt, als die CSU bei der Landtagswahl 2008 einen deutlichen Stimmenverlust hinnehmen musste. © IMAGO
27. Oktober 2008 – 13. März 2018: Horst Seehofer (CSU) gab das Amt ab, als die Ernennung zum Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat anstand.
27. Oktober 2008 – 13. März 2018: Horst Seehofer (CSU) gab das Amt ab, als die Ernennung zum Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat anstand. © Sammy Minkoff/IMAGO
13. März 2018 – 16. März 2018: Ilse Aigner (CSU) übernahm das Amt der Ministerpräsidentin kommissarisch.
13. März 2018 – 16. März 2018: Ilse Aigner (CSU) übernahm das Amt der Ministerpräsidentin kommissarisch. © Charles Yunck/IMAGO
Seit 16. März 2018: Markus Söder (CSU) ist Ministerpräsident von Bayern und CSU Vorsitzender.
Seit 16. März 2018: Markus Söder (CSU) ist Ministerpräsident von Bayern und CSU Vorsitzender. © IMAGO

2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde eines Nigerianers gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung zurückgewiesen, weil er sich diese „erschlichen“ hatte. Anstatt wie bei seiner Einbürgerung angegeben, konnte er seinen Lebensunterhalt hierzulande nicht durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sichern, sondern durch Drogenhandel, wegen dem er dann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Gestützt auf dieses Urteil hat der Autor Christian Rath im sozialdemokratischen Blatt Vorwärts klar geäußert: „Die Rücknahme der Einbürgerung ist etwa möglich, wenn jemand sich nur scheinbar zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt hat.“

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