Gewerkschaften und Verbände einig

Streit ums Geld: Verbände erhöhen Druck auf Merz und Klingbeil

  • schließen

Vor der Haushaltsdebatte fordert ein Souialbündnis mehr Geld von der Politik und spricht von „skandalösen“ Zuständen bei der Sozialversicherung.

Berlin – Ab Dienstag debattiert der Bundestag über die finanzielle Zukunft des Landes. Es geht um den Haushaltsentwurf des laufenden Jahres, den Finanzplan bis 2029 und damit um wichtige Weichenstellungen für Deutschland. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und sein Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) haben sich einen Sparkurs auferlegt – und ernten nun von einer ganzen Reihe einflussreicher Verbände und Gewerkschaften Kritik. In einem gemeinsamen Aufruf erhöhen sie den Druck auf die Bundesregierung.

Klare Forderung: Kanzler Merz muss in Rente, Pflege und Klimaschutz investieren

„Jetzt in soziale Sicherheit, ökologischen Fortschritt und gesellschaftlichen Zusammenhalt investieren!“ So lautet die Überschrift des Aufrufs, an dem sich unter anderem Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Rotes Kreuz, Diakonie, BUND, Verdi, VdK, SoVD, Paritätischer Gesamtverband und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland beteiligen. Das Bündnis fordert die Politik auf, einen klaren Kurs zu setzen: „Diese Beratungen finden in einer Zeit statt, in der massive Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur sowie den Klima- und Naturschutz dringend erforderlich sind. Der soziale Zusammenhalt ist gefährdet und die Demokratie sieht sich zunehmenden Anfechtungen ausgesetzt“, heißt es im Aufruf.

Obwohl Schwarz-Rot mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und der Reform der Schuldenbremse in Verteidigungsfragen den Geldhahn weit aufgedreht hat, soll beim Sozialhaushalt gespart werden. Dem Bündnis gefällt das nicht.

Ein breites Bündnis einflussreicher Verbände und Gewerkschaften fordert von Bundeskanzler Friedrich Merz einen deutlichen Kurswechsel: statt Kürzungen mehr Investitionen in Klima und Soziales.

Die Politik trage die Verantwortung, „sozial-ökologische Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren und deutlich zu machen: Äußere, innere, soziale und wirtschaftliche Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“. Das breite Bündnis fordert mehr Geld. „Der Bundeshaushalt und die Ausgestaltung der geplanten Sondervermögen müssen die erforderlichen Mittel bereitstellen: zur Stärkung der öffentlichen und gemeinnützigen sozialen Infrastruktur, für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für Klimagerechtigkeit.“

Sozialverbandschefin fordert Reform bei Krankenkasse und Pflege

Mitinitiatorin des Bündnisses ist Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD (Sozialverband Deutschland). Der Frankfurter Rundschau erklärt sie, worauf es ihr mit dem Vorstoß ankommt. „Die Krisen unserer Zeit haben das Vertrauen vieler Menschen in die Zukunft beschädigt. Gerade jetzt ist gesellschaftlicher Zusammenhalt wichtiger denn je.“ Engelmeier legt den Fokus auf Renten-, Pflege- oder Krankenversicherung, die finanziell massiv unter Druck stehen. Sie will besonders bei „versicherungsfremden Leistungen“, also Leistungen, die von Versicherungen bezahlt werden, obwohl sie in der Verantwortung des Staates liegen, ansetzen.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

„Damit die Sozialversicherung ihre Aufgabe auch künftig verlässlich erfüllen kann, braucht sie dringend Entlastung. Es ist skandalös, dass versicherungsfremde Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin durch Darlehen statt Zuschüsse finanziert werden sollen“, so Engelmeier. „Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben muss endlich sachgerecht durch Steuermittel erfolgen.“ Die SoVD-Chefin sagt, es dürfe nicht zugelassen werden, „dass Sozialleistungen zusammengestrichen werden und Menschen ihre Absicherung verlieren. Nur mit einem starken Sozialstaat kann das Vertrauen in unsere Demokratie erhalten bleiben.“

Auch Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, macht Druck auf Merz, Klingbeil und den Bundestag: „Nur mit gezielten Investitionen in die soziale Infrastruktur, Klimaschutz und eine gerechte Daseinsvorsorge lassen sich wachsende Ungleichheiten wirksam überwinden und das Vertrauen in den Sozialstaat und unsere Demokratie stärken.“

Bundesregierung will Stromsteuer für Verbraucher nicht senken

Dass es durch die Debatten im Bundestag grundlegende Änderungen am Haushalt gibt, ist zu bezweifeln. Besonders mehr Geld fürs Soziale ist mit CDU und CSU nicht zu machen – die Union fordert gar weitere Kürzungen, etwa beim Bürgergeld. Zuletzt haben Union und SPD für großen Ärger gesorgt, als klar wurde, dass im Haushaltsentwurf für das laufende Jahr die Senkung der Stromsteuer nur für Unternehmen kommt. Im Koalitionsvertrag versprach Schwarz-Rot noch groß, alle – also auch Privatpersonen – entlasten zu wollen.

Die Forderung des Bündnisses jedenfalls ist klar – ob die Regierung darauf hört oder nicht: „Stellen Sie jetzt im Bundeshaushalt 2025, im Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 und in den geplanten Sondervermögen die notwendigen Weichen, um sozialen Zusammenhalt und Klimagerechtigkeit zu stärken! Dies duldet keinen weiteren Aufschub.“

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Ardan Fuessmann/ dts Nachrichtenagentur

Kommentare