Afghanistan

Tausende Ortskräfte und besonders Gefährdete bangen um ihre Einreise nach Deutschland

+
Ein Charterflug mit Menschen aus Afghanistan, die eine Ausreisezusage erhalten hatten, landet im vergangenen Monat auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg.
  • schließen
  • Florian Weber
    Florian Weber
    schließen

Rund 2600 Menschen aus Afghanistan haben eine Aufnahmezusage aus Deutschland. Was wird nach dem anstehenden Regierungswechsel aus ihnen?

Die Formulierung im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union liest sich recht eindeutig. „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen“, heißt es auf Seite 93. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann schärfte jetzt bei Welt-TV noch mal nach. „Wir reduzieren nicht die freiwilligen Aufnahmeprogramme, wir stoppen sie“, sagte er. „Das heißt, in dem Moment, wo die Regierung Merz steht, werden diese Flieger aus Afghanistan nicht mehr kommen, beziehungsweise sie werden aus Deutschland nach Afghanistan gehen.“

Linnemann verweist damit darauf, dass nach Angaben eines Sprechers des sächsischen Innenministeriums in diesem Monat drei Flüge für Afghan:innen von Pakistan nach Deutschland geplant sind. Am Mittwoch soll eine Maschine in Leipzig landen. Zwei weitere Flüge sollen am 23. und 29. April folgen. Möglich ist das, weil die neue Regierung noch nicht im Amt ist und im Rahmen des von der Ampelregierung beschlossenen Bundesaufnahmeprogramms rechtsbindende Zusagen getroffen wurden. Mit den Charterflügen setzt die noch amtierende Regierung aus SPD und Grüne diese Zusagen um.

Frauen und Aktivisten sind unter den Taliban besonders gefährdet

Die Aufnahmen erfolgen im Rahmen eines Programms für frühere afghanische Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen sowie anderer Aufnahmeprogramme. Mit den Charterflügen der Bundesregierung werden also nicht nur sogenannte Ortskräfte ausgeflogen. Das Bundesaufnahmeprogramm richtet sich auch an andere in Afghanistan lebende Menschen, die durch das Taliban-Regime besonders gefährdet sind. Unter anderem Frauen- und Menschenrechtsaktivist:innen, Journalist:innen oder diejenigen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder Religion verfolgt werden.

Linnemann behauptet, darin bestehe eine Gefahr für die Sicherheit in Deutschland. „Ich habe gesehen, dass die Flieger, die nach Deutschland kommen, zum Teil nicht einmal sicherheitsüberprüft sind“, sagte er bei Welt-TV. Das Bundesinnenministerium weist diese Behauptung zurück. Wer mit dem Bundesaufnahmeprogramm nach Deutschland ausreisen wolle, heißt es, müsse vorher „strenge Aufnahme- und Sicherheitskriterien“ erfüllen. Dazu gehören unter anderem Befragungen durch deutsche Sicherheitsbehörden.

Engmaschige Sicherheitsüberprüfung und spezielle Interviews

Tatsächlich ist die Sicherheitsüberprüfung des Bundesaufnahmeprogramms kleinteilig, engmaschig und für die Betroffenen häufig langwierig. Teil der Überprüfung sind Kontrollen von Koordinierungsstellen, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und der Bundespolizei. Spezielle Kriterien müssen erfüllt werden. Außerdem durchlaufen alle betroffenen Personen, die älter als 16 Jahre sind, Sicherheitsinterviews. Diese werden von der deutschen Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Islamabad durchgeführt. Von dort aus fliegen die Charterflüge nach Deutschland. Nach Islamabad müssen die ausreiseberechtigten Personen von Afghanistan aus selbstständig kommen. Der gesamte Überprüfungsprozess dauert häufig monatelang.

Nach Angaben des Innenministeriums sind seit Programmstart insgesamt 1437 gefährdete Afghanen und Afghaninnen mit dem Bundesaufnahmeprogramm (BAP) eingereist. Es war Mitte Oktober 2022 ursprünglich mit dem Ziel gestartet, monatlich bis zu 1000 gefährdete Menschen aus Afghanistan aufzunehmen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt, dennoch soll es eingestellt werden, obwohl noch viele Hilfsbedürftige vor Ort sind.

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts sagte, dass nun keine Aufnahmezusagen mehr ausgestellt würden, es derzeit in allen Verfahren zusammen allerdings noch etwa 2600 Menschen mit einer solchen Zusage gebe. Das Auswärtige Amt sowie eine Sprecherin des Innenministeriums bekräftigten am Dienstag, dass die erteilten Aufnahmezusagen verbindlich seien. Doch was passiert, wenn die künftige Bundesregierung diese Aufnahmezusagen nicht anerkennt? Regierungssprecher Steffen Hebestreit verwies darauf, dass die Betroffenen dagegen klagen könnten. Allerdings müssten sie das von Pakistan aus tun. Inwiefern das machbar ist, bleibt unklar.

EU-Asylbehörde spricht von „Geschlechter-Apartheid“

Insbesondere afghanische Frauen und Mädchen, die in Islamabad warten, wären besonders stark von der Beendigung betroffen. Sie stellen einen hohen Anteil derer, die mit dem BAP nach Deutschland geholt wurden: Beim letzten Charterflug im März etwa waren 72 Frauen unter den insgesamt 132 Menschen. Frauen sind unter den Taliban so massiver Entrechtung ausgesetzt, dass eine Rückkehr nach Afghanistan für viele nicht infrage kommen dürfte, vor allem wenn sie sich dort zuvor zivilgesellschaftlich engagiert haben. Da Pakistan derzeit massiv abschiebt, bliebe ihnen nur die Hoffnung auf Asyl in Europa - und damit die gefährliche Flucht mit Schlepperhilfe. Denn ein Asylantrag kann nicht in einer deutschen Botschaft gestellt werden.

Afghan:innen, die es aus eigener Kraft nach Deutschland schaffen und Asyl beantragen, haben hier aber sehr gute Chancen auf die Flüchtlingsanerkennung. Die EU-Asylbehörde hat festgestellt, dass die völlige Ausgrenzung von Frauen durch die Taliban ein System der „Geschlechter-Apartheid“ darstelle. Laut dem Europäischen Gerichtshof müssen Afghan:innen deshalb pauschal als geschlechtsspezifisch verfolgt anerkannt werden und den Flüchtlingsstatus bekommen, ohne individuelle Verfolgung nachweisen zu müssen. Auch nationale Gerichte entschieden bereits so.

Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst befristet

Bleibt in Sachen Bundesaufnahmeprogramm die Frage, was aus denen wird, die in dem Programm bereits nach Deutschland gekommen sind. Dazu sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums, dass die Menschen in der Regel „eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre“ erhielten. Ob die zurückgenommen werden könne, richte sich nach geltendem Recht. Aktuell ist der Entzug eines Aufenthaltstitels nur möglich, wenn er rechtswidrig erteilt wurde, also die betroffene Person zum Beispiel falsche Angaben gemacht hat. Bleibt es dabei, dürfte für diejenigen, die durch das Bundesaufnahmeprogramm nach Deutschland kamen, derzeit keine Gefahr der Ausweisung bestehen.

Kommentare